Geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler erhalten Deutsches Sprachdiplom

Überreichung des Deutschen Sprachdiploms (Copyright: photothek.de/Thomas Imo)
Die ukrainischen Schülerinnen und Schüler konnten das DSD II in diesem Jahr noch an ihren, von der Bundesregierung geförderten sogenannten DSD-Schulen in der Ukraine ablegen, bevor ihr Heimatland durch russische Truppen angegriffen wurde und nach Deutschland flüchteten.
Das DSD wird gemeinsam von der Kultusministerkonferenz (KMK) und dem Auswärtigen Amt (AA) verantwortet und ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland. DSD-Prüfungen können an etwa 1.200 DSD-Schulen im Ausland (davon 28 in der Ukraine) abgelegt und ein DSD-Diplom erworben werden. Mit dem DSD II kann der Nachweis der für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule erforderlichen Deutschkenntnisse erbracht werden.“
KMK-Vizepräsidentin Britta Ernst unterstrich in ihrem Grußwort, dass die Kultusministerkonferenz bereits zahlreiche Beschlüsse gefasst und Maßnahmen ergriffen hat, um nach Deutschland geflüchteten Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden eine Fortsetzung ihrer Bildungswege zu ermöglichen. „Ich wünsche Ihnen von Herzen Kraft, Mut und Stärke, diese schwierige Zeit gut zu meistern und bitte setzen Sie Ihren erfolgreichen Bildungsweg fort. Europa braucht junge Menschen wie Sie“, so die KMK-Vizepräsidentin.