Erklärung der KMK zum weiteren Vorgehen „DigitalPakt Schule“
Der Digitalpakt ermöglicht Investitionen des Bundes in Ländern und Kommunen unter Wahrung der Kultushoheit der Länder und wird wesentlich dazu beitragen, die digitale Bildung an den Schulen auszubauen und Schülerinnen und Schüler in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Schulen erhalten damit Planungssicherheit, wann und wie digitale Bildung flächendeckend in Deutschland umgesetzt werden kann.
Der vom Bundestag verabschiedete Vorschlag für eine Änderung des Grundgesetzes ist in seiner vorliegenden Form keine tragfähige Basis für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Die Verschiebung der bisherigen Finanzverteilung zu Lasten der Länder für alle künftigen gemeinsamen Projekte gefährdet jede künftige Kooperation von Bund und Ländern und die verfassungsrechtlich festgelegte Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Kommunen.
Die Länder stehen nach wie vor zum DigitalPakt Schule. Im Ziel besteht Einigkeit. Nun gilt es, alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um eine zügige Inkraftsetzung des DigitalPakts zu gewährleisten.