Kultusminister Konferenz

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Kultusministerkonferenz nominiert „Werkbundsiedlungen in Europa 1927 – 1932“ für das Europäische Kulturerbe-Siegel

Die Kultusministerkonferenz hat in ihrer heutigen Sitzung eine weitere Nominierung für das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) auf den Weg gebracht. Deutschland wird im anstehenden Bewerbungsdurchgang 2019 den Antrag „Werkbundsiedlungen in Europa 1927 – 1932“ bei der Europäischen Kommission einreichen.

Ein von der Kultusministerkonferenz eingesetztes Expertengremium hatte zuvor den von der Stadt Stuttgart vorgelegten und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg nachdrücklich unterstützten länderübergreifenden Antrag von fünf Stätten in Deutschland, Österreich, Polen und der Tschechischen Republik evaluiert und uneingeschränkt zur Vorlage in Brüssel empfohlen.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, gratulierte den Antragstellern zu dieser gemeinsamen Initiative: „Der Antrag ist Ausdruck des lobenswerten kulturpolitischen Anliegens, der Öffentlichkeit Einblicke in eine wichtige Epoche der europäischen Moderne des 20. Jahrhunderts zu bieten. Die Werkbundsiedlungen waren für die damalige Zeit von enorm zukunftsweisender Bedeutung, legten sie doch den Grundstein für den internationalen Siegeszug innovativer Wohnkonzepte, der ‚lichten europäischen Moderne. Der Wert dieser Nominierung liegt insbesondere darin, dass bis heute über die Fachwelt hinaus in der allgemeinen Öffentlichkeit viel zu wenig über diese europäische Reformbewegung bekannt ist, an der nahezu alle berühmt gewordenen Architekten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beteiligt waren. Insofern hoffe ich sehr, dass die Werkbundsiedlungen mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet werden.“

Zwischen 1927 und 1932 entstanden in enger zeitlicher Folge insgesamt sechs „Werkbundsiedlungen“, und zwar in Stuttgart, Brno (Brünn), Wrocław (Breslau), Zürich, Wien und Praha (Prag). Die Stuttgarter Weissenhofsiedlung erwies sich dabei als Initialzündung. 1927 im Rahmen einer Bauausstellung des Deutschen Werkbundes entstanden, dokumentierte sie auf damals einzigartige Weise die Idee des „Neuen Bauens“. Sie steht mit der Beteiligung von 17 Architekten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien und den Niederlanden – kurz nach Ende des Ersten Weltkrieges – exemplarisch für eine neue international gültige Formensprache in der Architektur. Seit 2013 arbeiten die Stätten im „Netzwerk der Werkbundsiedlungen“ zusammen und tauschen sich zu fachlichen Fragen des denkmalpflegerischen Erhalts, der baugeschichtlichen Forschung und der öffentlichen Vermittlung der Bedeutung der Siedlungen aus. Mit der Siegelverleihung sollen die gemeinsamen Wurzeln europäischer Architektur und ihre Verbreitung in Europa einem breiteren Publikum zugänglich gemacht und die biografischen, kulturellen und architekturtheoretischen Verflechtungen der europäischen Avantgarde über Ländergrenzen hinweg verdeutlicht werden.

Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist per EU-Ratsbeschluss vom 6. November 2011 eingerichtet worden. Europaweit sind mittlerweile 38 Stätten ausgezeichnet worden, darunter in Deutschland das „Hambacher Schloss“, die Rathäuser von Münster und Osnabrück als „Stätten des Westfälischen Friedens“, „Leipzigs Musikerbe-Stätten“ und die „Gedenkstätten am ehemaligen Konzentrationslager Natzweiler und seiner deutschen Außenlager“ als Teil einer französisch-deutschen länderübergreifenden Nominierung.

Alle zwei Jahre können die an der Initiative beteiligten Mitgliedstaaten bis zu zwei Vorschläge machen, aus denen eine Europäische Jury bis zu einen Vorschlag auswählen kann. Stichtag zur Vorlage deutscher Bewerbungen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz für den nächsten Nominierungsdurchgang 2021 ist der 30.11.2019. Anträge sind bei den in den Ländern jeweils zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen für Kultur einzureichen. Weitere Informationen zu Modalitäten, Fristen und Terminen erhalten Sie hier