KMK besorgt über die Auswirkungen der neuen Steuergrundsätze für Sponsoring
- Präsidentin der KMK schreibt an Finanzminister Waigel: Änderung dringend notwendig -
Die Kultusministerkonferenz lehnt einen Teil der seit Juli vergangenen Jahres geltenden neuen Grundsätze des Sponsorings ab, weil sie es den Kultureinrichtungen erschweren, Sponsorengelder einzuwerben und damit dem Kultursponsoring die Grundlage entziehen. Die Präsidentin der KMK, Ministerin Anke Brunn (Nordrhein-Westfalen), hat daher in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Waigel an das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder appelliert, im Interesse einer kulturfreundlichen Steuerpolitik die ertragssteuerlichen Grundsätze für Sponsoring zu modifizieren.
Die Kultusministerkonferenz begrüßt es zwar, daß die neue Regelung Sponsoren ein kulturelles Engagement erleichtert. Kontraproduktiv sei es aber, wenn die steuerlichen Erleichterungen, die den Unternehmen beim Kultursponsoring gewährt werden, ausgerechnet den Kultureinrichtungen aufbebürdet würden. Im Brief der KMK-Präsidentin an den Bundesfinanzminister heißt es dazu: "Eine Steuerpolitik, die Unternehmen auf Kosten der kulturellen Einrichtungen entlastet, gefährdet die Entwicklung des kulturellen Lebens in unserem Land."
Die Kultusministerkonferenz wendet sich dagegen, daß durch die neuen Regeln "jede Mitwirkung" an Werbemaßnahmen des Sponsors die kulturellen Einrichtungen dazu verpflichtet, die eingeworbenen Gelder wie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu versteuern. Das bedeutet praktisch, daß schon der Hinweis auf den Sponsor auf Veranstaltungsplakaten dazu führt, daß einer Kultureinrichtung 40 Prozent der eingeworbenen Sponsorengelder verloren gehen. Wenn Kultureinrichtungen aber ganz auf die öffentliche Nennung des Sponsors verzichten, sinkt die Unterstützungsbereitschaft der Unternehmen rapide, wie die Praxis zeigt.
Nach Auffassung der KMK muß deshalb klargestellt werden, daß eine kulturelle Einrichtung ihre Einkünfte aus Sponsoring nur dann wie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb versteuern muß, wenn sie wirklich aktiv an Werbemaßnahmen des Sponsors teilnimmt. Zumal in Zeiten, in denen die öffentliche Hand in der Kulturförderung auf private Unterstützung angewiesen ist, so die KMK-Präsidentin in ihrem Schreiben an Bundesminister Waigel, sei daher eine Änderung der Steuergrundsätze für das Sponsoring dringend nötig, um die Vielfalt des kulturellen Lebens zu erhalten.