Wissenschaftsfreiheit sichern, Handlungsfähigkeit stärken: Wissenschaftsministerkonferenz verabschiedet Resilienz-Deklaration

Länder setzen gemeinsames Zeichen für freie Wissenschaft, robuste Institutionen und verlässliche föderale Zusammenarbeit.

Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer heutigen Sondersitzung in Berlin die gemeinsame Deklaration Wissenschaftsfreiheit und Resilienz – Grundlagen eines starken Wissenschaftssystems verabschiedet. Damit setzen die Länder ein gemeinsames Zeichen für die Freiheit von Forschung und Lehre, für den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und für die Handlungsfähigkeit der föderalen Wissenschaftspolitik auch unter veränderten politischen Rahmenbedingungen. Ein besonderer Dank geht an die Länder Brandenburg und Baden-Württemberg, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu diesen Fragen geleitet haben.

Die Deklaration reagiert auf wachsende Herausforderungen für das Wissenschaftssystem: polarisierte und teils wissenschaftsfeindliche Debatten, gezielte Desinformation, geopolitische Spannungen, digitale Angriffe, strukturelle Abhängigkeiten sowie zunehmende Einschüchterung und Diffamierung von Forschenden, Lehrenden und Studierenden. Die Länder bekräftigen: Wissenschaftsfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Grundlage der offenen Demokratie, der Innovationsfähigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts.

Markus Blume, Präsident der Wissenschaftsministerkonferenz und Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, erklärt: „Freie Wissenschaft gehört zum Wesenskern einer offenen Gesellschaft. Wir sehen weltweit, wie schnell Forschung unter politischen Druck geraten kann – durch ideologische Vorgaben, durch finanzielle Drohkulissen oder durch Angriffe auf einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Deshalb ziehen die Länder heute eine klare Linie: Forschung braucht Freiheit bei Themen, Methoden und Ergebnissen. Hochschulen brauchen Schutz vor politischer Gängelung. Und die Wissenschaftsministerkonferenz muss auch dann handlungsfähig bleiben, wenn Entscheidungen schwieriger werden. Dabei gilt: Die Kulturhoheit der Länder ist schon immer ein verfassungsmäßiger Resilienzmechanismus zur Sicherung von Wissenschaftsfreiheit und Demokratie. Wir bleiben beim Grundsatz der Einstimmigkeit, gleichzeitig finden wir zu einem Verfahren, wie wir Obstruktion bei haushaltswirksamen Entscheidungen und Verfahrensfragen der Wissenschaftsministerkonferenz verhindern. Mit den heutigen Beschlüssen stützen wir den Geist unserer föderalen Zusammenarbeit – gleichzeitig schützen wir unsere Handlungsfähigkeit.“ 

Die Wissenschaftsministerkonferenz betont in der Deklaration, dass Resilienz mehr bedeutet als Abwehr. Ein resilientes Wissenschaftssystem muss unter Druck nicht nur standhalten, sondern handlungsfähig bleiben. Dazu gehören die institutionelle Unabhängigkeit und Integrität von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, verlässliche finanzielle Grundlagen, die Freiheit und Sicherheit von Forschenden, Lehrenden und Studierenden sowie die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft im öffentlichen Raum.

Zugleich machen die Länder deutlich, dass Wissenschaftsfreiheit strukturelle Voraussetzungen braucht. Dazu zählen auskömmliche Grundfinanzierung, transparente Karrierewege, verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Transfer sowie der Abbau unnötiger Bürokratie. Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht nur Schutz vor direkter Einflussnahme, sondern auch Schutz vor schleichender Steuerung durch finanzielle oder administrative Vorgaben.

Falko Mohrs, A-Länderkoordinator und Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur, sagt: „Wissenschaftsfreiheit ist kein Selbstläufer, sondern ein Versprechen, das wir aktiv schützen und gemeinsam verteidigen müssen. Offen angekündigte Eingriffe in Forschungsinhalte und Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit widersprechen unserem Verständnis freier Wissenschaft und gefährden nicht nur Erkenntnisgewinn und Innovation, sondern auch die wirtschaftliche Stärke unseres Landes. Ich sehe weiterhin ein gemeinsames parteiübergreifendes Verantwortungsgefühl von Bund und Ländern. Dennoch müssen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Wissenschaft und Demokratie auch in schwierigeren Zeiten resilient bleiben.“

Mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit der Wissenschaftsministerkonferenz haben die Länder zudem vereinbart, die Verfahren der Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Prämisse der Einstimmigkeit dort zu wahren, wo sie die Eigenstaatlichkeit der Länder schützt, zugleich aber klare Verfahren für den Fall vorzusehen, dass eine gemeinsame Verständigung nicht unmittelbar erreicht werden kann. Dazu gehört ein gestuftes und mehrfach durchlaufbares Klärungsverfahren, in dem Anpassungswünsche, die Folgen einer Nichtzustimmung und mögliche weitere Schritte transparent beraten werden. Bei Obstruktion in Fragen, die haushaltswirksam sind und Entscheidungen und Verfahrensfragen der Wissenschaftsministerkonferenz selbst betreffen, kann künftig in einem eng begrenzten Feld mit einer Mehrheit von mindestens 13 Ländern entschieden werden. 

Darüber sollen Vorschläge zur Stärkung der Resilienz im Staatsvertrag über die Hochschulzulassung sowie im Rahmen der Evaluation des Studienakkreditierungsstaatsvertrags erarbeitet werden. Damit sollen zentrale Verfahren für Studierendenmobilität, Hochschulzulassung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich auch künftig verlässlich abgesichert werden.

Die Deklaration finden Sie hier.

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