Kultusminister Konferenz

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Mitteilungen und Informationen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz

Inhalt:

  • Kultusministerkonferenz legt Fachbericht "Zur Situation des Ethikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland" vor.
  • Kultusministerkonferenz verabschiedet Empfehlungen zu drei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
  • Neue Rahmenvereinbarung und Standards über die Berufsoberschule von der Kultusministerkonferenz beschlossen
  • Quantitative Entwicklungen im Schul- und Hochschulbereich bis 2015


Kultusministerkonferenz legt Fachbericht "Zur Situation des Ethikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland" vor

Die Kultusministerkonferenz hat im Rahmen ihrer Berichterstattung zu einzelnen Unterrichtsfächern jetzt erstmals einen Fachbericht "Zur Situation des Ethikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland" vorgelegt. Der Bericht stellt zusammenfassend (allgemeiner Teil) und länderspezifisch (Länderteil) die Gegebenheiten für den Unterricht im Fach Ethik dar.

Zu den Zielen und Inhalten des Ethikunterrichts heißt es zunächst zusammenfassend: "Ethikunterricht dient nach den weitgehend übereinstimmenden Vorgaben der Länder der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu verantwortungs- und wertbewusstem Urteilen und Handeln." Ziel des Ethikunterrichtes sei die Vermittlung einer ethischen Grundbildung und die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu begründeter Urteilsbildung für verantwortliches Handeln. "Der Ethikunterricht berücksichtigt die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen." Die Vermittlung bestimmter Inhalte und Denkweisen im Sinne eines geschlossenen Weltbildes mit einheitlicher Deutung von Lebens- und Sinnfragen sei nicht Sache dieses Unterrichts.

Der Bericht weist darauf hin, dass länderübergreifend für die Entwicklung gemeinsamer fachlicher Standards für den Ethikunterricht im Sekundarbereich II die einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) in der Abiturprüfung im Fach Ethik und die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung im Fach Philosophie von besonderer Bedeutung sind.

Ethik, so der Bericht, ist in den meisten Ländern für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ordentliches Lehrfach. In einigen Ländern gelten andere landesrechtliche Regelungen. "Für das Fach Ethik gelten in der überwiegenden Zahl der Länder die allgemeinen Bestimmungen zur Leistungserhebung, Leistungsbeurteilung und Versetzungsrelevanz." Der Bericht weist aus, dass Ethikunterricht grundsätzlich dann einzurichten ist, wenn genügend viele zur Teilnahme verpflichtete Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Dieses Kriterium richtet sich landesspezifisch nach der für eine Gruppen-/ Klassenbildung erforderlichen Schülerzahl und dem Vorhandensein entsprechend qualifizierter Lehrkräfte.

Zur Teilnahme am Ethikunterricht sind in den meisten Ländern, dies weist der Bericht aus, die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Für die Schülerinnen und Schüler, für die kein Religionsunterricht eingerichtet ist, bestehen hinsichtlich der Teilnahmeverpflichtung am Ethikunterricht in den Ländern unterschiedliche Regelungen.

In den meisten Ländern entsprechen die Stundentafeln und Belegvorschriften den Regelungen für den Religionsunterricht. Die notwendige Fachkompetenz für die Erteilung von Ethikunterricht wird in allen Ländern verlangt und ist Voraussetzung für die Zuerkennung der Unterrichtserlaubnis. Grundsätzlich kann im Rahmen jedes Lehramtsstudienganges oder durch die Teilnahme an entsprechenden Lehrerfort- und -weiterbildungen eine entsprechende Qualifikation erworben werden. Der Nachweis ist zum Teil durch eine andere geeignete Lehrbefähigung möglich, z.B. in manchen Ländern durch eine Lehrbefähigung für Philosophie oder Sozialkunde. Der Erwerb einer speziellen Lehrbefähigung für das Fach Ethik wird in einer Mehrzahl von Ländern im Rahmen der Strukturen der Lehrerbildung ermöglicht oder angestrebt.

Der Ethikunterricht ist in allen Ländern schulrechtlich besonders verankert. In einigen Ländern hat er außerdem einen verfassungsrechtlich abgesicherten Status. Im Länderteil des Fachberichtes gibt es hierzu Hinweise auf die Fundstellen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Der Fachbericht zur Situation des Ethikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland ist im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich.

Kultusministerkonferenz verabschiedet Empfehlungen zu drei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

Die Kultusministerkonferenz hat im Mai 1994 allgemeine Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung verabschiedet verbunden mit der Aufgabe, auch zu den einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten überarbeitete Empfehlungen vorzulegen. Empfehlungen für den Förderschwerpunkt Hören und den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung liegen bereits vor, drei weitere Empfehlungen zu den Förderschwerpunkten Sehen, Sprache und geistige Entwicklung sind jetzt von der Kultusministerkonferenz verabschiedet worden.

Alle drei neuen Empfehlungen gliedern sich in die Kapitel Ziele und Aufgaben, sonderpädagogischer Förderbedarf, Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, Erziehung und Unterricht, Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung, Zusammenarbeit sowie Einsatz und Qualifikation des Personals.

Zentral für die drei neuen Empfehlungen ist jeweils die Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Hier wird dargestellt, in welcher Weise die Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten durch die spezifische Schädigung eingeschränkt sind und welche Konsequenzen sich daraus für die besondere pädagogische Förderung ergeben.

Für den Förderschwerpunkt Sehen heißt es hierzu zunächst, dass Begriffsbildung und kognitives Lernen zu den Aufgabenfeldern der Förderung gehören. Als weiteres Aufgabenfeld der Förderung wird die Vermittlung von Schrift- und Kommunikationstechniken genannt. "Der Bereich lebenspraktische Fertigkeiten umfasst eine Vielzahl von speziellen Hilfen und Trainingsangeboten, die es Blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, den Alltag sicher und selbständig zu bewältigen", so die Empfehlungen. Als zentraler Bereich der speziellen Förderung sehgeschädigter und blinder Kinder und Jugendlicher werde Orientierung und Mobilität genannt, als weitere Bereiche die ästhetische Erziehung und die Seherziehung. Für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler seien Körperwahrnehmung und das Ansprechen aller Sinne besonders entwicklungsfördernd. Die Seherziehung sei Unterrichtsprinzip. Sie wecke die noch nicht entwickelte Sehfähigkeit und berücksichtige das vorhandene Sehvermögen. "Seherziehung fasst auf diagnostischer Grundlage die pädagogischen Bemühungen zusammen, um sehgeschädigte Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit ihrem Sehvermögen umzugehen", heißt es in der Empfehlung.

In den Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache wird Förderbedarf im sprachlichen Handeln bei Schülerinnen und Schülern angenommen, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des sinnhaften Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Hier müsse sonderpädagogische Förderung rechtzeitig einsetzen, denn in der Schule sei Sprache nicht nur ein herausragender Lerngegenstand, sondern schulisches Lernen sei vor allem ein sprachlich vermitteltes Lernen, Sprache sei ein zentrales Medium schulischen Lernens. Der Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung in der Schule liege in den ersten Schuljahren, denn sonderpädagogischer Förderbedarf könne in jeder Phase des Spracherwerbs und in jedem Lebensalter, überwiegend aber bei Kindern im Elementarbereich und im Primarbereich auftreten. Der sonderpädagogische Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im sprachlichen Handeln umfasse vielfältige Aufgaben bei der Entwicklung eines Selbstkonzeptes und der Überwindung, Minderung oder Kompensation der Beeinträchtigung und ihrer Auswirkungen. Es gehe auch um die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Ausweitung ihrer sozialen und kommunikativen Handlungsfähigkeit. Die Förderangebote, die sich auf Teilbereiche wie Sensorik, Motorik, Kognition, Emotion, Soziabilität, Kommunikation richten, seien Bestandteile eines umfassenden zielgerichteten Förderplans zum sprachlichen Handeln, der in das pädagogische Gesamtkonzept für die jeweilige Lerngruppe einzupassen sei. Zudem seien Angebote erforderlich, die sich an die Dialogpartner von Kindern und Jugendlichen mit Förderbereich im Bereich sprachlichen Handelns richteten, vor allem also für Eltern.

Zum sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung heißt es, dass dieser Bedarf für das einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen physiologisch, organisch, psychisch, erzieherisch, familiär, sozial oder durch das Zusammenspiel dieser Faktoren bedingt sein kann. Aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung erwachse ein komplexes Aufgabenfeld der schulischen Förderung, das die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten in allen Teilbereichen einschließe. Dazu gehörten:

  • Förderung in den Bereichen der Motorik und der Wahrnehmung, der Kommunikation, der Emotionalität und des Sozialverhaltens,
  • Entwicklung von Merkfähigkeit, Aufbau von Transferkompetenz, vorausschauendem Denken und Problemlöseverhalten,
  • Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit durch Lautsprache, Gebärden, Bildsymbole und andere Formen,
  • Aufbau und Gestaltung des Sprachverständnisses, des sprachlichen Ausdrucksvermögens und des Sprechvermögens,
  • Begriffsbildung und Anwendung von Begriffen,
  • Ermöglichung von Erfahrungen zur alters- und geschlechtsspezifischen Entwicklung, zur Ichidentität und Sinnfindung,
  • Entwicklung einer selbst bestimmten Handlungsfähigkeit,
  • Orientierung im Umfeld, Erarbeiten von Kenntnissen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Natur und Technik,
  • Vermittlung grundlegender Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen des Lesens, Schreibens und Rechnens,
  • Begegnung mit Musik, Rhythmik, bildnerischen und bewegungsbetonten Möglichkeiten sowie Religion, Sport und Hauswirtschaft,
  • Aufbau von Selbständigkeit in Bereichen von Selbstversorgung, von Spiel und Freizeit, von sozialen Beziehungen und sozialem Umfeld sowie von Arbeit und Beschäftigung,
  • Gebrauch von Hilfsmitteln sowie Annehmen und Beachtung von Lernhilfen, Pflege und Beratung,
  • Unterstützung des familiären und sozialen Lebensfeldes.

Für das Aufgabenfeld der schulischen Förderung schwer mehrfachbehinderter Schülerinnen und Schüler sei eine weitere Differenzierung und Intensivierung der schulischen Maßnahmen erforderlich. Die Texte der Empfehlungen sind im Sekretariat der KMK erhältlich.

Neue Rahmenvereinbarung und Standards über die Berufsoberschule von der Kultusministerkonferenz beschlossen 

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 282.Plenarsitzung am 04./05.Juni 1998 in Düsseldorf einen neue "Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule" beschlossen. Diese regelt im Einzelnen Ziele, Organisationsformen, Aufnahmebestimmungen und die Bedingungen, unter denen der Abschluss der Berufsoberschule/erweiterten Fachoberschule zu einer fachgebundenen Hochschulreife oder – durch Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache – zur allgemeinen Hochschulreife führt.

Die Rahmenvereinbarung enthält Bestimmungen über Ziele und Organisationsformen der Berufsoberschule, die Aufnahmebedingungen, die Stundentafeln und die Abschlussprüfung. Die mit der erfolgreichen Abschlussprüfung erworbene fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium von Studiengängen, die in einem Anhang der Vereinbarung aufgelistet werden. Neu ist, dass auch die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, wenn Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden. Die einzelnen Bedingungen hierfür werden in der Rahmenvereinbarung geregelt.

Die gemäß der Neufassung der Vereinbarung erworbenen Zeugnisse der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife werden nach Beschluss der Kultusministerkonferenz von den Ländern gegenseitig anerkannt. Bei bereits erstellten Zeugnissen wird auf Antrag eine Bescheinigung über den Erwerb der fachgebundenen allgemeinen Hochschulreife ausgestellt.

Mit einem weiteren Beschluss sind nun von der Kultusministerkonferenz ergänzend "Standards für die Berufsoberschule" verabschiedet worden, Standards in den Fächern Deutsch, fortgeführte Pflichtfremdsprache und Mathematik. Aufbauend auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der jeweiligen beruflichen Qualifikation soll so den Schülerinnen und Schülern der Berufsoberschule eine erweiterte allgemeine und vertiefte fachtheoretische Bildung mit dem Ziel der Studierfähigkeit vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, schwierige theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen sowie komplizierte Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich darzustellen. Deshalb ist es nach Maßgabe der Standards für die Berufsoberschule notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler

  • umfassende Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache erwerben,
  • ihr Sprach- und Literaturverständnis vertiefen,
  • mindestens eine Fremdsprache auf anspruchsvollem Niveau beherrschen,
  • sicher mit komplexen mathematischen Problemen und ihre Verknüpfung mit realen Sachverhalten umgehen können,
  • mit modernen Medien kompetent, selbstbestimmt, verantwortungsbewusst und kreativ umgehen können,
  • ihr geschichtliches und ethisches Bewusstsein auch im Hinblick auf verantwortungsvolles Handeln in der Gesellschaft weiter entwickeln.

 

Die Standards in den allen Ausbildungsrichtungen der Berufsoberschule gemeinsamen Lernbereichen Deutsch, fortgeführte Pflichtfremdsprache und Mathematik bestimmen das Anforderungsniveau der zu vermittelnden Inhalte.

Der Text der neuen "Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule" sowie die Standards für die Berufsoberschulen in den Fächern Deutsch, fortgeführte Pflichtfremdsprache, Mathematik sind im Sekretariat der KMK erhältlich

Quantitative Entwicklungen im Schul- und Hochschulbereich bis 2015 Neue statistische Veröffentlichung des Sekretariats der Kultusministerkonferenz 

Mit dem Sonderheft Nr. 90 der Statistischen Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz vom August 1998 wird in besonders übersichtlicher und handlicher Form eine Übersicht über quantitative Entwicklungen im Schul- und Hochschulbereich vorgelegt, die einer breiteren Öffentlichkeit in konzentrierter Form statistische Daten, die bis zum Jahr 1975 zurück und prognostisch bis 2015 reichen, zugänglich macht.

Die Kultusministerkonferenz berichtet regelmäßig über die bisherigen und voraussichtlichen langfristigen Entwicklungen im Schul- und Hochschulbereich. Bei den diesen Berichten zu Grunde liegenden Vorausberechnungen und Prognosen handelt es sich im Wesentlichen um Modellrechnungen über die künftigen Bestandsveränderungen im Schul- und Hochschulbereich auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung, gegenwärtigen Situation und voraussichtlichen Bildungsentscheidungen. Die Modellrechnungen werden in den für Statistik und Prognosen zuständigen Fachgremien der Kultusministerkonferenz, in denen alle Länder mitwirken, abgestimmt und nach gemeinsam erarbeiteten methodischen Grundlagen erstellt. Für den Schulbereich erfolgt diese Berechnung in den Ländern selbst, für den Hochschulbereich zentral im Sekretariat der KMK.

Das Sonderheft dokumentiert auf knapp 38 Seiten die wesentlichen Grundzahlen im gesamten Schul- und Hochschulbereich von 1975 bis (prognostisch) 2015, wobei die komprimierte Darstellung Tabellen und Grafiken für die folgenden Bereiche umfasst:

  • Schüler und Studierende
  • Schulanfänger, Studienberechtigte, Studienanfänger, Hochschulabsolventen
  • Schüler nach allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie nach Vollzeit- und Teilzeitform
  • Schüler nach Bildungsbereichen
  • Absolventen allgemeinbildender Schulen
  • Schulabsolventen mit Studienberechtigung
  • Studienanfänger
  • Studierende
  • Hochschulabsolventen
  • Hochschulabsolventen nach Fächergruppen.

Das nunmehr vorliegende Sonderheft der statistischen Veröffentlichungen der KMK macht damit in übersichtlicher und an eine breitere Öffentlichkeit gerichteter Form Ergebnisse der aktuellen Vorausberechnungen und statistischen Erhebungen der Kultusministerkonferenz zugänglich. Das Sonderheft ist im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich.