Kultusminister Konferenz

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Mit neuen Lehrplänen ins nächste Berufsschuljahr

14 neue Rahmenlehrpläne zum 01.August 2000
 
Zum 01.August 2000 werden 14 neue Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland für 5 neue und 9 modernisierte Ausbildungsberufe gelten.
Neu sind die beiden Ausbildungsberufe Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und Fachkraft für Wasserwirtschaft. Die Auszubildenden erlernen in Behörden, aber auch in privaten Ingenieurbüros sowohl die Planung wie auch die Überwachung der Durchführung von Straßen- und Wasserbauwerken. Weiterhin wurden erstmals als anerkannte Ausbildungsberufe die traditionellen Tätigkeiten des Bühnenmalers/der Bühnenmalerin und des Bühnenplastikers/der Bühnenplastikerin geordnet. Die Ausbildung in diesen beiden Berufen kann sowohl an traditionellen Theatern wie auch in der Film- und Fernsehwirtschaft erfolgen.
Der im Jahr 1999 neu entwickelte Ausbildungsberuf "Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste" wurde durch eine weitere Fachrichtung "Medizinische Dokumentation" ergänzt, so dass jetzt auf breiter Ebene unter Einschluss der großen Kliniken sowie der medizinischen Dokumentationszentren ausgebildet werden kann.
Der neue Name "Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin Glastechnik" für den bisherigen Ausbildungsberuf "Industrieglasfertiger/Industrieglasfertigerin" verdeutlicht, dass die Beherrschung der verfahrenstechnischen Prozesse bei diesem Ausbildungsberuf im Vordergrund steht. Ähnliches gilt, wenn auch mit ganz anderen Produkten, für die Fachkraft für Lebensmitteltechnik.
Insbesondere die Weiterentwicklung der Informationstechnologien wie auch die Notwendigkeit, Kompetenzen zu eigenständiger, vorausschauender und teamorientierter Arbeit bereits in der beruflichen Erstausbildung zu vermitteln, machten die Modernisierung der Ausbildungsberufe

  • Drucker/Druckerin
  • Siebdrucker/Siebdruckerin
  • Chemielaborant/Chemielaborantin
  • Biologielaborant/Biologielaborantin
  • Lacklaborant/Lacklaborantin 

notwendig.

Im Ausbildungsberuf Gerüstbauer/Gerüstbauerin wird die Ausbildungszeit von zwei auf drei Jahre verlängert, da neue Anforderungen insbesondere im Bereich schwieriger Gerüstkonstruktionen und Hallenbauten den Umfang der zu erwerbenden Qualifikationen erheblich erweitern.Schließlich wurde ebenfalls der traditionelle Handwerksberuf des Bootsbauers/ der Bootsbauerin modernisiert. Hier spielen gleichermaßen neue Materialien wie auch das Eindringen der Informationstechnologie in die klassischen beruflichen Tätigkeiten eine Rolle.Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz sind bereits auf der Internet-Seite der KMK (www.kmk.org) zu finden. Sie können dort eingesehen oder heruntergeladen werden.