Kultusminister Konferenz

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Netzwerk der Werkbundsiedlungen mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet

Die einzige deutsche Bewerbung im Auswahldurchgang 2019/2020 für das Europäische Kulturerbe-Siegel war erfolgreich: Die Europäische Kommission hat bekanntgegeben, die „Werkbundsiedlungen in Europa 1927 – 1932“ mit dem Siegel auszuzeichnen und ist damit dem Votum einer Europäischen Experten-Jury gefolgt.

Bei den „Werkbundsiedlungen“ handelt es sich um ein Netzwerk von Siedlungen, die zwischen 1927 und 1932 in Stuttgart, Brno (Brünn), Wrocław (Breslau), Zürich, Wien und Praha (Prag) entstanden sind. Die Stuttgarter Weissenhofsiedlung galt als Initialzündung für die Bewegung und stand stellvertretend für das „Neue Bauen“.

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Bernd Sibler, sprach dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart, die eine koordinierende Funktion bei der Antragsstellung übernommen hatte, seine Glückwünsche aus: „Sich gemeinsam um das Siegel zu bewerben, ist eine kulturpolitisch sehr wertvolle Initiative des internationalen Netzwerks der Werkbundsiedlungen. Sie bietet die Chance, der Öffentlichkeit Einblicke in eine wichtige Epoche der Europäischen Moderne des 20. Jahrhunderts zu bieten. Diese europäische Reformbewegung, an der nahezu alle berühmt gewordenen Architekten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beteiligt waren, ist bis heute über die Fachwelt hinaus in der allgemeinen Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Die Auszeichnung wird zweifellos dazu beitragen, dass die gesamteuropäische Bedeutung der Werkbundsiedlungen künftig stärker sichtbar wird.“
Ein von der Kultusministerkonferenz eingesetztes nationales Expertengremium hatte zuvor die Bewerbung geprüft und der Kultusministerkonferenz einstimmig und uneingeschränkt empfohlen, den Antrag bei der Europäischen Kommission einzureichen. Mit der Auszeichnung wird die erfolgreiche Vermittlung der gemeinsamen Wurzeln europäischer Architektur und ihrer Verbreitung in Europa gewürdigt. Nach den erfolgreichen Bewerbungen Deutschlands mit den Rathäusern von Münster und Osnabrück als „Stätten des Westfälischen Friedens“, dem Hambacher Schloss, den Musikerbe-Stätten Leipzigs und den Gedenkstätten am ehemaligen Konzentrationslager Natzweiler und seiner deutschen Außenlager ist  dies die fünfte Stätte in Deutschland, die das begehrte Siegel erhält.

Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist mit EU-Beschluss vom 06.11.2011 eingerichtet worden. Alle zwei Jahre können die an der Initiative beteiligten Mitgliedstaaten bis zu zwei Vorschläge einreichen, aus denen eine Europäische Jury bis zu jeweils einen Vorschlag auswählen kann. Stichtag zur Vorlage deutscher Bewerbungen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz für den Nominierungsdurchgang 2023 ist der 30.11.2021. Anträge sind bei den zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen für Kultur einzureichen.