Kultusminister Konferenz

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Moderne Berufe treten zum 1. August in Kraft

Zum neuen Ausbildungsjahr treten zehn modernisierte Ausbildungsberufe mit neuen Ausbildungsverordnungen in Kraft. Moderne und an globale und digitale betriebliche Erfordernisse angepasste Berufe sichern die Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Kultusministerkonferenz erarbeitet den neuen Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen aller 16 Länder.

Dieser ermöglicht mit seinem breiten, lernfeldorientierten Ansatz eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes und stellt die spätere Mobilität der jungen Fachkräfte sicher.

Modernisierte Ausbildungsberufe sind in diesem Jahr:

•Automobilkaufmann und Automobilkauffrau
•Biologielaborant und Biologielaborantin
•Biologiemodellmacher und Biologiemodellmacherin
•Bürsten- und Pinselmacher und Bürsten- und Pinselmacherin
•Kaufmann im Einzelhandel und Kauffrau im Einzelhandel sowie Verkäufer und Verkäuferin
•Klavier- und Cembalobauer und Klavier- und Cembalobauerin
•Luftverkehrskaufmann und Luftverkehrskauffrau
•Servicekaufmann im Luftverkehr und Servicekauffrau im Luftverkehr
•Schuhfertiger und Schuhfertigerin
•Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft und Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft

Die Neuordnung des dreijährigen Ausbildungsberufes zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau wurde notwendig, um die Bereiche Internethandel, neue Finanzierungs- und Mobilitätsdienstleistungen, das Verkaufsgespräch und die Fahrzeugtechnik stärker in die Ausbildung zu integrieren. Im Unterschied zur alten Ausbildungsverordnung, die aus dem Jahr 1998 stammt, wird auch die „gestreckte Abschlussprüfung“ eingeführt. Die Kultusministerkonferenz hat infolgedessen ihren Rahmenlehrplan überarbeitet.

Beim Biologielaboranten und der Biologielaborantin handelt es sich um eine Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Hier wurde durch das 2014 novellierte Tierschutzgesetz mit den darin stärker berücksichtigten tierschutzrechtlichen und ethischen Gesichtspunkten eine Änderung der Ausbildungsverordnung notwendig. Sie gewährleistet, dass die Auszubildenden mit der Berufsausbildung auch weiterhin einen Sachkundenachweis erlangen. Der Rahmenlehrplan der KMK aus dem Jahre 2000 wurde entsprechend angepasst.

Für den Biologiemodellmacher und die Biologiemodellmacherin lag bisher noch keine Ausbildungsverordnung vor, ausgebildet wurde nach einer fast 80 Jahre alten Ausbildungsregelung. In diesem dreijährigen Ausbildungsberuf werden anatomische, botanische sowie zoologische Lehr- und Demonstrationsmodelle hergestellt, die in der Aus- und Weiterbildung an Schulen und Universitäten zum Einsatz kommen. Die Kultusministerkonferenz hat für diese Berufsausbildung erstmalig einen Rahmenlehrplan erarbeitet.

Die letzte Ausbildungsverordnung des Bürsten- und Pinselmachers und der Bürsten- und Pinselmacherin stammt aus dem Jahr 1985. Der modernisierte handwerkliche Ausbildungsberuf unterscheidet nach den Schwerpunkten Bürsten- und Pinselherstellung. Gefertigt werden Maler- und Anstreicherpinsel, Künstler- und Kosmetikpinsel sowie Haushalts-, Hygiene- und Industriebürsten. Auch für diesen Ausbildungsberuf wurde der Rahmenlehrplan erstmalig nach dem Lernfeldkonzept der KMK entwickelt.

Neu am Kaufmann im Einzelhandel und an der Kauffrau im Einzelhandel sind die Wahlqualifikation „Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit“ sowie die gestreckte Abschlussprüfung. Aufgrund identischer Ausbildungsinhalte mit dem zweijährigen Beruf Verkäufer und der Verkäuferin kann diese Ausbildung auf den Kaufmann und die Kauffrau angerechnet werden. Der Rahmenlehrplan der KMK aus dem Jahre 2004 wurde an die Veränderungen der neuen Ausbildungsordnung angepasst.

Für die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und die Klavier- und Cembalobauerin erfolgt die Modernisierung der Ausbildungsverordnung nach 36 Jahren. Sie wird begründet mit den veränderten Anforderungen im Bereich des Flügel- und Tastenbaus, den Zusatzeinrichtungen sowie den stärker in den Vordergrund tretenden Verkaufs-, Reparatur- und Servicehandlungen. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Spezialisierung in die Fachrichtungen „Klavierbau“ und „Cembalobau“. Der Rahmenlehrplan wurde erstmalig nach dem Lernfeldkonzept erarbeitet.

Beim Luftverkehrskaufmann und der Luftverkehrskauffrau handelt es sich um einen dreijährigen Ausbildungsberuf. Luftverkehrskaufleute sind in Unternehmen der Luftverkehrs- und Logistikwirtschaft tätig, Grundlage der bisherigen Ausbildung war ein Erlass aus dem Jahr 1960. Die Neuordnung dieses Berufes wird mit den höheren Sicherheitsstandards, der zunehmenden Liberalisierung und den technischen Entwicklungen im Luftverkehr begründet. Die Kultusministerkonferenz hat für diese Berufsausbildung zum ersten Mail einen Rahmenlehrplan erarbeitet. Dieser ermöglicht eine gemeinsame Beschulung mit den Servicekaufleuten im Luftverkehr im ersten Ausbildungsjahr.

Der Servicekaufmann im Luftverkehr und die Servicekauffrau im Luftverkehr werden ebenfalls in Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft tätig, führen im Gegensatz zu den Luftverkehrskaufleuten aber mehr Service- und Beratungsdienstleistungen am Fluggast durch. Neben den Veränderungen bei den Sicherheitsstandards, der Liberalisierung im Luftverkehr und den technischen Entwicklungen erfolgt die Modernisierung dieser zuletzt 1998 geänderten Ausbildungsverordnung auch aufgrund der Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Identische Lernfelder im ersten Ausbildungsjahr des neu erarbeiteten Rahmenlehrplans ermöglichen eine gemeinsame Beschulung mit den Luftverkehrskaufleuten.

Auch die Ausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin wurde 1998 letztmalig modernisiert. In diesem Beruf werden Schuhe in industriellen Fertigungsverfahren hergestellt. Neben der gestreckten Abschlussprüfung waren veränderte Anforderungen in den Bereichen Fügetechniken, Finishen und Gestalten von Schuhen Gründe für die Modernisierung. Eine gemeinsame Beschulung ist mit dem Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Lederverarbeitung sowie mit dem Schuhmacher und der Schuhmacherin möglich. Der Rahmenlehrplan der KMK wurde entsprechend erarbeitet.

Der ehemalige Müller und die ehemalige Müllerin heißt nun Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft und Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft. Die Modernisierung dieses vor 11 Jahren zuletzt neugeordneten Ausbildungsberufes war nötig, um die Lagerhaltung von Getreide stärker in die Ausbildung zu integrieren. Daher erfolgt nun ab dem dritten Ausbildungsjahr die Spezialisierung des Berufes in die Fachrichtungen Müllerei und Agrarlager. Der Rahmenlehrplan der KMK wurde entsprechend überarbeitet.

Seit 45 Jahren arbeiten die Bundesregierung und die Kultusministerien der Länder bei der Neuordnung von dualen Ausbildungsberufen erfolgreich zusammen. Neuordnungen werden nach dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972 durchgeführt, das die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung regelt. In dieser Zeit wurden über 600 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für duale Ausbildungsberufe abgestimmt, die eine moderne Grundlage für die Ausbildung in fast allen der derzeit 327 Ausbildungsberufe im dualen System schaffen. Neben einer stetigen Modernisierung der Berufe in den letzten Jahrzehnten wurden auch völlig neue und zeitgemäße Berufe geschaffen. In die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sind auch die Sozialpartner miteingebunden.

Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, die Auszubildenden auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten und der Wirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

Die neuen Rahmenlehrpläne können im Bereich „Duale Berufsausbildung“ heruntergeladen werden.