Im Mittelpunkt der Beratungen stand eine Bundesratsinitiative in Form eines Entschließungsantrags, den die Länder mit dem Ziel einbringen wollen, Rechtssicherheit für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen zu schaffen.
Durch die veränderte sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Lehrtätigkeiten ist in vielen Bereichen eine erhebliche Unsicherheit entstanden. Diese betrifft insbesondere den Einsatz von Lehrbeauftragten, die für ein breites, flexibles und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot eine zentrale Rolle spielen.
Der Präsident der Wissenschaftsministerkonferenz und B-Länderkoordinator, Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume, erklärte: „Wir brauchen jetzt schnell Klarheit und Verlässlichkeit für unsere Hochschulen. Lehrbeauftragte sind eine tragende Säule unseres Wissenschaftssystems: Sie bringen wertvolle Praxiserfahrung in die Lehre und sorgen für eine einzigartige Vielfalt im Studienangebot. Flexible und wertvolle Lehrangebote dürfen nicht durch rechtliche Unsicherheiten gefährdet werden. Als Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder gehen wir deshalb voran. Wir wollen einen Entschließungsantrag einbringen und fordern die Bundesregierung auf, rasch eine dauerhafte, rechtssichere und für das Wissenschaftssystem tragfähige Lösung zu schaffen – eine Lösung, die zugleich auch für andere Bildungseinrichtungen anschlussfähig ist. Ein entscheidender Baustein dabei: Bereichsausnahmen müssen in der Sozialversicherung verankert werden.“
Vor diesem Hintergrund hat die Wissenschaftsministerkonferenz einen Entwurf für eine Bundesratsinitiative zur Kenntnis genommen und das Präsidentschaftsland Bayern gebeten, die weiteren Abstimmungen innerhalb der Kultusministerkonferenz mit den weiteren Teilministerkonferenzen einzuleiten. Ziel ist es, eine rechtssichere und zugleich praktikable Lösung zu erreichen, die den Einrichtungen verlässliche Planungsgrundlagen bietet und sowohl den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen als auch den besonderen Bedingungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich gerecht wird.
Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Manja Schüle, die die Koordination der A-Länder dieses Mal stellvertretend wahrnimmt, erklärt: „Die verlängerte Übergangsregelung verschafft Zeit, löst das zugrunde liegende Problem aber nicht. Lehrbeauftragte sind kein Randphänomen, sondern tragender Pfeiler der Lehre an Hochschulen, insbesondere für angewandte Wissenschaften. Sie bringen wertvolle Praxiserfahrung ein und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag – oft neben ihrem eigentlichen Beruf. Bricht dieses Modell weg, verlieren wir nicht nur Flexibilität, sondern auch Qualität und Praxisnähe in der Lehre. Deshalb ist der Bund jetzt in der Verantwortung, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und dieses Erfolgsmodell dauerhaft abzusichern.“
Zugleich begrüßen die Länder, dass der Bund die Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung in § 127 SGB IV auf den Weg gebracht hat. Dies verschafft den Einrichtungen zusätzliche Zeit, um sich auf mögliche gesetzliche Neuregelungen einzustellen. Aus Sicht der Länder bleibt jedoch entscheidend, dass zeitnah eine dauerhafte gesetzliche Regelung geschaffen wird, die Planungssicherheit gewährleistet und die Funktionsfähigkeit der Bildungsangebote sichert.
Die Wissenschaftsministerkonferenz wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und ihre fachlichen Perspektiven weiterhin in die Beratungen auf Bundesebene einbringen.
Hintergrund
Ausgangspunkt ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (- B12 R 3/20 R). Die Entscheidung enthält Klarstellungen zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung. Infolgedessen haben die Sozialversicherungsträger ihre Beurteilungsmaßstäbe für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Lehrtätigkeiten neu ausgerichtet.
Seither besteht vielfach Unsicherheit darüber, ob Lehrbeauftragte als selbstständig oder als abhängig beschäftigt gelten. Für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen kann dies zu zusätzlichen Kosten und erheblichen Planungsrisiken führen. Gleichzeitig sind Lehrbeauftragte ein zentraler Bestandteil eines flexiblen und vielfältigen Bildungsangebots.
Die Verlängerung einer Übergangsregelung wurde durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bund arbeitet an einer dauerhaften gesetzlichen Lösung.
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