Kultusminister Konferenz

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Leipzigs Musikerbe-Stätten für das Europäische Kulturerbe-Siegel nominiert

Die Kultusministerkonferenz hat in ihrer heutigen Sitzung eine weitere Nominierung für das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) auf den Weg gebracht: Im anstehenden Bewerbungsdurchgang 2017 wird der Antrag der Stadt Leipzig „Leipzigs Musikerbe-Stätten Leipzig’s Musical Heritage Sites“ bei der Europäischen Kommission als einzige Bewerbung Deutschlands eingereicht werden.

Ein von der Kultusministerkonferenz eingesetztes Expertengremium hatte den Antrag zuvor evaluiert und mit Blick auf die herausragende Qualität uneingeschränkt zur Vorlage in Brüssel empfohlen.

 

Die Nominierung bündelt neun europaweit für das Musikleben bedeutende Leipziger Einrichtungen (Thomaskirche, Bach-Archiv, Alte Nikolaischule, Mendelssohn-Haus, Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“, Schumann-Haus, Grieg-Begegnungsstätte, Gewandhaus, Leipziger Notenspur) in einem bereits heute vorbildlich arbeitenden Netzwerk.

 

Leipzig wird in dem Antrag als europaweit vernetztes und ausstrahlendes Zentrum der modernen bürgerlichen und städtischen Musikkultur präsentiert. Hervorgehoben wird, dass die Stadt bereits seit dem Mittelalter für ganz Europa musikalisch und kulturell bedeutsam ist. Der Antrag rekurriert dabei in erster Linie auf die Leipzig besonders verbundenen Persönlichkeiten wie Johann Sebastian Bach, der 27 Jahre lang als Thomaskantor und Director musices wirkte, Felix Mendelssohn Bartholdy, der nicht nur als Gewandhauskapellmeister fungierte, sondern darüber hinaus auch 1843 die erste Musikhochschule Deutschlands als „Konservatorium der Musik“ gründete, Robert Schumann, dessen 1834 erstmals erschienene „Neue Zeitschrift für Musik“ heute die älteste noch existierende Musikzeitschrift ist, Gustav Mahler, 1886 bis 1888 Kapellmeister des Leipziger Theaters, Kurt Masur, der fast 30 Jahre lang Gewandhauskapellmeister war und während des politischen Umbruchs 1989 zur Gewaltfreiheit aufrief, Edvard Grieg, Richard Wagner und andere international bedeutende und Maßstäbe setzende Persönlichkeiten.

 

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Senatorin Dr. Bogedan, beglück-wünschte die Stadt Leipzig und den Freistaat Sachsen zu diesem Antrag: „Die Nominierung unterstreicht in eindrucksvoller Weise, wie die Sprache der Musik von Leipzig aus nationale Grenzen überwand und auch weiter überwindet, wie sie selbst in Kriegszeiten im Ausland gehört wurde und bis heute Brücken zu bauen vermag.“

Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist per EU-Ratsbeschluss vom 06.11.2011 eingerichtet worden und basiert auf den Erfahrungen einer zwischenstaatlichen Initiative gleichen Namens, an der Deutschland ebenfalls beteiligt war. Mit dem neu geschaffenen Siegel der EU sind europaweit mittlerweile 29 Stätten ausgezeichnet worden, darunter in Deutschland das „Hambacher Schloss“ und „Die Rathäuser von Münster und Osnabrück – Stätten des Westfälischen Friedens“.

 

Alle zwei Jahre können die an der Initiative beteiligten Mitgliedstaaten bis zu zwei Vorschläge machen, aus denen eine Europäische Jury bis zu einen Vorschlag aus-wählen kann. Stichtag zur Vorlage deutscher Bewerbungen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz für den Nominierungsdurchgang 2019 ist der 30.11.2017. Anträge sind bei den zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen für Kultur einzureichen. Weitere Informationen zu Modalitäten, Fristen und Terminen hält die Kultusministerkonferenz auf ihrer Webpage bereit.