Kultusminister Konferenz

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Karliczek und Ernst: „Gute Nachricht für Schülerinnen und Schüler“ Bundesrat macht Weg frei für Aufholprogramm

Der Bundesrat machte heute den Weg frei für den Start wichtiger Teile des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“. Über das Programm erhalten Kinder und Jugendliche u. a. Unterstützung, um pandemiebedingte Lernlücken aufzuarbeiten.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Bund und Länder haben bei der Abstimmung des Aktionsprogramms gut zusammengearbeitet und schnell gehandelt. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, ist der Weg freigemacht, dass die Mittel für die Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen fließen können. Das ist eine gute Nachricht für Schülerinnen und Schüler und vor allem für die leistungsschwächeren Kinder und Jugendlichen. Denn es steht zu befürchten, dass gerade sie durch die Schulschließungen weiter zurückgefallen sind. Das Mindeste, das wir tun können, ist, diesen Kindern das Aufholen ihrer Lernrückstände zu ermöglichen. Der Bund stellt deshalb für das Aktionsprogramm insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 1 Milliarde für Nachhilfe in den Kernfächern. Ich gehe davon aus, dass die Länder diesen Betrag aufstocken – zumindest, was die Milliarde für die Nachhilfe betrifft, paritätisch. Die Länder legen nun fest, was genau vor Ort getan wird und sind auch für die Umsetzung verantwortlich.“

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst erklärt:
„Die Pandemie hat die Schülerinnen und Schüler und auch die Lehrkräfte vor große Herausforderungen gestellt. Mit den Nachwirkungen bei Schülerinnen und Schüler werden wir länger zu tun haben. Deshalb machen wir uns gemeinsam mit dem Bund auf den Weg, die bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen weiter auszubauen. Durch gezielte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler beziehungsweise in kleinen Lerngruppen und durch außerschulische Angebote soll versäumter Stoff in den Kernfächern nachgearbeitet werden. Aber auch bei der Entwicklung von Kernkompetenzen und im psychosozialen Bereich wollen wir unterstützen. Wir werden Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf eng und gezielt begleiten.“

Hintergrund:

Der Bundesrat hat heute der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt. Dadurch wird der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer in den Jahren 2021 und 2022 um zusammengenommen 1,29 Mrd. Euro verringert und der Anteil der Länder um denselben Betrag erhöht. Die Änderung war die Voraussetzung für die Finanzierung wesentlicher Teile des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ durch den Bund. Die 1,29 Mrd. Euro, die auf diese Weise den Ländern zur Verfügung gestellt werden, teilen sich folgendermaßen auf:

  • 1 Milliarde Euro sind für Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern bestimmt,
  • 70 Millionen Euro für die Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern
  • und 220 Millionen für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen.

Darüber hinaus weitet der Bund eigene Programme deutlich aus und stellt weitere 710 Mio. Euro zur Verfügung, so dass mit dem Aktionsprogramm Aufholen nach Corona insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.