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Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe nimmt Arbeit am 1. September auf

Der große Bedarf an Fachkräften hat gerade in den Gesundheitsberufen in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt. Im Mittelpunkt des Anerkennungsverfahrens der ausländischen Abschlüsse stehen die hohen Qualitätsstandards im Gesundheitswesen. Am 1. September nimmt die neue Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe in Bonn ihre Arbeit auf.

Das Recht auf Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen mit der entsprechenden deutschen Berufsqualifikation soll sowohl die Qualifikationsinhaber bei der Integration in den Arbeitsmarkt als auch die Gesundheitseinrichtungen bei der optimalen Personalauswahl unterstützen. Um dieses Verfahren noch effizienter und im Interesse von Arbeitgebern und Zuwanderern zu gestalten, nimmt die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) am 1.September 2016 in Bonn ihre Arbeit auf.

Im Prozess der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen stellt die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe einen Meilenstein dar:
Experten verschiedener Behörden (ZAB und Gesundheitsbehörden der Länder) bewerten die Qualifikationen in enger Zusammenarbeit. Das geschieht sowohl mit medizinischem Sachverstand als auch mit interkultureller und entsprechender Sprachkompetenz sowie genauer Kenntnis der Bildungssysteme der Herkunftsstaaten. So wird auf einheitlicher Grundlage über die Erlaubnis zur Berufsausübung in Deutschland entschieden. Damit leistet die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Informationen zu den ausländischen Bildungssystemen und zur Bewertung der dort vorhandenen Qualifikationen sollen über eine Datenbank allen zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden, damit Parallelfälle möglichst selbstständig und ebenfalls auf einheitlicher Basis entschieden werden können.

Die Entscheidungen über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen sind weiterhin durch die Anerkennungsbehörden der Länder zu treffen, die die sehr speziellen und zeitaufwändigen Prüfverfahren bisher allein ohne die Hilfe einer zentralen Gutachtenstelle durchzuführen hatten.

„Wir erwarten einen deutlichen Qualitätsgewinn bei den Anerkennungsentscheidungen, dazu eine erhebliche Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Arbeitsaufwändige parallele Verfahren in den 16 Ländern werden verringert. Der Patientenschutz wird gestärkt“, betonen Carola Dörfler und Andreas Dieckmann. Beide leiten im Auftrag der Gesundheitsminister- bzw. Kultusministerkonferenz die gemeinsame Arbeitsgruppe, die die Gutachtenstelle konzipiert und ihre Arbeitsaufnahme vorangetrieben hat.

Hintergrund:

Auf der Grundlage der Beschlüsse Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) im Sommer 2013 wurde die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) durch eine von GMK und KMK eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe konzipiert, die nunmehr auch die Entwicklung der GfG in einer dreijährigen Pilotphase eng begleiten wird. Vorgesehen ist, die Arbeit der Gutachtenstelle vollständig aus den für die Tätigkeit der GfG zu erstattenden Auslagen zu finanzieren, die im Rahmen der Berufsanerkennungsverfahren anfallen. Nachdem sich die Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2015 auf die Anschubfinanzierung und Absicherung des Pilotzeitraumes verständigt haben, konnte zum 01.01.2016 mit der konkreten Personalgewinnung und den Vorarbeiten für den Regelbetrieb begonnen werden, der nunmehr zum 01.09. in enger Kooperation mit den Approbations- bzw. Erlaubnisbehörden der Länder starten soll. Ausgelegt wurde die Gutachtenstelle zunächst auf ein Arbeitsvolumen von 3.000 Aufträgen, wobei davon ausgegangen wurde, dass ca. 85 % der Kapazität der Gutachtenstelle für detaillierte Gutachten als Grundlage für die Gleichwertigkeitsprüfungen genutzt werden. Bei weiteren 10% der Verfahren sollen die Länderbehörden bei der Bestimmung des deutschen Referenzberufes unterstützt werden, mit dessen Qualifikationsanforderungen die nachgewiesene Berufsqualifikation verglichen werden soll. In 5% der Fälle wird voraussichtlich die Echtheit der vorgelegten Dokumente zu prüfen sein. Im Endausbau sollen 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gutachtenstelle arbeiten, die als gesondertes Referat der ZAB organisiert wurde und im Gesamtprozess synergetisch mit den anderen, staatenbezogenen Referaten der ZAB zusammenarbeitet.