Kultusminister Konferenz

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Darmstädter Künstlerkolonie Mathildenhöhe und Baden-Baden, Bad Ems und Bad Kissingen auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe

Die Kultusministerkonferenz wird zum Stichtag 01. Februar 2019 einen weiteren deutschen Antrag zur Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste einreichen: die „Mathildenhöhe Darmstadt“. Zudem beteiligt sich Deutschland an der transnationalen seriellen Nominierung bedeutender europäischer Bäder des 19. Jahrhunderts - „Great Spas of Europe“ - unter der Federführung der Tschechischen Republik.

Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe in Darmstadt gilt als einer der wichtigsten Ankerpunkte in der Entwicklung der Künste und der Architektur hin zur Moderne des 20. Jahrhunderts. Mit ihren beiden Ausstellungsgebäuden nebst Hochzeitsturm, einem Platanenhain mit Gartenpavillons und Skulpturengarten und mehreren Meisterhäusern aus der Zeit von 1899 bis 1914 stellt sie ein einzigartiges architektonisches Ensemble dar, das die Wende vom Jugendstil zur Moderne eingeleitet hat. Großherzog Ernst Ludwig berief Künstlerpersönlichkeiten wie beispielweise Joseph Maria Olbrich aus Wien, Peter Behrens aus München und Bernhard Hoetger aus Paris, die in den 16 Jahren des Bestehens der Kolonie mit experimenteller Architektur, neuer Raumkunst und zukunftsweisendem Design nie zuvor gesehene Modelle von Gesamtkunstwerken entstehen ließen.

Darüber hinaus beteiligen sich die Städte Baden-Baden, Bad Ems und Bad Kissingen an der transnationalen seriellen Nominierung „Great Spas of Europe“, mit der sich elf bedeutende europäische Bäder des 19. Jahrhunderts in der Tschechischen Republik, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland um den Welterbetitel bewerben. Bei allen Orten handelt es sich um historische Kurbäder, die im 19. Jahrhundert das Phänomen Kur wie auch die Reise- und Kurgesellschaft in Europa prägten und damit eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung des globalen Tourismus hatten.

Turnusmäßig reicht die Kultusministerkonferenz zum Stichtag 01. Februar eines jeden Jahres Vorschläge für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt zur Entscheidung im Folgejahr ein. Für den Sommer 2019 wird u. a. eine Entscheidung des Welterbekomitees zu den im vergangenen Jahr eingereichten Anträgen „Augsburger Wassermanagement-System“, der „Montanregion Erzgebirge/ Krušnohoří“ und zum „Donau-Limes in Österreich, Ungarn, der Slowakei und Bayern als weiteren Abschnitt der „Grenzen des Römischen Reiches“ erwartet.