KMK überarbeitet Empfehlung zum sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Britta Ernst, Präsidentin der Kultusministerkonferenz 2021 und brandenburgische Bildungsministerin: „Der KMK ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an allen schulischen Lernorten einen uneingeschränkten Anspruch auf bestmögliche individuelle Bildung, Erziehung und größtmögliche Aktivität und Teilhabe haben. Kerngedanke in der Überarbeitung war es auch, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss zu senken und für alle Jugendlichen – ebenso im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung – eine angemessene Anschlussfähigkeit und berufliche Orientierung zu erreichen.“
Die Empfehlungen berücksichtigen den deutlichen Ausbau sonderpädagogischer Maßnahmen und die quantitative und qualitativen Ausweitung inklusiver Bildungsangebote an allgemeinen Schulen. Zudem beschreibt sie die Notwendigkeit des Handelns in regionalen Netzwerken mit dem Ziel, für alle jungen Menschen Anschlussmöglichkeiten und ein selbstbestimmtes Leben im bekannten Sozialraum gleichermaßen zu gewährleisten.
Sie tragen den unterschiedlichen Organisationsformen der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Bildung, Beratung und Unterstützung im Schwerpunkt Geistige Entwicklung in den Ländern Rechnung und betonen dabei stets die ländergemeinsame Zielvorstellung, für die jungen Menschen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sowie an Aktivität und Teilhabe durch schulische Bildung zu ermöglichen.
Rund 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in Deutschland zählen zum Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Von diesen Schülerinnen und Schülern wird der überwiegende Anteil an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet, der deutlich kleinere Teil besucht ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule. Darüber hinaus besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit Zuordnung zum Förderschwerpunkt beziehungsweise Bildungsgang Geistige Entwicklung Förderschulen/Förderzentren anderer Förderschwerpunkte.