Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung nun auch im Fach Japanisch

Die Kultusministerkonferenz hat jetzt auch einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für die Fremdsprache Japanisch verabschiedet. Nachdem es für viele Fremdsprachen, so zuletzt im vergangenen Jahr auch für Chinesisch, bereits einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung gibt, liegt nunmehr für diese weitere bedeutende Kultursprache Asiens ebenfalls ein entsprechender Katalog der Abiturprüfungsanforderungen vor.

Mit den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) für Japanisch eröffnet sich jetzt grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler in allen Ländern die Möglichkeit, Japanisch als Abiturfach zu wählen. Die Kultusministerkonferenz, die zuletzt 1996 ihren 3. Bericht über die Situation des Japanischunterrichts in Deutschland vorgelegt hatte, trägt damit einer Ent-wicklung Rechnung, in der das Fach Japanisch als Fremdsprache im Unterricht seit Mitte der 80er Jahre verstärkt Beachtung gefunden hatte. Auch die Durchführung des Modellversuches "Japanischunterricht im Sekundarbereich I und II" in den Jahren 1987 bis 1994, mit dem entscheidende fachdidaktische Grundlagen für den Japanischunterricht in Deutschland gelegt werden konnten, hat dieser Entwicklung im besonderem Maße gedient. Nicht zuletzt der "Bundeswettbewerb Fremdsprachen" mit seinem Japan-Sonderpreis (seit 1994), zahlreiche Maßnahmen des deutsch-japanischen Schüler- und Lehreraustausches sowie viele außerschulische Aktivitäten und Projekttage haben ihren Teil dazu beigetragen, dass Japanisch als Unterrichtsfach inzwischen in neun Ländern in der Bundesrepublik angeboten und an einer wachsenden Zahl von Schulen bereits als Grundkurs in der Oberstufe bis zum Abitur unterrichtet wird

Die einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA), die inzwischen für 38 Unterrichtsfächer vereinbart worden sind, beschreiben für die Abiturprüfung Lehr- und Prüfungsbereiche und geben wichtige Hilfen zur Konstruktion von Prüfungsaufgaben und zur Bewertung von Prüfungsleistungen. Zu diesem Zweck enthalten die einheitlichen Prüfungsanforderungen auch Aufgabenbeispiele, die exemplarisch das erwartete Anspruchsniveau beschreiben. Die EPA Japanisch können schriftlich beim Sekretariat der KMK angefordert werden.