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Kulturministerkonferenz nominiert Fulda und Petersberg sowie das Oderbruch für das Europäische Kulturerbe-Siegel

Die Kulturministerkonferenz hat in ihrer heutigen Sitzung zwei weitere Nominierungen für das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) auf den Weg gebracht. Deutschland wird damit im Bewerbungsdurchgang 2021 erstmals zwei Bewerbungen bei der Europäischen Kommission einreichen.

Ein von der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) eingesetztes Expertengremium hatte zuvor die beiden Anträge „Fulda und Petersberg. Orte der karolingischen Bildungsreform“ und „Das Oderbruch I Menschen machen Landschaft“ evaluiert und mit Blick auf die herausragende Qualität uneingeschränkt zur Vorlage in Brüssel empfohlen.

Der Magistrat der Stadt Fulda und die Gemeinde Petersberg zeichnen für den Antrag mit den Klöstern Fulda und Petersberg verantwortlich, die in einzigartiger Weise den europäischen Bildungsgedanken seit der karolingischen Zeit vermitteln. Kern des Antrags ist das Projekt „raban. Bildung in Bewegung“, das Bildung und transkulturellen Dialog als europäisches Merkmal seit den Anfängen unter den Karolingern, aber auch als notwendiges Fundament für die Zukunftsfähigkeit Europas symbolisiert. Dom und Michaelskirche in Fulda und St. Peter in Petersberg haben als Orte der Bildungsleistung und Vernetzung die karolingische Bildungsreform maßgeblich beeinflusst und repräsentieren diese.

Die Bewerbung „Das Oderbruch I Menschen machen Landschaft“ ist ein Antrag des Landkreises Märkisch-Oderland im Auftrag der kommunalen Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch und beschreibt eine einzigartige Kulturlandschaft im Osten des Landes Brandenburg, an deren Geschichte, Gegenwart und Zukunft gemeinsame europäische Werte deutlich werden. Das Oderbruch wird als prägnantes Beispiel für die anthropogene Formung von Landschaften in der europäischen Geschichte dargestellt. Der Antrag stellt die Einwanderungslandschaft mit ihrer prägnanten Baukultur und einem Wassersystem, das zu den Leuchttürmen von Ingenieurwissen Europas im 18. Jahrhundert gehört, in den Mittelpunkt. Die Federführung liegt bei dem Oderbruch Museum Altranft.

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Staatsminister Bernd Sibler, beglückwünschte beide Antragssteller zu den Bewerbungen: „Das Expertengremium der Kulturministerkonferenz hat beide Bewerbungen zur Weiterleitung nach Brüssel empfohlen, weil beide in herausragender Form eine authentische europäische Dimension aufweisen und diese mit den vorgesehenen Maßnahmen und Aktivitäten auch einem größeren heutigen Publikum vermitteln können, wobei insbesondere auch jüngere Menschen angesprochen werden. Was mich besonders beeindruckt hat, ist das ehrenamtliche Engagement der Netzwerke, die sich rund um diese beiden Bewerbungen gebildet haben.“

Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist durch EU-Ratsbeschluss vom 06.11.2011 eingerichtet worden. Europaweit sind mittlerweile 48 Stätten in den bislang 24 beteiligten Staaten ausgezeichnet worden, darunter in Deutschland das „Hambacher Schloss“, die Rathäuser aus Münster und Osnabrück als „Stätten des Westfälischen Friedens“, „Leipzigs Musikerbe-Stätten“, die „Gedenkstätten am ehemaligen Konzentrationslager Natzweiler und seine Außenlager“ sowie die „Werkbundsiedlungen in Europa 1927 – 1932“ mit der Stuttgarter Weissenhofsiedlung.

Alle zwei Jahre können die an der Initiative beteiligten Mitgliedstaaten bis zu zwei Vorschläge machen, aus denen eine europäische Jury maximal einen Vorschlag auswählen kann. Stichtag zur Vorlage deutscher Bewerbungen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz für den Nominierungsdurchgang 2023 ist der 30.11.2021. Anträge sind bei den zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen für Kultur einzureichen. Weitere Informationen zu Modalitäten, Fristen und Terminen finden Sie hier.