Kultusminister Konferenz

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KMK beschließt Sommerferienzeitraum 2025 bis 2030

Die Kultusministerkonferenz hat Beginn und Ende der Sommerferien in allen 16 Ländern für den Zeitraum 2025 bis 2030 festgelegt. Dazu sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die neue langfristige Sommerferienregelung der Kultusministerkonferenz schafft Planungssicherheit für Schulen, für den Sommerurlaub der Familien mit schulpflichtigen Kindern und für die Tourismusbranche.“

Die Kultusministerkonferenz hat ihrer Entscheidung maßgeblich pädagogische Gesichtspunkte zugrunde gelegt. So ist sichergestellt, dass die Dauer der Schulhalbjahre trotz wechselnder Ferientermine möglichst konstant bleibt, um den Schulen eine kontinuierliche und verlässliche Lernplanung einschließlich der Prüfungen zu ermöglichen. In ihren wirtschaftspolitischen Erwägungen hat die Kultusministerkonferenz den Gesamtzeitraum für die Sommerferien weitmöglichst ausgeschöpft. Die Regelung sieht für die Jahre 2025 bis 2028 sowie für das Jahr 2030 einen Gesamtferienzeitraum von 80 Tagen und für 2029 von 87 Tagen vor.

Übersicht Sommerferien 2025 bis 2030

Hintergrund
Grundlage für die Festlegung der Ferienregelungen in den einzelnen Ländern ist Artikel 25 der „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ (Beschluss der KMK vom 15.10.2020). Die Länder sind bei der Sommerferienregelung weiterhin fünf Ländergruppen (möglichst gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung) zugeordnet:

Gruppe I      Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Gruppe II     Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Gruppe III    Nordrhein-Westfalen
Gruppe IV    Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Gruppe V     Baden-Württemberg, Bayern

Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antritt bzw. beendet und um entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die Länder ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine für die Ländergruppen vereinbart. Dabei liegen die Sommerferien von Bayern und Baden-Württemberg (Ländergruppe V), die traditionell Pfingstferien haben, auf dem letzten Termin, um einen ausreichenden Lern- und Prüfungszeitraum zwischen Pfingst- und Sommerferien sicherzustellen.