Kultusminister Konferenz

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290. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 25. Mai 2000 in Meiningen

Am 25.Mai 2000 fand unter dem Vorsitz von Senator Willi Lemke (Bremen) die 290. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz im Südthüringischen Staatstheater in Meiningen statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

  • Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums,
  • Reform des Hochschuldienstrechts: Diskussion des Berichts der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission,
  • Qualitätssicherung in Schulen: Beteiligung an einer internationalen Grundschul-Leistungsuntersuchung

Vor der Plenarsitzung führte das Präsidium der Kultusministerkonferenz am 25. Mai 2000 ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände zu aktuellen schulpolitischen Fragen (siehe Anlage).

Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 290. Plenarsitzung am 25. Mai 2000 in Meiningen erneut beraten, ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Länder eine Vereinbarung über Studiengebührenfreiheit treffen können. Sie hat dazu folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Länder vereinbaren, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bei konsekutiven Studiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss grundsätzlich gebührenfrei zu halten.
  2. Es müssen weitere Anreize geschaffen werden, damit die Hochschulen den Abschluss eines grundständigen Studiums in der Regelstudienzeit ermöglichen und damit ein verantwortungsvoller Umgang der Studierenden mit dem Studienangebot gefördert wird.
  3. Um dieses sicherzustellen, können Länder Guthaben oder Studienkonten für ein gebührenfreies Studium einführen. Das Guthaben kann in Form von Semestern, das Konto in Form von Semesterwochenstunden vergeben werden.
  4. Nach deutlicher Überschreitung des Guthabens (Regelstudienzeit zuzüglich mindestens 4 Semester oder Semesterwochenstunden gemäß Prüfungsordnungen zuzüglich 30%) bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, Studiengebühren zu erheben.
  5. Die Länder sichern die Kompatibilität entsprechender Regelungen, um die Freizügigkeit der Studierenden in ganz Deutschland zu gewährleisten.
  6. Sofern in einzelnen Ländern für Langzeitstudierende Gebühren erhoben werden, müssen sie die Lebensverhältnisse der Studierenden und die jeweiligen Studienbedingungen berücksichtigen. Außerdem sollen Ausnahmetatbestände analog der Bafög-Regelungen vorgesehen werden.
  7. Die Ministerpräsidenten werden gebeten, die vorstehenden Grundsätze zu bestätigen und die Kultusministerkonferenz mit der Erarbeitung eines Staatsvertragsentwurfs zu beauftragen.

Reform des Hochschuldienstrechts

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 290.Plenarsitzung am 25./26.Mai 2000 in Meiningen mit dem Bericht der Expertenkommission der Bundesregierung zum Thema "Reform des Hochschuldienstrechts" vom 10.04.2000 befasst und eine erste Einschätzung des Berichtes vorgenommen. Der Bericht greife wichtige hochschulpolitische Belange auf; er beschreibe und analysiere eine Ausgangssituation, mit der sich auch die Konferenz bereits intensiv befasst hat. Heute würden von den Hochschulen zielgerichtetes, eigenverantwortetes, leistungs- und wettbewerbsorientiertes Handeln sowie Flexibilität und Mobilität in einem Maße verlangt, dem das Dienstrechts- und Besoldungssystem der Hochschulen in seiner herkömmlichen Ausgestaltung nicht mehr voll gerecht werden könne.

Die Konferenz hat auch zu den notwendigen Handlungsfeldern, die die Experten beschreiben, schon Stellungnahmen und Beschlüsse vorgelegt. Bei den Überlegungen zum Personalstatut gehe es im Wesentlichen darum, die Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschulen im Hinblick auf einen möglichst flexiblen Personaleinsatz zu erweitern, sowie die Mobilität zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus zu verbessern. Ein stärker leistungsorientiertes Besoldungssystem solle den Hochschulen ermöglichen, die Personalreserven besser auszuschöpfen und die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung durch besondere Anreize auch finanzieller Art attraktiv gestalten zu können. Veränderte Strukturen bei der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zielten darauf ab, die Ausbildung des Hochschullehrernachwuchses zu verbessern.

Die in dem Bericht aufgezeigten Entwicklungslinien müssten allerdings zum Teil noch konkretisiert und begründet werden. Erst danach könne abschließend entschieden werden, ob und in welchem Umfang die Vorschläge der Experten realisiert werden können. Generell stelle sich auch die Frage, welche Maßnahmen ländereinheitlich ggf. durch Bundesrecht realisiert werden müssen und wo Spielraum für unterschiedliche Ausgestaltung durch die einzelnen Länder besteht. Im Prinzip soll, so die Kultusministerkonferenz, den einzelnen Ländern und Hochschulen bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen möglichst großer Spielraum bleiben.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz wird das weitere Verfahren mit Bundesministerin Bulmahn abstimmen.

Beteiligung an einer internationalen Grundschul-LeistungsstudieDie Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 290.Plenarsitzung am 25./26.Mai 2000 in Meiningen beschlossen, dass sich Deutschland an der internationalen Lesestudie "PIRLS" beteiligt, die von der IEA (International Association for the Evaluation of Educational Achievement) im Jahr 2001 für das Leseverständnis von Grundschülern der 4. Jahrgangsstufe durchgeführt wird. Im Einzelnen soll mit dieser Studie z.B. ermittelt werden, wieiviel und was Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit lesen, was aussagekräftige Indikatoren für Leseverständnis sind und wo die relativen Stärken bzw. Schwächen von Maßnahmen und Strategien liegen, die das Leseverständnis beinflussen. Die Studie soll Kontext- und Bedingungsfaktoren einbeziehen, um damit Hinweise für Maßnahmen zur Qualitätssicherung gewinnen zu können.An PIRLS werden sich nach derzeitigem Stand mehr als 30 Staaten beteiligen. In Deutschland werden dabei insgesamt rund 150 Grundschulen einbezogen. In Deutschland wird die Studie von einer Wissenschaftlergruppe unter Leitung von Prof. Dr. Wilfried Bos (Dortmund) durchgeführt.

Anlage

Gespräch der Kultusministerkonferenz mit Vertretern der Lehrerverbände

Vor ihrer 290.Plenarsitzung in Meiningen hat die Kultusministerkonferenz am 25.Mai 2000 ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände zu aktuellen schulpolitischen Themen geführt. Beide Seiten haben sich dabei auf gemeinsame Grundaussagen über die Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute verständigt. Kultusministerkonferenz und Lehrerverbände wollen nach weiteren Abstimmungen demnächst in diesem Sinne eine gemeinsame Erklärung über ein modernes professionelles Selbstverständnis von Lehrerinnen und Lehrern und ihr Berufsethos verabschieden.

Bereits jetzt stimmen beide Seiten in der Kernaussage überein, dass die Herausforderungen an Bildung und Erziehung besser bewältigt werden können, wenn Kultusminister und Lehrkräfte gemeinsam die Qualität von Schulen und Unterricht fördern. Kernaufgabe von Lehrerinnen und Lehrern ist es dabei, als Fachleute für das Lernen zu wirken. Dazu gehört die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lernprozessen ebenso wie die individuelle Bewertung von Lernprozessen und ihre systematische Evaluation.

Die geplante gemeinsame Erklärung soll zudem die weiteren Kernaufgaben des Lehrerberufs - Erziehung, Bewertung, Schulentwicklung, interne und externe Evaluation einschließlich Leistungsvergleiche und Fort- und Weiterbildung - beschreiben

.Die Kultusminister bekräftigten in Meiningen, dass die Lehrkräfte bei den so umrissenen verantwortungsvollen und schwierigen Aufgaben Unterstützung und Rückhalt von Politik und Gesellschaft erwarten dürfen.