Kultusminister Konferenz

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Mitteilungen und Informationen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz

1/98

 INHALT:

  • Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 1987-1996
  • 1.173.600 ausländische Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen
  • 399.700 Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen
  • Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung
  • Innovationstransfer Hochschule/Wirtschaft
  • Öffentliche Ausgaben für Kunst- und Kulturpflege, Kunsthochschulen,
  • Erwachsenenbildung und Bibliothekswesen 1985 - 1996

 
Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 1987-1996
KMK legt neue umfangreiche Dokumentation vor


Seit 1991 sind die Schülerzahlen bundesweit insgesamt von 11,6 Mio. auf 12,6 Mio. (um 8,4%) im Schuljahr 1996/97 gestiegen. Dabei betrug die Zunahme über diesen Gesamtzeitraum in den alten Ländern in absoluten Zahlen 700.000 Schülerinnen und Schüler, in den neuen Ländern knapp 300.000. Bei dieser Gesamtentwicklung ist allerdings die seit 1991 demographisch bedingte rückläufige Tendenz bei den Schülerzahlen des Primarbereiches in den neuen Ländern (um 64.000 Schülerinnen und Schüler, d.h. 7%) zu berücksichtigen.
 
Die vorstehend genannten Entwicklungen gehen aus der aktuellen umfassenden statistischen Beschreibung der Schülerzahlen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie insbesondere zu allgemein interessierenden Datenrelationen (Schüler je Lehrer, Unterrichtsstunden je Schüler usw.) hervor, die die KMK für den Zeitraum 1987-1996 vorgelegt hat (Statistische Veröffentlichungen Nr. 142). Mit der nun vorliegenden Dokumentation werden die für die Kultusministerkonferenz seit 1961 geführten Statistiken über die Schüler-, Klassen-, Lehrer- und Schulabsolventenzahlen auf dem Stand des Schuljahres 1996/97 bzw. des Entlaßjahres 1996 fortgeschrieben. Die in der vorliegenden Statistik ausgewiesenen Grundzahlen bilden zudem die Basis für die von der Kultusministerkonferenz periodisch vorgelegten Vorausberechnungen der Schüler- und Schulabsolventenzahlen.
 
Im Primar- und Sekundbereich I veränderten sich die Schülerzahlen von 1995 bis 1996 bei einem Gesamtzuwachs von 118.000 Schülerinnen und Schüler in einzelnen Schularten in folgender Weise:

Grundschulen

+ 57.200 auf 3.691.500

Hauptschulen

- 1.800 auf 1.121.900

Schularten mit mehreren Bildungsgängen

+ 8.700 auf 377.000

Realschulen

+ 27.700 auf 1.202.900

Gymnasien (Klasse 5-10)

+ 6.600 auf 1.552.700

integrierte Gesamtschulen (Klasse 5-10

+ 13.900 auf 448.700

In den Vollzeitschulen des Sekundarbereichs II stieg die Schülergesamtzahl um 47.600 auf 1.422.800, in den allgemeinbildenden Schulen um 15.200 auf 721.200 und in den beruflichen Vollzeitschulen um 32.400 auf 701.700. Im Sekundarbereit II - Teilzeit stieg die Schülerzahl um 16.900 auf 1.787.700. 

Die Verteilung der Schüler auf Schularten (Sonderschulen nicht mitgerechnet) läßt sich besonders deutlich bei der Verteilung der Schüler der Klassenstufen 8 darstellen, in der die Übergänge in den Sekundarbereich in allen Ländern abgeschlossen sind. Im Bundesdurchschnitt stellt sich die Verteilung 1996 wie folgt dar:

Hauptschulen

224.300 Schüler (24,9%)

Schularten mit mehreren Bildungsgängen

64.700 Schüler (7,2%)

Realschulen

242.200 Schüler (26,8%)

Gymnasien

279.800 Schüler (31,0%)

Integrierte Gesamtschulen

86.200 Schüler (9,6%)

Freie Waldorfschulen

5.200 Schüler (0,6%)

In den alten Ländern hatten die bis 1989 rückläufigen und danach nur gering gestiegenen Schülerzahlen zu einer stetigen Verbesserung der quantitativen Rahmenbedingung des Lehrens und Lernens geführt. Dieser günstige Relationswert konnte im neuen Bundesgebiet angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen nicht gehalten werden. So erhöhten sich bei den allgemeinbildenden Schulen gegenüber 1995 in allen Schularten die Klassenfrequenzen, nur die Hauptschule blieb unverändert. Bei den beruflichen Schulen (Vollzeit und Teilzeit) war von 1995 auf 1996 nur das Berufsgrundbildungsjahr nicht von dieser Veränderung der Klassenfrequenz betroffen.

Schüler je Klasse

Schulart19951996
Allgemeinbildende Schulen   
Grundschulen 22,522,7
   
Schulartunabhängige Orientierungsstufe 23,223,6
Hauptschulen 2222
Schularten mit mehreren Bildungsgängen 2222,5
   
Realschulen 25,225,5
   
Gymnasien, Kl.st. 5 bis 10 25,826
Integrierte Gesamtschulen, Kl.st. 5 bis 10 25,726
   
Sonderschulen für Lernbehinderte 11,811,9
   
Berufliche Schulen (Vollzeitform)   
Berufsgrundbildungsjahr 2120,9
Berufsaufbauschulen 20,121,6
Fachoberschulen 20,521,1
Berufsfachschulen21,321,6
Fachschulen 19,920,1
   
Berufsschule im dualen System20,120,2


Auch bei der Schüler-Lehrer-Relation für die Jahre 1995 und 1996 zeigt sich bei den allgemeinbildenden Schulen, insbesondere bei der Grundschule, eine geringfügige Veränderung der Situation; bei den beruflichen Schulen gab es leichte Verbesserungen.

Im einzelnen:

Schüler je Lehrer

Schulart19951996
Grundschulen 18,921,2
Hauptschulen 14,814,9
Realschulen 17,717,9
Gymnasien, (Klassenstufe) 5 bis 10 16,817
Berufliche Schulen (Vollzeitform) 1211,14
Berufsschule im dualen System3736,8


1996 sind 1.831.900 Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entlassen worden. Die Zahl der Schulabsolventen aus allgemeinbildenden Schulen war in den alten Ländern von 1981 bis 1983 gestiegen und von da an gesunken. Sie lag 1991 mit 656.900 Absolventen um 361.100 unter dem Höchstwert von 1983, das sind 35,5% weniger. Dabei vollzogen sich die jährlichen Veränderungen nicht kontinuierlich. Gründe für die auftretenden Schwankungen waren vor allem schulorganisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Einführung des 10. Vollzeitschuljahres, durch die sich "Schülerstaus" und Verzögerungen bzw. Schübe bei den Entlassungen ergeben hatten. Die jährlichen Veränderungen der Absolventenzahlen allgemeinbildender Schulen in den alten Ländern bis 1991 und im neuen Bundesgebiet seit 1991 zeigen folgendes Bild:

Altes Bundesgebiet 1981 bis 1982 + 32.000
 1982 bis 1983+ 8.000
 1983 bis 1984- 15.200
 1984 bis 1985- 46.200
 1985 bis 1986- 66.700
 1986 bis 1987- 52.100
 1987 bis 1888- 63.600
 1988 bis 1989- 65.000
 1989 bis 1990- 35.200
 1990 bis 1991- 16.500
   
Neues Bundesgebiet 1991 bis 1992+ 117.100
 1992 bis 1993+ 25.900
 1993 bis 1994+ 22.300
 1994 bis 1995+ 41.500
 1995 bis 1996+ 28.600


Im Jahre 1996 beliefen sich die Anteile der Abschlußarten an allgemeinbildenden Schulen auf folgende Prozentwerte:

Schulentlassungen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht  
- ohne Hauptschulabschluß 8,8 %
- mit Hauptschulabschluß 26,6 %
  
Realschulabschluß und entsprechende mittlere Abschlüsse 39,7 %
  
Fachhochschulreife 0,8 %
  
Hochschulreife24,2 %


Für den Bereich der beruflichen Schulen ergab sich im Schulentlaßjahr 1996 die nachstehende Verteilung der Absolventen ausgewählter beruflicher Schularten:

Berufsschulen 57,6 %
Berufsfachschulen 17,6 %
Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr 9,7 %
Fachoberschule 4,4 %
Fachschulen7,0


Im neuen Bundesgebiet wurden 1996 314.000 Absolventen mit Hochschul- und Fachhochschulreife entlassen. Die Quote der Absolventen mit Hochschul- und Fachhochschulreife war in den alten Ländern für die aus den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entlassenen Schülern bis 1983 auf 305.700 gestiegen, dann aber auf 266.500 im Jahre 1991 zurückgegangen. Für die neuen Länder liegen entsprechende Zahlen bis zum Jahre 1991 nicht vor.

Die jährlichen Quoten der Studienberechtigten seit 1981 sind in der nachstehenden Übersicht zusammengestellt:

Altes Bundesgebiet198125,3
 198227,3
 198328,6
 198428,3
 198527,9 %
 198627,8 %
 198728,4 %
 198829,8 %
 198930,4 %
 199031,4 %
 199132,5 %
   
Neues Bundesgebiet 199231,0 %
 199332,8 %
 199434,0 %
 199535,8 %
 199636,0 %


Die vollständige statistische Dokumentation, die auf 350 Seiten umfassende Tabellenverzeichnisse für alle Schularten und alle Länder bietet, ist im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich.

1.173.600 ausländische Schülerinnen und Schüleran deutschen Schulen

KMK veröffentlicht neue Dokumentation über ausländische Schüler und Schulabsolventen  

1.173.600 ausländische Schülerinnen und Schüler haben im Jahr 1996 Schulen in Deutschland besucht, 941.100 davon allgemeinbildende und 232.500 berufliche Schulen. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Schüler betrug 9,3%. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler um rd. 28.000. Diese Angaben sind der statistischen Veröffentlichung des Sekretariats der Kultusministerkonferenz "Ausländische Schüler und Schulabsolventen 1987-1996", Dokumentation Nr. 143, November 1997, zu entnehmen.  

Die Kultusministerkonferenz veröffentlicht seit 1980 jährlich statistische Übersichten über ausländische Schüler, d.h. Schüler mit anderer als mit deutscher Staatsangehörigkeit in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Zahlen über ausländische Schulabsolventen sind seit 1987 aufgenommen.

Hauptherkunftsländer  

Der weit überwiegende Anteil der ausländischen Schüler kam aus der Türkei, dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens, Italien, Griechenland, Portugal und Spanien. 1996 kamen 73 von 100 ausländischen Schülern aus diesen Ländern, darunter wie im Vorjahr rd. 42% aus der Türkei, 17% aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien und rd. 8% aus Italien. Insgesamt hat sich die Verteilung der ausländischen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Herkunftsländer gegenüber dem Vorjahr nur wenig geändert.

Verteilung nach Schularten  

Von den ausländischen Schülerinnen und Schülern im Jahr 1996 besuchten 80,2% allgemeinbildende und 19,8% berufliche Schulen; diese Quoten entsprechen denen der deutschen Schüler. Bei der Verteilung nach Schularten blieb bei den allgemeinbildenden Schulen 1996 die Struktur der früheren Jahre nahezu unverändert. 1996 zeigte die Verteilung folgendes Bild: 

  • Grundschulen 41,4%
  • Hauptschulen 22,1%
  • Gymnasien 9,2%
  • Realschulen 8,3%
  • Sonderschulen 6,0%
  • Gesamtschulen/freie Waldorfschulen 6,6%
  • Sonstige 6,4%.

Von den ausländischen Schülern in beruflichen Schulen besuchten 1996 63,8% eine Berufschule und 18,2% eine Berufsfachschule; im Berufsvorbereitungsjahr befanden sich 7,3%; es folgten Fachoberschulen und Fachgymnasien mit je 2,8% sowie die Fachschulen und das Berufsgrundbildungsjahr in Vollzeitform mit je 2,3%; der Rest entfällt auf Berufsaufbauschulen, Berufsoberschulen/Technische Oberschulen und Fachakademien /Berufsakademien.

Anteile der ausländischen Schüler an den Schülern insgesamt nach Schularten  

Innerhalb der einzelnen Schularten allgemeinbildender Schulen war der Ausländeranteil 1996 unterschiedlich hoch. Die Verteilung von rd. zwei Dritteln aller Kinder ausländischer Herkunft auf Primarbereich und Sekundarbereich I schlug sich in deren Anteil an den Schülerzahlen in den einzelnen Schularten nieder. So waren in Schulkindergärten 24,1%, in Vorklassen 19,5% und in Grundschulen 10,5% der Schüler Ausländer. In Hauptschulen betrug der Anteil 18,5%; in Abendhaupt-/Abendrealschulen war er mit 33,1% am höchsten. Die Gesamtschulen hatten einen Ausländeranteil von 11,7%; es folgten die Abendgymnasien/Kollegs mit 9,7%, die schulartunabhängige Orientierungsstufe mit 7,8%, die Realschulen mit 6,5% und die Gymnasien mit 4,0%.  

Von den Schülern der beruflichen Schulen insgesamt waren 1996 9,1% Ausländer. Abgesehen von Berufsvorbereitungsjahr mit 24,5%, Berufsgrundbildungsjahr in Vollzeit mit 12,4% und in Berufsschulen mit 8,6% war der Anteil am höchsten in den Berufsaufbau schulen mit 15,6%, gefolgt von den Berufsfachschulen mit 11,7%. Die Fachoberschulen hatten einen Ausländeranteil von 7,4% und die Fachgymnasien von 6,7%. Den geringsten Anteil ausländischer Schüler hatten mit 3,4% die Fachschulen aufzuweisen.

Anteile der ausländischen Schüler an der Gesamtzahl der Schüler in den Ländern  

Der Anteil der ausländischen Schüler an der Gesamtzahl der Schüler ist in den Ländern sehr unterschiedlich. Besondere Konzentrationen sind üblicherweise in großstädtischem Raum und in wirtschaftlichen Ballungszentren in den westdeutschen Ländern zu verzeichnen, eine Entwicklung, die es in den vergangenen Jahrzehnten in den ostdeutschen Ländern vor der deutschen Einigung nicht gab. Gemessen am Bundesdurchschnitt von 9,3% ist er an den allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg (13,9%), Berlin (13,9%), Bremen (16,8%), Hamburg (19,4%), Hessen (15,7%) und Nordrhein-Westfalen (13,7%) überdurchschnittlich. An den beruflichen Schulen ist der Ausländeranteil überdurchschnittlich (Bundesdurchschnitt 9,1%) in Baden-Württemberg (15,8%), Bayern (9,8%), Berlin (10,2%), Bremen (11,9%), Hamburg (17,4%), Hessen (16,2%) und Nordrhein-Westfalen (12,2%). Sehr gering ist weiterhin der Ausländeranteil in den neuen Ländern; er liegt in den allgemeinbildenden Schulen zwischen 0,4 und 0,5% und erreicht an den beruflichen Schulen in Brandenburg schon mit 0,2% den höchsten Wert.

Ausländische Schulabsolventen/Zunahme der höheren Abschlüsse  

Im Jahre 1996 sind 85.900 ausländische Schüler aus den allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Gegenüber den Zahlen der Vorjahre, rd. 80.700 in 1994 und rd. 81.700 in 1995, hat sich die Zahl der ausländischen Schulabsolventen erneut gesteigert. Nach der Art des Schulabschlusses am Ende der Vollzeitschulpflicht ergibt sich für 1996 folgendes Bild:  

  • Hauptschulabschluß 43,6%
  • Realschulabschluß und entsprechende Abschlüsse 27,6%
  • Hochschulreife 8,5%
  • Fachhochschulreife 0,8%
  • Ohne Hauptschulabschluß 14,7%.

In einem längerfristigen Vergleich ist eine deutliche Zunahme bei den Anteilen der höherwertigen Abschlüsse zu verzeichnen. So sind seit 1987 an den allgemeinbildenden Schulen die Anteile der Absolventen mit Realschulabschluß von 22,1 auf 27,6%, der Absolventen mit Fachhochschul- und Hochschulreife von 6,1 auf 9,3% gestiegen. 

Aus den beruflichen Schulen wurden 1996 89.700 ausländische Schüler entlassen. Das bedeutet erneut eine Steigerung der Zahl gegenüber rd. 84.000 in 1994 und rd. 88.000 in 1995. 53,7% wurden aus der Berufsschule, 21,7% aus der Berufsfachschule, 14,4% aus dem Berufsvorbereitungs jahr, 4,5% aus dem Berufsgrundbildungsjahr und 2,3% aus der Fachoberschule entlassen. Aus Fachgymnasien und aus Fachschulen kamen je 1,7% der ausländischen Schulabsolventen.

399.700 Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen

Neue Statistische Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz zu den Sonderschulen 1987 bis 1996  

Im Schuljahr 1996/97 besuchten 399.700 Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik Deutschland Sonderschulen und sonstige Einrichtungen des Sonderschulwesens. Sie wurden in 38.900 Klassen von 58.800 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Die Zahl der Schüler in sonderschulischen Einrichtungen erhöhte sich in ganz Deutschland damit von 1995 (390.444) auf 1996 um 2,4%. Die Zahl der Lehrer stieg in derselben Zeit um 0,3% gegenüber den Vorjahreszahlen von 58.598 Lehrerinnen und Lehrern. Dies geht aus der neuen Sonderschulstatistik der Kultusministerkonferenz hervor: "Die Sonderschulen in der bundeseinheitlichen Schulstatistik". Statistische Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 144, November 1997.  

In der Dokumentation wird hinsichtlich der Schülerzahlen darauf hingewiesen, daß in den alten Ländern die Zahlen vorwiegend aus demographischen Gründen von 1980 bis 1989 um 107.800 (30,5%) zurückgegangen waren. Im Jahre 1990 stiegen sie erstmals wieder an. Die Schülerzahlen des neuen Bundesgebietes lagen 1991 bei 343.500; von 1991 bis 1996 nahmen sie um 16,4% auf 399.700 Schüler zu. Die Lehrerzahlen stiegen im Zeitraum von 1991 bis 1996 um 17,0% auf 58.800 Lehrer.  

Aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung von Schülern und Lehrern in Sonderschulen hatte sich im alten Bundesgebiet bis 1989 eine Verbesserung der Schüler-Lehrer-Relation ergeben. Waren 1980 noch 8,6 Schüler auf einen Lehrer gekommen, so waren es 1989 noch 6,3 Schüler. Diese verbesserte Relation hat sich für das gesamte Bundesgebiet in den 16 Ländern bis 1996 auf 6,8 leicht verschlechtert.  

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zunehmend auch in anderen Einrichtungen des allgemeinbildenden Schulwesens betreut. Diese Schüler werden in der Sonderschulstatistik nicht gesondert erfaßt und daher in der Dokumentation der Kultusministerkonferenz nicht ausgewiesen.

Die Schülerinnen und Schüler verteilten sich 1996 wie folgt auf Klassen für die verschiedenen Behinderungsarten: 

Schüler 399.723

davon in Klassen für

  • Lernbehinderte 220.276
  • Sonstige Behinderte 179.447
    • Blinde 2.045
    • Sehbehinderte 2.963
    • Gehörlose 4.228
    • Schwerhörige 6.819
    • Sprachbehinderte 31.860
    • Körperbehinderte 20.090
    • Geistig Behinderte 58.054
    • Verhaltensgestörte 22.412
    • Kranke 7.883
    • Sonstige 23.093

Nach der Dokumentation wurden 1996 insgesamt 41.354 Schülerinnen und Schüler aus Sonderschulen und sonstigen sonderschulischen Einrichtungen entlassen, darunter 8559 mit Hauptschulabschluß, 656 mit Realschulabschluß, 2 mit Fachhochschulreife und 86 mit Hochschulreife.

Ausführliche Zahlenangaben, insbesondere über Einzelerhebungen in den 16 Ländern sind der Dokumentation zu entnehmen, die auf Wunsch im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlich ist.

Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung  

- Dokumentation über das Spitzengespräch der KMK am 22./23.05.1997 in Wolfsburg  

Die Weiterentwicklung des dualen Systems der Berufsausbildung ist seit 1996 ein Schwerpunkt der Arbeit der Kultusministerkonferenz. Als der für die Berufsschule verantwortliche Partner in diesem System hat die KMK Reformvorschläge gemacht und sie mit dem Bund, den Sozialpartnern sowie weiteren Länderministerkonferenzen und den Lehrerverbänden diskutiert. Das Spitzengespräch zur Weiterentwicklung des dualen Systems im Frühjahr 1997 wurde vom Präsidenten der KMK des Jahres 1997, Minister Prof. Wernstedt (Niedersachsen), geleitet. Es fand in Wolfsburg unter Beteiligung der für Aus- und Weiterbildung zuständigen Gesellschaft des VW-Konzerns am 22./23. Mai 1997 statt. 

Die Dokumentation über das Spitzengespräch ist von der Präsidentin der KMK des Jahres 1998, Ministerin Anke Brunn (Nordrhein-Westfalen), und dem Präsidenten des Vorjahres 1997 am 02.Januar 1998 vorgestellt worden. Dabei haben sie für die KMK darauf hingewiesen, daß die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen eine der wichtigsten Aufgaben in den nächsten Jahren in Deutschland ist. Nur so könne die gesellschaftliche Integration der Jugend und ihre Bereitschaft zur aktiven Gestaltung des Gemeinwesens erreicht werden. Die Wirtschaft in Deutschland sei auch weiterhin auf gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte angewiesen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Beide Ziele, die berufliche Eingliederung und die Nachwuchssicherung seien in Deutschland traditionellerweise Aufgaben des dualen Systems der Berufsausbildung mit den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Um sie zu erreichen, gelte es, dieses System zu erhalten und nach den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Jugend weiterzuentwickeln. Die Dokumentation über das Spitzengespräch soll dazu dienen, die Diskussion über die Reform des dualen Systems weiterzuführen. Die Kultusministerkonferenz hat das Thema auch für das Jahr 1998 zu einem Schwerpunktthema ihrer Arbeit erklärt; sie wird die skizzierten Vorschläge konkretisieren, um in einem weiteren Spitzengespräch mit den Verantwortlichen für das duale System zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen.

Die Dokumentation über das Spitzengespräch zur Weiterentwicklung des dualen Systems ist zu beziehen über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Referat IIB 1 (Telefon 0228/501-645, Telefax 0228/501-777).


Innovationstransfer Hochschule/Wirtschaft

Positionspapier der Kultusministerkonferenz  

Die Kultusministerkonferenz hat ein Positionspapier zum Thema "Innovationstransfer Hochschule/Wirtschaft" verabschiedet (Beschluß der KMK vom 05.12.1997). Darin stellt die Kultusministerkonferenz fest, daß Hochschul- und Forschungseinrichtungen mehr denn je die Aufgabe haben, selbst und in Zusammenarbeit mit Unternehmen darauf hinzuarbeiten, die Erträge von Forschung und Entwicklung für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Prosperität nutzbar zu machen, an Produkt- und Verfahrensinnovationen mitzuarbeiten und damit zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im regionalen und überregionalen Wirtschaftsraum beizutragen. Der Bericht zeigt auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme der Transferaktivitäten der Hochschulen Probleme auf und gibt Empfehlungen für Anreize und Rahmenbedingungen zur Intensivierung des Transfergeschehens. Der Bericht konzentriert sich also - entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Kultusministerkonferenz - vor allem auf die spezifische Rolle der Hochschulen im Innova tionstransfer und die mit ihnen kooperierenden privatrechtlichen Einrichtungen. Er tut dies auch angesichts der Breite des Gesamtthemas und angesichts der zahlreichen hierzu bereits vorliegenden Untersuchungen und Stellungnahmen bzw. parallel laufenden Beratungen im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und der Hochschulrektorenkonferenz. 

Der Bericht beschreibt zunächst das Transferpotential der Hochschulen, d.h. die quantitative Entwicklung der Forschungsaufwendungen und die Situation der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Er stellt dazu fest, daß zwischen 1981 und 1995 die Ausgaben der Wirtschaft für Forschung und Entwicklung an den Hochschulen von 115 Mio. DM auf 1,3 Mrd. DM gestiegen sind. Das entspreche - bezogen auf die gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Hochschulen - einer Steigerung von 1,8% auf 8,7%. Trotz dieser Entwicklung sei die Nutzung des Innovationpotentials der Hochschulforschung durch die Wirtschaft verhältnismäßig gering. Es liege daher im Interesse der Innovationsförderung, Ursachen hierfür zu identifizieren, Barrieren abzubauen, die Kooperation zwischen beiden Bereichen weiter zu fördern und die Grundausstattung der Hochschulen für Forschung zu sichern.

Der Bericht stellt fest, daß die Hochschulen bereits heute auf vielfältige Weise zum Innovationstransfer in die Wirtschaft beitragen, vor allem durch die Ausbildung hochqualifizierter Nachwuchskräfte und den Austausch wissenschaftlichen Personals, außerdem durch kooperative Formen der Zusammenarbeit mit Unternehmen. Gleichwohl müsse in den Hochschulen die Bereitschaft dafür gestärkt werden, Forschungsergebnisse auf ihre Marktfähigkeit hin zu überprüfen und einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Die Hochschulen müßten offen sein für die Innovationsbedürfnisse und die am Markt orientierten Anforderungen der Wirtschaft. Auf der anderen Seite dürfe auch die Wirtschaft ihre Forschungs- und Entwicklungsinteressen nicht zu eng auf kurzfristig umsetzbare Ergebnisse konzentrieren. 

Der Bericht macht verschiedene Vorschläge zum Abbau hochschulimmanenter Transferhemmnisse. Insbesondere heißt es hierzu: Durch eine angemessene Grundausstattung muß gewährleistet werden, daß die Hochschulen ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen und ihre Kompetenz in den Innovationsprozeß mit der Wirtschaft einbringen können. Den Hochschulen soll die Möglichkeit eröffnet werden, die aus Forschung und Entwicklung erzielten finanziellen Erträge in voller Höhe behalten und als zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung wieder einsetzen zu können. Durch zeitlich begrenzte Lehrdeputatsermäßigungen, die Gewährung von Forschungsfreisemestern und die Schaffung von Teilzeitprofessuren soll ein Anreiz für besonderes Engagement im Innovationstransfer geschaffen werden. Bei der Berufung von Professoren und Professorinnen in transferrelevanten Bereichen sollte die Anzahl von Patenten und die Einwerbung von Drittmitteln als eines der Entscheidungskriterien Berücksichtigung finden. Das Hochschulnebentätigkeitsrecht soll daraufhin überprüft werden, inwieweit durch Erleichterungen oder Modifizierungen die Bereitschaft der Hochschulprofessoren/innen gefördert werden kann, intensiveren Innovationstransfer aus der Hochschule heraus zu betreiben. Es soll auch daraufhin überprüft werden, inwieweit es Existenzgründungen ermöglicht. Die Bildung des Bewußtseins über die Bedeutung von Wissensanwendung und Transfer, so heißt es weiter, muß systematisch und auf breiter Ebene Eingang in die wissenschaftliche Ausbildung an den Hochschulen finden. Die Vermittlung von grundlegenden Fähigkeiten, so die KMK im Positionspapier, zur beruflichen Selbständigkeit und Existenzgründung, erhält in diesem Zusammenhang einen eigenen Stellenwert.

Zum Patentwesen und zur Verwertung von Forschungsergebnissen an Hochschulen weist die KMK darauf hin, daß es angesichts der gestiegenen Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Hochschulen und Forschung und der knapper werdenden Ressourcen gerechtfertigt sei, daß der Staat nicht nur in die Produktion wissenschaftlicher Erkenntnisse investiert, sondern auch in die Verwertung und Vermarktung dieser Erkenntnisse einbezogen wird. Damit könne auf längere Sicht ein direktes "Return of Invest" in Teilen der öffentlich finanzierten Forschung erzielt werden. Bisher werde der Stellenwert gewerblicher Schutzrechte im Technologietransfer der Hochschulen verhältnismäßig gering eingeschätzt. In letzter Zeit sei dem Patentwesen an Hochschulen jedoch verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet worden, insbesondere durch die Patentinitiative des BMBF, eine aktuelle Studie zum Patentwesen an Deutschen Hochschulen, den Bericht der BLK zur Förderung von Erfindungen und Patenten im Hochschulbereich, die Aktivität der deutschen Forschungsgemeinschaft zur Förderung von Transferbereichen an Hochschulen, eine Denkschrift des BDI und zahlreiche regionale Aktivitäten der Länder. Insbesondere der BLK-Bericht mache bereits zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung des Patentwesens an Hochschulen, die darauf abzielen, vorhandene Schwachstellen zu beheben. Dabei seien - auch unter dem Aspekt von Anreizsystemen - Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die den Rückfluß aus Lizenz- und Verwertungserlösen vor allem den patentaktiven Fachbereichen der Hochschulen zugute kommen lassen. Insbesondere schließt sich die Kultusministerkonferenz der Forderung aus dem BLK-Bericht nach einer international koordinierten Wiedereinführung einer Neuheitsschonfrist in das deutsche Patentrecht an.  

Zur Förderung von Existenzgründungen und Selbständigkeit heißt es u.a., daß in Deutschland die Selbständigenquote in Relation zu vergleichbaren Ländern immer noch zu gering sei. Deshalb müsse es ein Ziel der Innovationspolitik sein, Existenzgründungen von Hochschulabsolventen/innen und Mitarbeiterausgründungen aus Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen konsequent zu fördern. Dabei komme den Hochschulen eine besondere Verantwortung zu. Zielgruppen seien vor allem Studierende der Wirtschafts-, der Natur- und Ingenieurwissenschaften. Hier sollten Struktur, Qualität und Quantität von Angeboten zur akademischen Gründer- und Unternehmerausbildung verbessert werden. "In technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen sollten wirtschaftsbezogene Ausbildungskomponenten integriert werden; durch die Verknüpfung von Fachkenntnissen, betriebswirtschaftlichem Wissen und Managementfähigkeiten werden Studiengänge berufsorientierter gestaltet, die Zusammenarbeit mit Unternehmen verbessert und eine selbständige unternehmerische Tätigkeit vorbereitet." Außerdem sollte die Infrastruktur für Existenzgründungsaktivitäten gemeinsam mit der Wirtschaft verstärkt werden. Für Existenzgründer sollte eine Bündelung von Förderaktivitäten im Sinne eines "one-stop-service", im wesentlichen getragen von der Wirtschaft, erreicht werden.

Die KMK geht in dem Positionspapier auch auf die Situation der Transfereinrichtungen ein, die an fast allen staatlichen Hochschulen als Mittlereinrichtungen zur Wirtschaft bestehen. Sie stellt dazu fest, daß die Transferstellen künftig Wert darauf legen sollten, daß der Transfer sich nicht alleine an den Ergebnissen der Hochschule orientiert, sondern Nachfrage und Bedarf der Wirtschaft berücksichtigt sowie den Markt bereits in die Projektplanung einbezieht. Außerdem sei wichtig, daß bereits vor Beendigung der Forschungsarbeit forschungsbegleitende Maßnahmen begonnen werden, die eine industrielle Entwicklung und ein Marketing ermöglichen, und daß Anwendungspotential, möglicher Nutzerkreise, Marktlage und Stand der Technik für ein Forschungsergebnis bewertet und aufbereitet werden, damit aus Forschungserkenntnissen firmenspezifische Problemlösungen abgeleitet werden können. Ein umfassender und integrativer Ansatz für den Transfer benötige auch eine Veränderung der zur Zeit vorherrschenden Strukturen im Transferbereich. Die Vielzahl der an Hochschulen angegliederten oder fachorientiert eingerichteten Transferstellen müßten innerhalb eines Landes oder innerhalb einer Region stärker vernetzt werden. Die Hochschultransferstellen sollten auch stärker auf dem Grundsatz von Eigenverantwortlichkeit der Marktorientierung aufbauen. Das bedeute, Grundförderung zunehmend durch Anschubfinanzierung in solchen Bereichen zu ersetzen, in denen besondere Transferpotentiale vermutet werden, die aber weder von den Hochschulen noch vom Markt allein wahrgenommen werden. Die Transferstellen sollten personell und finanziell so ausgestattet werden, daß sie ihre Aufgaben im Innovationsprozeß wirkungsvoll wahrnehmen können.
  

Öffentliche Ausgaben für Kunst und Kulturpflege, Kunsthochschulen, Erwachsenenbildung und Bibliothekswesen 1985 - 1996 

Bund, Länder und Gemeinden haben 1994 15,5 Mrd. DM für Kunst und Kulturpflege, Kunsthochschulen, Erwachsenenbildung und Bibliothekswesen ausgegeben. Dies geht aus der statistischen Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz (Sonderheft 85, September 1997) hervor. Nachdem sich die Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden zunächst seit 1985 (damals 7,567 Mrd. DM im alten Bundesgebiet) kontinuierlich erhöht und 1993 einen vorläufigen Höchststand von 16,189 Mrd. DM erreicht hatten, sind sie insgesamt von 1993 auf 1994 aufgrund der allgemeinen Haushaltssituation um 4,2% gesunken. Die Ausgaben der Länder für Kunst und Kultur sind allerdings seit 1985 kontinuierlich gestiegen, zuletzt von 6,42 Mrd. DM in 1993 auf einen neuen Höchststand von 7,08 Mrd. DM in 1994.  

Der Anteil der Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden am Bruttoinlandsprodukt sank von 0,513% im Jahr 1993 auf 0,467% in 1994, nachdem er zuvor seit 1985 kontinuierlich gestiegen war; ebenso sank der Anteil der Kulturausgaben an den öffentlichen Gesamtausgaben von 0,956% im Jahr 1993 auf 0,872% im Jahr 1994, nachdem auch hier zunächst seit 1985 ein kontinuierlicher Anstieg festzustellen war.  

Bund, Länder und Gemeinden beteiligen sich entsprechend ihren Zuständigkeiten und Aufgaben in unterschiedlichem Maße an der Finanzierung der kulturellen Angelegenheiten. Dabei spielt die im Grundgesetz den Ländern vorbehaltene Kulturhoheit eine maßgebliche Rolle. Die Gemeinden haben 1994 mit insgesamt 7,633 Mrd. DM knapp die Hälfte, nämlich 49,2%, der Kulturausgaben getragen. Der Anteil der Länder betrug 1994 mit 7,086 Mrd. DM 45,7%, er erreichte damit den höchsten Wert im gesamten Berichtszeitraum und ist seit 1990 kontinuierlich gestiegen. Die Kulturausgaben des Bundes beliefen sich 1994 auf 788 Mio. DM. Das war ein Anteil von 5,1%.  

Bezogen auf die Wohnbevölkerung gaben Bund, Länder und Gemeinden zusammen 1994 für kulturelle Zwecke 190,--DM je Einwohner aus. Im Jahr 1992 waren es noch 196,--DM gegenüber 162,--DM zwei Jahre zuvor im alten Bundesgebiet.  

Die öffentlichen Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden verteilen sich unter schiedlich auf die einzelnen Aufgabenbereiche. Dabei blieben die Schwerpunkte längerfristig im wesentlichen unverändert. 1994 entfielen 76,8% der Gesamtausgaben auf den Bereich Kunst- und Kulturpflege, 9,8% auf den Bereich Erwachsenenbildung, 8,8% auf das Bibliothekswesen und 4,6% auf die Kunsthochschulen. 


Von den gesamten Kulturausgaben entfielen 1994 auf den Ausgabenbereich Personalausgaben 44,5%, auf den Sachaufwand rd. 26%, auf die Sachinvestitionen 11,4% und auf die übrigen Ausgabenbereiche 18%.  

Von den Personalausgaben insgesamt in Höhe von 7,01 Mrd. DM entfielen 1994 mit 3,3 Mrd. DM fast die Hälfte (47,2%) auf den Bereich Theater und Musik. Auch beim Sachaufwand entfielen mit 1,34 Mrd. DM ein Drittel aller Ausgaben (33,1%) auf diesen Bereich. Bei den Investitionen beanspruchten 1994 der Bereich Museen, Sammlungen und Ausstellungen mit 597 Mio. DM ein Drittel (33,2%) der entsprechenden Ausgaben insgesamt.  

Innerhalb der einzelnen Aufgabenbereiche nahmen auch 1994 die Personalausgaben relativ hohe Anteile in Anspruch: bei den Kunsthochschulen war es mit 73,4% der höchste Anteil gefolgt vom Bibliothekswesen mit 59,4% und von Theater und Musik mit 51,7%; den niedrigsten Anteil verzeichnete mit 14,2% der Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege.  

Für die Jahre 1995 und 1996 berücksichtigt der Bericht die in den Haushaltsplänen der Länder zur Verfügung gestellten Mittel für Kulturausgaben. Sie beliefen sich für das Jahr 1996 auf insgesamt rd. 6,9 Mrd. DM, 0,2% weniger (d.h. 16 Mio. DM) als im Jahr zuvor. Die Haushaltsansätze der Länder für 1996 verteilten sich auf die Ausgabenbereiche wie folgt:

  • Kunst- und Kulturpflege 5,280.9 Mio. DM (76,9%)
  • Kunsthochschulen 701,8 Mio. DM (10,2%)
  • Erwachsenenbildung 613,3 Mio. DM (8,9%)
  • Bibliothekswesen 269,6 Mio. DM (3,9%). 

Von den 5,28 Mrd. DM, die 1996 in den Haushaltsansätzen der Länder für Kunst- und Kulturpflege im engeren Sinne vorgesehen sind, entfallen 40,7% (= 2,15 Mrd. DM) auf Theater, 20,7% (= 1,09 Mrd. DM) auf sonstige Kunst- und Kulturpflege, 17,9% (= 944,5 Mio. DM) auf Museen und Sammlungen, 13,4% (= 707,3 Mio. DM) auf Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie 7,3% (= 384,6 Mio. DM) auf die Musikpflege.