Kultusminister Konferenz

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KMK sieht schulischen Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022 in allen Ländern gesichert

Die Kultusministerkonferenz zieht eine aktuelle Bilanz zum schulischen Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022 und verabschiedet Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches "Deutsche Gebärdensprache (DGS)" für die Sekundarstufe I.

Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Schulen müssen weiterhin offen bleiben, um beste Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Zudem ist es weiterhin wichtig, dass möglichst viele Erwachsene sich solidarisch zeigen und sich impfen lassen. Nur so können die Schülerinnen und Schüler weiterhin einen normalen Schulalltag haben.“

Ties Rabe, Koordinator der A-Länder und hamburgischer Senator für Schule und Berufsbildung: „Trotz der großen Belastungen des Schulsystems durch die Pandemie konnte die Digitalisierung in kurzer Zeit deutlich verbessert werden. Diesen Schwung wollen wir nutzen und Digitalisierung weiter voranbringen. Deshalb freuen wir uns über die hilfreichen Hinweise der „Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“. Zugleich fordern wir eine Verstetigung des Digitalpaktes. Die Digitalisierung des Schulsystems mit rund elf Millionen Schülerinnen, Schülern und Schulbeschäftigten in rund 45.000 Schulen ist eine gewaltige Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Dabei müssen wir auch die zahlreichen Probleme und Streitpunkte mit dem Datenschutz lösen, um künftig sichere und stabile Programme einsetzen zu können.“

Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Koordinator der B-Länder und Hessischer Kultusminister: „Bei allen Belastungen für unsere Kinder und Jugendlichen hat die Corona-Krise uns allen doch auch einen gewaltigen Schub in Sachen Digitalisierung gegeben. Wir sind uns in den Ländern einig, dass wir den Weg der Modernisierung von Schule und Unterricht konsequent weitergehen wollen und dafür den mit dem DigitalPakt Schule eingeschlagenen Weg über das Jahr 2024 fortsetzen und verstetigen wollen.“

Der Beschluss vom 07.10.2021 lautet wie folgt:

Die KMK stellt fest, dass es gelungen ist, trotz der Pandemie und der Delta-Variante im Schuljahr 2021/2022 durchweg in allen Ländern vollständigen und kontinuierlichen Präsenzunterricht sicherzustellen.
Der Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler findet weitestgehend ohne Einschränkungen und unter Beachtung der geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sicher statt. Manche zu Schuljahresbeginn verschärften Beschränkungen konnten inzwischen gelockert oder sogar aufgehoben werden.
Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, auf gemeinschaftliche Zusammenkünfte und Freizeitgestaltung mit anderen Kindern und Jugendlichen ist somit weitestgehend ohne Einschränkungen gesichert.

Dank der guten Zusammenarbeit und des Einsatzes aller Beteiligter ist es auch gelungen, dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge genau so erfolgreich wie in den vorangegangenen Jahren ihre Abschlussprüfungen ablegen und ihre Schulabschlüsse erlangen konnten. Die Kultusministerkonferenz wird – wie schon 2020 und 2021 – angemessene Regelungen finden, um den Schülerinnen und Schülern beim Schulabschluss 2022 keine Nachteile entstehen zu lassen.

Die Länder haben damit zentrale Forderungen der KMK insbesondere aus dem Beschluss vom 10. Juni 2021 zum „Schulischen Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022“ aufgegriffen und umgesetzt, vor allem haben sie erreicht,

  • dass alle Schulen mit Beginn des Schuljahres im Regelbetrieb (regulärer Schulbetrieb mit allen Schulfächern und Unterrichtsstunden) arbeiten,
  • dass mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ pandemiebedingte Lernrückstände abgebaut und Angebote, die das soziale Lernen fördern, unterstützt werden,
  • dass Präsenzunterricht auch unter Pandemiebedingungen die notwendige Grundlage erfolgreichen Lehrens und Lernens ist, dass diese Einsicht inzwischen umfassend gesellschaftliche Akzeptanz und Verbreitung gefunden hat und dass die Schulen den Präsenzunterricht unter eingespielten Schutzbedingungen sicherstellen,
  • dass durch den Präsenzunterricht jetzt auch die vielfältigen zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zum erfolgreichen Aufholen von Lernrückständen umgesetzt werden können,
  • dass die erworbenen Abschlüsse denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig sind und gegenseitig anerkannt werden,
  • dass bei der Vergabe der Abschlüsse beruflicher Schulen die einschlägigen Rahmenvereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Prüfungen, eingehalten werden. Die duale Ausbildung hat sich auch in der Krise bewährt, die Länder als Partner in der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben dazu aktiv mit dem Engagement der beruflichen Schulen beigetragen.

Erfolgreich ist es auch gelungen, bei Infektionsfällen in den Schulen die Quarantäneregelungen so anzupassen, dass der Gesundheitsschutz und der Anspruch auf Präsenzunterricht sinnvoll in Einklang gebracht werden: Im Interesse eines verlässlichen Präsenzunterrichts sind die Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter auch bei einer weitgehenden Abschaffung der Maskenpflicht auf die tatsächlich infizierten Personen einzugrenzen, bzw. diejenigen, die engen Kontakt zur infizierten Person hatten. Bei diesen engen Kontaktpersonen soll die Quarantäne weiterhin, sofern keine Krankheitssymptome auftreten, bereits nach fünf Tage mit einem negativen Testergebnis beendet werden können. Bei geimpften oder genesenen Personen werden keine Quarantänemaßnahmen verhängt.

Um die gewonnene Sicherheit für den Schulbetrieb zu erhalten, können die regelmäßigen Testungen für Schülerinnen und Schüler bis auf Weiteres fortgeführt werden.

Die Kultusministerinnen und -minister, Kultussenatorinnen und -senatoren appellieren insbesondere an die Erwachsenen und empfehlen auf der Basis der Stellungnahme der Ständigen Impfkommission auch den Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren, vor dem Winter die Impfangebote wahrzunehmen. Perspektivisch ist auch mit einer Impfmöglichkeit und Impfempfehlung für jüngere Schülerinnen und Schüler zu rechnen. Eine Impfung gegen Corona ist keine Voraussetzung für den Schulbesuch und die Teilnahme am Unterricht, aber sie sorgt für einen längerfristig sicheren Schulbetrieb in Präsenzform.

Trotz dieser Fortschritte wird die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es weiterhin unerlässlich, die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht dauerhaft zu sichern,

  • um gerechte Teilhabe und beste Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen,
  • um schulische und außerschulische Angebote, die das soziale Miteinander fördern, sowie ganztagsschulische Bildung und Betreuung in vollem Umfang stattfinden lassen zu können,
  • um Angebote in den Bereichen Sport, Kultur sowie künstlerische und ästhetische Bildung durch die Schulen und externen Partnerinnen und Partner ebenso wie Schulfahrten oder Austauschmaßnahmen zu organisieren,
  • um Kinder und Jugendliche mit hochwertigen Bildungsangeboten in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung zu unterstützen. Multiprofessionelle Unterstützung muss dort ankommen, wo sie am meisten benötigt wird.
  • um die Berufsorientierung und die duale Ausbildung nachhaltig zu stärken, denn auch in diesem Bereich sind qualitativ hochwertige Präsenzangebote für junge Menschen wichtiger denn je.

Darüber hinaus stellen die Kultusministerinnen und -minister und Kultussenatorinnen und -senatoren die erheblichen Fortschritte fest, die die Schulen im digitalen Transformationsprozess in der Zeit der Pandemie erreicht haben. Dank des Engagements von Bund, Ländern, Schulträgern und Schulen konnte die Digitalisierung von Schule und Unterricht trotz der erheblichen organisatorischen Belastungen und Einschränkungen in der Pandemie in kurzer Zeit erheblich verbessert werden. Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 und seinen Ergänzungsvereinbarungen haben Bund und Länder einen starken Innovationsimpuls gesetzt. Diese positive Entwicklung ist nun weiterhin zu stärken und auszubauen, auch unter Weiterentwicklung der Förderstrukturen im laufenden DigitalPakt Schule.

Die Digitalisierung von Schule und Unterricht wird gelingen, wenn Bund, Länder, Schulträger und Schulen weiterhin eng zusammenarbeiten und der Digitalpakt über das Jahr 2024 hinaus dauerhaft so verstetigt wird, dass alle Partner ihren finanziellen und organisatorischen Beitrag zur Digitalisierung leisten. Die Länder schlagen in diesem Zusammenhang vor, auf der Basis bisheriger Bund-Länder-Vereinbarungen im Bildungsbereich unterschiedliche Finanzierungsmodelle zu prüfen.

Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches "Deutsche Gebärdensprache (DGS)" für die Sekundarstufe I

Die Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches „Deutsche Gebärdensprache (DGS)“ wurde heute verabschiedet. Sie soll den Ländern bei Einführung des Wahlpflicht- oder Wahlfaches Hilfestellungen für die Erarbeitung eines länderspezifischen Curriculums und für Qualitätsentwicklungsmaßnahmen geben.

Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Empfehlungen sind ein großer Schritt zur Gleichstellung der Gebärdensprache mit anderen Sprachen. Sie machen Aussagen zum Erwerb einer gebärdensprachlichen Handlungskompetenz, insbesondere zur kommunikativen Kompetenz, zur Text- und Medienkompetenz, zur Sprachbewusstheit und Sprachreflexion, zur Sprachlernkompetenz und zur transkulturellen Kompetenz. Indem die Länder dafür Sorge tragen, dass Schülerinnen und Schüler die in diesen Empfehlungen formulierten Kompetenzen in den jeweiligen landesspezifischen Unterrichtsangeboten erwerben können, wird eine Vergleichbarkeit, Zielorientierung und Überprüfbarkeit des Kompetenzerwerbs im Gebärdensprachenunterricht sichergestellt.“

zu den Empfehlungen

 

Beschluss der Strukturkommission – Weiterentwicklung der KMK

Mit heutigem Beschluss haben die Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturministerinnen und – minister in der KMK in ihrer Geschäftsordnung eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit beschlossen. Nachdem in den letzten Jahren zunehmend und bis auf wenige Ausnahmen in den Ländern die Wissenschafts- und Kulturressorts von den Bildungsressorts getrennt wurden, ergab sich die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit neu zu ordnen und zu definieren. Die Einheit der KMK bleibt gewahrt und alle Ministerinnen und Minister sind sich der gemeinsamen Verantwortung für die Bildung und die Kultur in Deutschland bewusst. Gleichwohl haben sie sich Raum gegeben, zukünftig ressortspezifische Fragen intensiver zu diskutieren und mindestens zweimal jährlich in gemeinsamen Beratungen zusammenzuführen. Dem neuen Präsidium, dem künftig institutionalisiert alle drei Bereiche angehören werden, wird die zusätzliche Aufgabe zukommen, diese Verbindung zu wahren, Schnittstellen zu identifizieren, die Bildungskette in der KMK geschlossen abzubilden und Anwalt der Kultur in ihrer ganzen Breite zu sein.