KMK: Stellungnahme zur Anerkennung von Pflegekräften aus Bosnien-Herzegowina
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitsbereich erfolgt in einem zweischrittigen Verfahren. Im ersten Schritt ist der deutsche Beruf zu ermitteln, auf den die ausländische Qualifikation bezogen werden soll, erst im zweiten Schritt erfolgt der inhaltliche Vergleich mit den deutschen Ausbildungsinhalten. Der GfG hat ein konkreter Einzelfall vorgelegen, in dem zu klären war, welchem deutschen Bezugsberuf die bosnisch-herzegowinische Umschulung zuzuordnen ist. Die GfG ist hier zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zuordnung zum Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in möglich ist. Eine inhaltliche Bewertung war mit dieser Zuordnung nicht verbunden.
Es ist der GfG bekannt, dass die Anerkennungsbehörden die Umschulungen unterschiedlich einordnen. Einige Behörden erkennen diese, wegen der deutlich kürzeren Dauer im Verhältnis zu einer regulären Krankenpflegeausbildung, lediglich als Pflegehelferausbildung an und lehnen die Anerkennung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in ab. Andere Behörden beziehen die Umschulung direkt auf den Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in, können diese aber erst nach umfangreichen Anpassungsmaßnahmen anerkennen.
Da sich die Anerkennungsverfahren im Einzelfall also schwierig gestalten und eine zügige Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in selten gelingt, kann dies ein möglicher Grund dafür sein, dass Pflegekräfte, deren Qualifikation auf einer solchen Umschulung beruht, aus verschiedenen Vermittlungsprogrammen herausgenommen wurden.