Kultusminister Konferenz

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283. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 22./23.Oktober 1998 in Brandenburg

Am 22./23.Oktober 1998 fand unter dem Vorsitz von Ministerin Gabriele Behler (Nordrhein-Westfalen) die 283.Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in der Stadt Brandenburg/Havel statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Überlegungen der Kultusministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Berufsbildung
  • Akkreditierungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge
  • Vorläufige Liste Deutschlands für die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO


Die Kultusministerkonferenz wählte für die Amtszeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2001 Ministerialdirigent Klaus Karpen (Schleswig-Holstein) zum Vorsitzenden des Schulausschusses der KMK.

Die Plenarsitzungen der Kultusministerkonferenz 1999 werden am 04./05.März in Bonn, am 27./28.Mai in Sachsen, am 21./22.Oktober in Schleswig-Holstein und am 9. Dezember in Bonn stattfinden.

Das Präsidium der Kultusministerkonferenz führte am ersten Sitzungstag, dem 22.10.1998, ein Gespräch mit dem Präsidium der Max-Planck-Gesellschaft zu aktuellen wissenschaftspolitischen Fragen.

Weiterentwicklung der Berufsbildung

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 283.Plenarsitzung am 22./23.10.1998 in der Stadt Brandenburg Überlegungen zur Weiterentwicklung der Berufsbildung verabschiedet. Auf der Grundlage dieser Überlegungen wird die KMK die Gespräche mit der Bundesregierung und den Sozialpartnern über die strukturelle Modernisierung der Berufsausbildung im dualen System fortführen.

Im Zentrum steht dabei eine Konzeption der Erstausbildung in Basisberufen. Strukturveränderungen in den Unternehmen und immer schnellere Innovationszyklen steigern den Stellenwert von grundlegenden gegenüber fachspezifischen Qualifikationen.

Darauf antwortet das Konzept der Basisberufe: Sie werden verstanden als Ausbildungsberufe mit einem breiten beruflichen Orientierungswissen und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die man auch in andere Beschäfigungssektoren mitnehmen kann. Fachspezifische Ausbildung bleibt als exemplarische in diesem Konzept erhalten. Die Weiterbildung erhält einen neuen Stellenwert mit der Aufgabe, die erforderliche betriebsspezifische bzw. branchen- oder regionalspezifische Spezialisierung anzubieten. Die Ausbildung soll in ihrem Kernbereich weiter bundeseinheitlich geregelt sein, betriebs- oder regionalspezifisch soll aber etwa ein Drittel der Ausbildung zwischen den Partnern vor Ort abgestimmt werden.

Weitere Überlegungen beziehen sich auf die Verbesserung der Lernortkooperation, die Differenzierung der Berufsausbildung nach individuellem Leistungsvermögen und auf eine Änderung der Abschlussprüfung der Berufsausbildung, die stärker die Gesamtqualifikation einbeziehen soll.

Akkreditierung für Bachelor- und Masterstudiengänge

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 283. Plenarsitzung am 22./23.Oktober 1998 in Brandenburg mit der Frage befasst, ob für die Einführung der international bekannten Bachelor- und Masterstudiengänge, die das neue Hochschulrahmengesetz ermöglicht, ein Akkreditierungsverfahren eingerichtet werden soll. Die Kultusministerkonferenz hat nach eingehender Diskussion dazu noch keine gemeinsame Position erarbeitet. Das Thema soll deshalb mit dem Ziel, eine gemeinsame Position zu erreichen, auf der nächsten Plenarsitzung der KMK im Dezember erneut beraten werden.

Grundlage der Beratungen in der Kultusministerkonferenz war der Vorschlag, bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Akkreditierungskommission - bestehend aus Wissenschaftlern, Studenten, Vertretern der Berufspraxis, der HRK und der KMK - einzurichten. Aufgabe dieser Kommission wäre es, die Qualität von Studiengängen, die zum Bachelor- oder Mastergrad führen, durch ein primär an fachlichen Kritierien orientiertes Prüfverfahren länderübergreifend sicherzustellen.

Die Mehrzahl der Länder in der KMK hält die probeweise Einrichtung eines solchen länderübergreifenden Instrumentes der Qualitätssicherung für sinnvoll, auch um die internationale Akzeptanz der neuen Abschlüsse zu sichern. Sie beabsichtigen, dieses Verfahren baldmöglichst umzusetzen. Aus ihrer Sicht eröffnet es Spielraum für die Profilbildung der Hochschulen und sichert gleichzeitig das Niveau der Abschlüsse. Staatliche Kompetenzen würden durch das Akkreditierungsverfahren nicht eingeschränkt, weil die Genehmigung zur Einrichtung neuer Studiengänge nach wie vor durch die Wissenschaftsminister der Länder erfolgt. Die Hochschulträger würden sich bei ihrer Entscheidung allerdings auf das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens stützen.

Dagegen sind andere Länder der Auffassung, dass vor der Entscheidung für ein bestimmtes Akkreditierungsverfahren zunächst wesentliche Punkte zu klären sind, nämlich Strukturvorgaben für die Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen (vor allem zu Dauer, zum Aufbau, zu Übergängen und Bezeichnungen der Abschlüsse), Kriterien und Verfahren für die Qualitätssicherung sowie Fragen des Zusammenwirkens von Wissenschaftsministerien und Hochschulrektorenkonferenz bei der Akkreditierung. Diese Länder sind der Auffassung, dass der wachsende internationale Wettbewerb im Hochschulbereich im Sinne des Zieles von Dezentralisierung und Profilbildung einen ständigen Prozess der Qualitätssicherung verlangt. Auch sie sind der Überzeugung, dass die Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Chance eröffnet, Formen der Akkreditierung und Evaluierung zu erproben und weiterzuentwickeln. Sie meinen aber, dass der Diskussionsprozess noch nicht weit genug gekommen ist, um sich bereits auf ein zentrales Verfahren der Akkreditierung festzulegen.

Vorläufige Liste Deutschlands für die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO 

Auf ihrer 283.Plenarsitzung vom 22./23.Oktober 1998 in der Stadt Brandenburg verabschiedete die Kultusministerkonferenz die "Vorläufige Liste der Kultur- und Naturgüter, die in den Jahren 2000-2010 von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen".

Die Mitgliedstaaten der UNESCO haben 1972 das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet, mit dem sie sich verpflichten, besonders schützenswerte Kultur- und Naturdenkmäler als gemeinsames "Kulturerbe der Menschheit" zu erhalten. Auf der Grundlage der UNESCO-Konvention werden diese Denkmäler in der sog. "Weltkulturerbeliste" geführt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Liste wird vom Welterbekomitee getroffen, dem von der Bundesrepublik Deutschland jetzt eine neue Liste der Denkmäler, die in den kommenden zehn Jahren nominiert werden sollen, übermittelt wird.

Diese Liste führt in einer zeitlichen Prioritätenliste für die Jahre 2000 bis 2010 die 21 vorgesehenen Denkmäler in der Reihenfolge auf, in der sie ab 2000 zur Eintragung in die Welterbeliste angemeldet werden sollen.

Folgende Kultur- und Naturdenkmäler finden sich in der Reihenfolge der geplanten Anmeldung in der von der KMK verabschiedeten Liste:

  1. Zeche Zollverein XII, Essen
  2. Gartenreich, Dessau-Wörlitz
  3. Rathaus, Bremen
  4. Elbfront mit Theaterplatz, Zwinger, Oper, Schloss, Hofkirche, Brühlsche Terasse und Frauenkirche, Dresden
  5. Altstadt, Regensburg
  6. Mittelrheintal, Bingen bis Koblenz
  7. Ostsee-Hansestädte, Wismar und Stralsund
  8. Limes in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz
  9. Wattenmeer, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
  10. Oberharzer Wasserwirtschaft, Goslar
  11. Stadt und Schloss, Heidelberg
  12. Siedlungen der Weimarer Republik, Berlin
  13. Schloss und Schlossgarten, Schwetzingen
  14. Markgräfliches Opernhaus, Bayreuth
  15. Montan- und Kulturlandschaft Erzgebirge, Sachsen
  16. Faguswerke, Alfeld
  17. Bergpark Wilhelmshöhe, Kassel
  18. Abtei/Kloster Corvey, Höxter
  19. Chile-Haus, Hamburg
  20. Franckesche Stiftungen, Halle
  21. Dom, Naumburg.

Derzeit sind 19 Denkmäler (18 Kulturdenkmäler und 1 Naturdenkmal) aus Deutschland bereits in der Liste des Weltkulturerbes verzeichnet. Die Kultusministerkonferenz hatte zuletzt im Dezember 1992 eine Liste mit zehn Kulturdenkmälern verabschiedet, die das kulturelle Erbe der ostdeutschen Länder bevorzugt berücksichtigte. Vier Anträge (Wartburg in Eisenach; Magdeburger Dom; die Bauten der Museumsinsel in Berlin; Denkmalensemble "Klassisches Weimar") liegen dem Welterbekomitee noch zur Entscheidung vor. Ein weiterer Antrag (die Klosterinsel Reichenau im Bodensee) wird anschließend übermittelt.