Bildungs-MK: Neue Empfehlungen für die schulische Unterstützung von Kindern mit emotionalen und sozialen Entwicklungsbedarfen
Diese Empfehlungen zielen darauf ab, die sonderpädagogische Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handelns zu verbessern und den Fokus verstärkt auf Prävention, individuelle Förderung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu legen.
Christine Streichert-Clivot, Präsidentin der Kultusministerkonferenz 2024 und saarländische Ministerin für Bildung und Kultur: „Inklusion ist wichtiger Bestandteil unseres Bildungssystems, um auch Kindern mit besonderen Unterstützungsbedarfen beste Zukunfts- und Teilhabechancen zu bieten. Mit den überarbeiteten Empfehlungen setzen wir ein deutliches Zeichen für eine zukunftsgerichtete inklusive Bildung, die einhergeht mit verstärkter Multiprofessionalität. Es ist unser Ziel, allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihren Herausforderungen, die Chance auf beste Bildung und eine erfolgreiche schulische Laufbahn zu geben. Die deutlich aktualisierten Empfehlungen zur emotionalen und sozialen Unterstützung sind entscheidend, um das Potential jedes Einzelnen zu entfalten.“
Karin Prien, B-Länderkoordinatorin und Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: Multiprofessionalität ist der Schlüssel zu inklusiver Bildung. Kinder und Jugendliche benötigen nur frühzeitige Unterstützung bei diagnostizierten Unterstützungsbedarfen und die enge und verzahnte Kooperation von allen Hilfesystemen.
Dr. Stefanie Hubig, A-Länderkoordinatorin und Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz: „Inklusion ist ein Menschenrecht. Gerade Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und schwierigeren Startbedingungen brauchen Unterstützung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Die heute beschlossenen Empfehlungen geben wichtige Impulse für inklusive Bildung und die individuelle Förderung von Kindern. Sie sind damit ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit.“
Die neuen Empfehlungen umfassen mehrere wesentliche Aspekte:
- Frühzeitige Unterstützung: Es wird betont, dass frühzeitige Interventionen entscheidend sind, um einer Verfestigung dysfunktionaler Verhaltensweisen entgegenzuwirken. Schulen sollen deshalb ein besonderes Augenmerk auf die emotionale und soziale Entwicklung legen, um damit präventive Maßnahmen ergreifen und geeignete Unterstützungsangebote bereitstellen zu können.
- Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Die Empfehlungen fördern eine enge Kooperation zwischen Lehrkräften, der Schulpsychologie, sonderpädagogischen Fachkräften und weiteren Unterstützungsdiensten. Diese multiprofessionellen Teams sollen gemeinsam an der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler arbeiten und deren spezifische Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.
- Individuelle Bildungsangebote: Damit Schülerinnen und Schüler mit diesem Unterstützungsbedarf neue Handlungsstrategien entwickeln können, brauchen sie Angebote, die sich sowohl am eigenen Erleben orientieren als auch auf das soziale Umfeld und schulische Bildung und Erziehung gerichtet sind. Basis für die Förderung ist eine Haltung mit Vertrauen, Zuwendung und Verständnis, die mit klaren Regeln, Normen und Werten verbunden ist. Auf dieser Grundlage können mit Hilfe von systematischen Verhaltensbeobachtungen und -dokumentationen individuelle sonderpädagogische Förderpläne aufgestellt werden.
- Stärkung emotionaler und sozialer Kompetenzen: Ein zentraler Punkt der Empfehlungen ist die Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen. Schulen sollen Maßnahmen implementieren, die den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Selbstwahrnehmung, Selbststeuerung und sozialen Interaktionen zu verbessern.
- Inklusion: Die Empfehlungen betonen die Bedeutung der Inklusion der betroffenen Schülerinnen und Schülern in die allgemeine Schule. Ziel ist es, tragfähige pädagogische Beziehungen zu schaffen und den Kontakt zur Peer-Group im gewohnten sozialen Umfeld zu fördern.
- Das Fortbestehen des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs soll regelmäßig geprüft werden, auch um sicherzustellen, dass die Maßnahmen weiterhin den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechen.