Kultusminister Konferenz

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In das neue Ausbildungsjahr mit modernen Berufen

Mit acht modernisierten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnungen zum 1. August 2016 in Kraft treten, beginnt für viele Berufsschülerinnen und Berufsschüler das neue Schuljahr. Moderne, an den betrieblichen Erfordernissen orientierte Berufe leisten einen wichtigen Beitrag, um die Innovationsfähigkeit und damit die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen.

In der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde bei der Gestaltung neuer Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an Berufsschulen insbesondere darauf geachtet, dass diese breit angelegt sind. Damit soll die berufliche Mobilität sichergestellt und eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes ermöglicht werden.

Zu den modernisierten Ausbildungsberufen gehören:

·      Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und
Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

·      Dachdecker und Dachdeckerin

·      Fachkraft für Veranstaltungstechnik

·      Fischwirt und Fischwirtin

·      Graveur und Graveurin

·      Hörakustiker und Hörakustikerin

·      Metallbildner und Metallbildnerin

·      Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und
Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin

Die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Anlagenmechaniker und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik aus dem Jahr 2003 wurde neugeordnet. Vor dem Hintergrund der Einführung der „gestreckten“ Abschlussprüfung und der damit verbundenen strukturellen Veränderungen in der Ausbildungsordnung sowie der Anpassung der Ausbildungsinhalte ist dementsprechend auch der Rahmenlehrplan der KMK überarbeitet worden. Eine gemeinsame Beschulung mit den handwerklichen und industriellen Metallberufen ist im ersten Ausbildungsjahr möglich.

Auch die Ausbildungsordnung sowie der Rahmenlehrplan der KMK für die Ausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin aus dem Jahr 1998 wurden überarbeitet. Bedingt durch die starke Förderung von erneuerbaren Energien hat der Einbau von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen in der dreijährigen handwerklichen Ausbildung mittlerweile die gleiche elementare Bedeutung wie das Decken und Abdichten von Dächern und das Anbringen von Außenwandbekleidungen. Die Inhalte der ab dem dritten Ausbildungsjahr in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Schwerpunkte „Dachdeckungstechnik“, „Abdichtungstechnik“, „Außenwandbekleidungstechnik“ und „Energietechnik“ sind in entsprechenden gemeinsamen Lernfeldern integriert. Spezielle Inhalte des Schwerpunktes „Reetdachtechnik“ sind in einem gesonderten Lernfeld abgebildet. Im ersten Ausbildungsjahr ist eine gemeinsame Beschulung mit den Berufen der Grundstufe Bautechnik möglich.

Technische Veränderungen in der Medien-, Bühnen-, Beschallungs- und Beleuchtungstechnik, organisatorische Veränderungen sowie komplexere künstlerische und wirtschaftliche Anforderungen und Kundenwünsche erforderten eine Neuordnung der dreijährigen Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus dem Jahr 2002. Entsprechend wurden die Ausbildungsordnung sowie der Rahmenlehrplan der KMK modernisiert.

Ebenso wurde die dreijährige Ausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin aus dem Jahr 1972 neugeordnet. Dabei wurden die traditionellen Inhalte um technologische Weiterentwicklungen sowie um die wachsende Bedeutung von Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz in der Ausbildungsordnung ergänzt. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung in den Fachrichtungen „Aquakultur und Binnenfischerei“ sowie „Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei“. Der Rahmenlehrplan wurde erstmalig nach dem Lernfeldkonzept der KMK erarbeitet.

Neue Werksstoffe, neue materialabtragende und materialaufbauende Verfahren und neue computergestützte Bearbeitungstechniken erforderten die Modernisierung der dreijährigen handwerklichen Ausbildungsberufe Graveur und Graveurin sowie Metallbildner und Metallbildnerin aus dem Jahr 1998. Aufgrund inhaltlicher Übereinstimmungen hat die Kultusministerkonferenz einen gemeinsamen Rahmenlehrplan nach dem Lernfeldkonzept erarbeitet. Dieser ermöglicht eine weitestgehend gemeinsame Beschulung beider Berufe. Die im dritten Ausbildungsjahr im Ausbildungsrahmenplan der Metallbildner und Metallbildnerin erfolgte Differenzierung in die drei Fachrichtungen „Gürtlertechnik“, „Metalldrücktechnik“ und „Ziseliertechnik“ wird im Berufsschulunterricht mit Hilfe von berufsspezifischen Aufgabenstellungen in den Lernsituationen umgesetzt. Darüber hinaus kann eine gemeinsame Beschulung im ersten Ausbildungsjahr mit handwerklichen Metallberufen erfolgen.

Mittlerweile leidet fast jede fünfte Person in Deutschland unter einer Hörbeeinträchtigung. Diese Menschen mit individuell angepassten Hörgeräten zu versorgen ist eine zentrale Aufgabe des Hörakustikers und der Hörakustikerin ebenso wie die Herstellung und Anpassung von Gehörschutz. Mit der Modernisierung und der damit verbundenen Neubenennung wurde die dreijährige handwerkliche Berufsausbildung aus dem Jahr 1997 an die neuen technischen Anforderungen und individuellen Patientenbedürfnisse sowie die erhöhten Kundenwünsche angepasst. Der Rahmenlehrplan der KMK wurde entsprechend überarbeitet.

Neue Anforderungen insbesondere im Bereich der Antriebs- und Steuerungstechnik sowie die Einführung der „gestreckten“ Abschlussprüfung erforderten die Neuordnung des dreijährigen handwerklichen Ausbildungsberufes Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin aus dem Jahr 2004. Der Rahmenlehrplan der KMK wurde dementsprechend überarbeitet.

Seit 44 Jahren arbeiten die Bundesregierung und die Kultusministerien der Länder gemäß dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972, welches die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung regelt, bei der Neuordnung von dualen Ausbildungsberufen erfolgreich zusammen. In dieser Zeit wurden insgesamt 600 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für duale Ausbildungsberufe abgestimmt. Damit wurde eine moderne Grundlage für Ausbildungsverhältnisse in fast allen der derzeit 327 Ausbildungsberufe im dualen System geschaffen. Neben einer stetigen Modernisierung der Berufe in den letzten 40 Jahren, wurden auch völlig neue zeitgemäße Berufe geschaffen. In die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sind auch die Sozialpartner miteingebunden.

Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, die Auszubildenden auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten und der deutschen Volkswirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

Die neuen Rahmenlehrpläne können hier heruntergeladen werden.