Wissenschaftsministerkonferenz fordert mehr Freiheit für Forschung und Innovation

Länder stellen Weichen für ein wirksames Innovationsfreiheitsgesetz

Die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder haben auf ihrer 6. Wissenschaftsministerkonferenz in Lindau am Bodensee ein Eckpunktepapier zum geplanten Innovationsfreiheitsgesetz des Bundes beschlossen. Die Länder unterstützen das Ziel, Forschung, Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Entscheidend ist aus Sicht der Länder: Das Gesetz muss in der Praxis spürbar wirken – mit schnelleren Verfahren, mehr Rechtssicherheit, mehr Transfer und mehr Vertrauen in die Wissenschaft.

Markus Blume, Präsident der Wissenschaftsministerkonferenz und Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, erklärt: „Deutschland hat kein Ideenproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Denn Wissenschaftsfreiheit heißt auch, Forschung nicht mit unnötiger Bürokratie auszubremsen. Deutschland muss deshalb vom Bremser wieder zum Beschleuniger werden. Dafür brauchen wir ein Innovationsfreiheitsgesetz, das ein klares Vorfahrtsschild für Forschung aufstellt: mit mehr Vertrauen statt Misstrauen, schnelleren Verfahren und gezielten Bereichsausnahmen dort, wo Bürokratie Forschung und Innovation behindert. Es muss gelten: erst forschen und testen, dann regeln und regulieren. Denn im internationalen Wettbewerb gewinnt nicht, wer die meisten Ideen hat, sondern wer sie am schnellsten in die Anwendung bringt.“

Mit ihrem Papier formulieren die Länder zehn Weichenstellungen für einen neuen Innovationsrahmen. Dazu gehören bessere Regeln für Forschungsdaten und Künstliche Intelligenz, flexiblere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, schnellere Genehmigungen für Forschungsbauten, Ausnahmen im Umsatzsteuerrecht, modernere Haushalts- und Vergaberegeln, einfachere Transfer- und IP-Verfahren sowie innovationsfreundlichere Vorgaben im Beihilfe-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Damit Forschung in Deutschland weiterhin auf höchstem Niveau stattfinden kann und Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nicht in andere Länder abwandern, fordern die Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen ethischen Standards Anpassungen und Konkretisierungen für wissenschaftliche Tierversuche und in den Bestimmungen bei gentechnischen Methoden sowie in der biomedizinischen Grundlagenforschung.

Ziel ist ein echter Systemwechsel: weg von kleinteiliger Steuerung und aufwendigen Einzelnachweisen, hin zu mehr Eigenverantwortung, klareren Verfahren und mehr Tempo. Forschungskooperationen, Laborbauten, medizinische Forschung und Transferprojekte dürfen nicht länger an vermeidbarer Bürokratie, uneinheitlichen Auslegungen oder rechtlicher Unsicherheit scheitern.

Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern, erklärt für die A-Länder: „Forschung braucht Freiheit, aber sie braucht auch verlässliche und verständliche Regeln. Unser Ziel ist nicht weniger Verantwortung, sondern bessere und schlankere Verfahren: Datenschutz, Tierschutz, Arbeitsschutz und ethische Standards bleiben wichtig. Sie müssen aber so ausgestaltet sein, dass gute Forschung möglich bleibt und gute Ideen schneller bei den Menschen ankommen. Dafür brauchen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und mehr Vertrauen.“

Die Länder fordern den Bund auf, sie frühzeitig und eng in die weitere Ausgestaltung des Innovationsfreiheitsgesetzes einzubeziehen. Viele zentrale Fragen betreffen Bund-Länder-Schnittstellen, europäische Vorgaben und die praktische Umsetzung in Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen. Das Innovationsfreiheitsgesetz muss deshalb rechtliche Erleichterungen des Bundes, innovationsfreundliche Strukturen in den Ländern und eine forschungsfreundliche Umsetzung europäischer Vorgaben zusammenführen.

Mit dem Eckpunktepapier setzen die Länder ein gemeinsames Signal: Deutschland braucht einen Innovationsrahmen, der Forschung beschleunigt, Transfer erleichtert und Wissenschaft mehr zutraut.

Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ein Innovationsfreiheitsgesetz angekündigt. Auf Bundesebene werden bereits einzelne Bausteine diskutiert, darunter das Forschungsdatengesetz, die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots im Wissenschaftsfreiheitsgesetz sowie Vereinfachungen in der Forschungsförderung. Die Wissenschaftsministerkonferenz will diesen Prozess konstruktiv begleiten und sicherstellen, dass das Gesetz in der Praxis spürbare Verbesserungen für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken, Transferstrukturen und Innovationsakteure bringt.

Das Eckpunktepapier der Wissenschaftsministerkonferenz trägt den Titel „Mehr Freiheit. Mehr Flexibilität. Mehr Fortschritt. 10 Weichenstellungen für einen neuen Innovationsrahmen“. Es ist Teil des Schwerpunkts „Mehr Freiheit für Forschung“ der bayerischen Präsidentschaft der Wissenschaftsministerkonferenz 2026.
 

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