Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Kulturministerkonferenz nominiert Zisterziensische Kulturlandschaften für das Europäische Kulturerbe-Siegel

Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat in ihrer heutigen Sitzung eine weitere Nominierung für das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) auf den Weg gebracht.

Deutschland wird im anstehenden Bewerbungsdurchgang 2023 den Antrag „Cisterscapes – Cistercian landscapes connecting Europe“ (Zisterziensische Kulturlandschaften als Europa verbindendes Kulturerbe) bei der Europäischen Kommission einreichen. Ein von der Kulturministerkonferenz eingesetztes Expertengremium hatte den Antrag zuvor evaluiert und zur Vorlage in Brüssel empfohlen.

Es handelt sich um eine transnationale und in ihrer Dimension bisher beispiellose Initiative, die unter federführender Koordination des Landkreises Bamberg 17 repräsentative zisterziensische Klosterlandschaften in Mitteleuropa zusammenschließt. Diese befinden sich in Deutschland, Österreich, Tschechien, Polen und Slowenien. Ihre gemeinsam erarbeitete Bewerbung hebt die Vernetzung des Zisterzienserordens und dessen zentrale Rolle in der Entwicklung der europäischen Kulturlandschaft sowie im Kulturaustausch des Mittelalters hervor.

Ina Brandes, Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, beglückwünschte die Antragsstellenden zur Bewerbung: „Die gemeinsame Bewerbung von 17 Zisterziensischen Klosterlandschaften aus fünf europäischen Ländern hat uns als Kulturministerkonferenz überzeugt. Die intensive Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten und die länderübergreifende Vernetzung der Klöster ist ein starkes Zeichen des Zusammenwachsens von Europa. Wir drücken die Daumen, dass die Zisterziensischen Kulturlandschaften das Europäische Kulturerbe-Siegel erhalten.“

Seit 2011 zeichnet die Europäische Union europäische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, kulturelle Stätten und Gedenkstätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel (EKS) aus. Für eine solche Auszeichnung qualifiziert sind Stätten, die symbolisch und beispielhaft für die europäische Einigung sowie die Ideale und Geschichte Europas bzw. der Europäischen Union stehen und diese Bedeutung mit geeigneten Aktivitäten zum Ausdruck bringen. Ziel der Initiative ist es, das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur EU und ihren gemeinsamen Werten zu stärken und den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu erleichtern.

Europaweit sind mittlerweile 60 Stätten ausgezeichnet worden, darunter in Deutschland das „Hambacher Schloss“, die Rathäuser von Münster und Osnabrück als „Stätten des Westfälischen Friedens“, „Leipzigs Musikerbe-Stätten“, die „Gedenkstätten am ehemaligen Konzentrationslager Natzweiler und seiner deutschen Außenlager“ als Teil einer französisch-deutschen länderübergreifenden Nominierung, die ebenfalls transnationale Stätte „Werkbundsiedlungen in Europa 1927 – 1932“ und „Das Oderbruch I Menschen machen Landschaft“.

Alle zwei Jahre können die an der Initiative beteiligten Mitgliedstaaten bis zu zwei Vorschläge machen, aus denen eine europäische Jury maximal einen Vorschlag auswählen kann. Stichtag zur Vorlage deutscher Bewerbungen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz für den Nominierungsdurchgang 2025 ist der 30.11.2023. Anträge sind vorab bei den zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen für Kultur einzureichen. Weitere Informationen zu Modalitäten, Fristen und Terminen finden Sie hier