Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

KMK: Stellungnahme zur Anerkennung von Pflegekräften aus Bosnien-Herzegowina

Verschiedene Medien berichten derzeit, dass sich die Anerkennung von Pflegekräften, die in Bosnien-Herzegowina eine Umschulung zur Krankenpflegerin/zum Krankenpfleger absolviert haben, aufgrund einer Empfehlung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) geändert hätte.Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG), die in der ZAB das zuständige Fachreferat für die Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitsbereich ist, hat keine solche allgemeine Empfehlung zur Bewertung der betreffenden Umschulung abgegeben. Aufgabe der GfG ist es, die Anerkennungsbehörden der Länder in konkreten Einzelfällen durch ein Gutachten zur Bewertung der ausländischen Qualifikation zu unterstützen. Darüber hinaus stellt sie den Anerkennungsbehörden Informationen zu ausländischen Berufsabschlüssen zur Verfügung und informiert über Rechercheergebnisse.

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitsbereich erfolgt in einem zweischrittigen Verfahren. Im ersten Schritt ist der deutsche Beruf zu ermitteln, auf den die ausländische Qualifikation bezogen werden soll, erst im zweiten Schritt erfolgt der inhaltliche Vergleich mit den deutschen Ausbildungsinhalten. Der GfG hat ein konkreter Einzelfall vorgelegen, in dem zu klären war, welchem deutschen Bezugsberuf die bosnisch-herzegowinische Umschulung zuzuordnen ist. Die GfG ist hier zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zuordnung zum Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in möglich ist. Eine inhaltliche Bewertung war mit dieser Zuordnung nicht verbunden.

Es ist der GfG bekannt, dass die Anerkennungsbehörden die Umschulungen unterschiedlich einordnen. Einige Behörden erkennen diese, wegen der deutlich kürzeren Dauer im Verhältnis zu einer regulären Krankenpflegeausbildung, lediglich als Pflegehelferausbildung an und lehnen die Anerkennung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in ab. Andere Behörden beziehen die Umschulung direkt auf den Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in, können diese aber erst nach umfangreichen Anpassungsmaßnahmen anerkennen.

Da sich die Anerkennungsverfahren im Einzelfall also schwierig gestalten und eine zügige Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in selten gelingt, kann dies ein möglicher Grund dafür sein, dass Pflegekräfte, deren Qualifikation auf einer solchen Umschulung beruht, aus verschiedenen Vermittlungsprogrammen herausgenommen wurden.