Kultusminister Konferenz

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Engagement der Kultusministerkonferenz im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist seit ihrer ersten Teilnahme am Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen aktiv in dessen Arbeit eingebunden. Dieses wichtige Netzwerk, das im Dezember 2019 gegründet wurde, zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche effektiver vor sexueller Gewalt zu schützen.

Copyright: photothek/Hofmann v.l.n.r.: Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus, KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot, Bundesministerin Lisa Paus.

KMK-Präsidentin nimmt an Tagung teil

Zur Tagung des Nationalen Rates am 27. und 28. Juni 2024 erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot: „Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist es außerordentlich bedeutsam, dass die öffentliche Sensibilität für das Thema gewachsen ist und sich öffentliche Institutionen zunehmend engagieren, um Mädchen und Jungen besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Was wir brauchen, ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtpolitische Wahrnehmung. Die organisations- und institutionsübergreifende bundesweite Verantwortungspartnerschaft in Form des Nationalen Rates ist mehr als notwendig und für die Kinder und Jugendlichen mehr als wichtig. Für manche Kinder und Jugendliche ist sie sogar überlebenswichtig. Für die Kultusministerkonferenz  gehört der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt zum selbstverständlichen Auftrag von Schulen.“

Fachforum zur Entwicklung von Schutzkonzepten

Im Rahmen der Tagung gestaltet die Kultusministerkonferenz ein Fachforum zum Thema „Ist Entwicklung von Schutzkonzepten eine Mission Impossible?“ Vertreter und Vertreterinnen aus fünf Ländern – Berlin, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – sowie eine Berliner Grundschule, berichten über ihre Erfahrungen und Herausforderungen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten ihren Schulen.

Leitlinien und Maßnahmen

Die Kultusministerkonferenz hat 2023 einen Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen beschlossen. Dieser Leitfaden soll Schulen dabei unterstützen, den gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor sexueller Gewalt zielgerichtet umzusetzen. Schulen sind ein zentraler Schutzraum, und es ist von höchster Bedeutung, dass sich Kinder dort sicher fühlen können. Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen, dass der Leitfaden auch außerhalb des schulischen Bereichs von vielen Institutionen als Orientierungsrahmen genutzt wird, u.a. vom Deutschen Komitee für UNICEF e.V. im Rahmen der Weiterentwicklung ihrer Trainingsmaterialien im E-Learning-Bereich.

Weiterführende Initiativen und Kooperationen

Die Kultusministerkonferenz arbeitet eng mit verschiedenen Institutionen zusammen, darunter die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und andere Fachgremien. Diese Kooperationen ermöglichen einen fortlaufenden Dialog und Austausch über wirksame Strategien und Maßnahmen zur Prävention von sexueller Gewalt in Bildungseinrichtungen.

Bedeutung der Sensibilisierung und Prävention

Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass sexueller Kindesmissbrauch und die Darstellung von Missbrauch auf einem besorgniserregend hohen Niveau bleiben. Die Kultusministerkonferenz setzt sich daher intensiv für die Sensibilisierung und Prävention ein, um das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen und Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Ausblick

Die Kultusministerkonferenz bleibt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verpflichtet und strebt an, die Gelingensbedingungen für Schutzkonzepte weiter zu verbessern und deren Qualität in der Umsetzung zu sichern. Die Zusammenarbeit im Nationalen Rat und die Umsetzung des KMK-Leitfadens sind entscheidende Schritte auf diesem Weg.