Neue Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zu Bachelor- und Masterstudiengängen
Zur Frage, wie die Absolventen der neuen konsekutiven Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge in das Besoldungs- und Tarifsystem des öffentlichen Dienstes einzuordnen sind und wie der Zugang zur Promotion für die Absolventen dieser Studiengänge zu regeln ist, hat die Kultusministerkonferenz zwei Beschlüsse gefasst. "Damit will die Kultusministerkonferenz dazu beitragen, dass die neuen Studiengänge auf dem Arbeitsmarkt akzeptiert werden", betont der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Erich Thies. Er hoffe, so Thies, dass von dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Einordnung der Absolventen in das System des öffentlichen Dienstes Impulse ausgingen, um auch in den Unternehmen und Betrieben das Vertrauen in die Qualität der neuen Abschlüsse zu stärken.
Weil die neuen Studiengänge insbesondere darauf abzielen, die berufsqualifizierende Funktion des Studiums wieder stärker zur Geltung zu bringen, halten die Kultusminister es für eine Verpflichtung und gemeinsame Aufgabe der zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder, die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes für die Bachelor- und Masterabsolventen zu öffnen. Kurzfristig sollen dabei zunächst die Bachelor-/Bakkalaureusabsolventen dem gehobenen, die Master-/Magisterabsolventen dem höheren Dienst zugeordnet werden. Schon jetzt sollen aber die Übergangsmöglichkeiten vom gehobenen zum höheren Dienst erleichtert werden. Insbesondere wollen die Kultusminister, dass hervorragenden Bachelorabsolventen der Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum höheren Dienst eröffnet wird. Mittelfristig soll nach Meinung der Kultusministerkonferenz die Differenzierung der Laufbahnen entfallen, so dass allen Hochschulabsolventen mit mindestens dreijähriger Ausbildung grundsätzlich gleiche Chancen beim Berufsstart im öffentlichen Dienst eingeräumt werden. Dann wäre es Aufgabe der einstellenden Behörde, je nach Eignung, Leistung und Befähigung und abhängig von den Anforderungen der einzelnen Stelle über die Einordnung der Bewerber zu entscheiden. Nur so kann nach Auffassung der Kultusminister erreicht werden, dass sich der Bachelor-/Bakkalaureusabschluss grundsätzlich gleichwertig als erster berufsqualifizierender Abschluss etabliert. Der Präsident der Kultusministerkonferenz wird die Konferenz der Innenminister über den Beschluss unterrichten.
Zum Promotionszugang hatte die Kultusministerkonferenz bereits im März 1999 beschlossen, dass der Master-/Magisterabschluss an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich zur Promotion berechtigt. Ergänzend stellt sie nun fest: Wer im In- oder Ausland einen Bachelor-/Bakkalaureusabschluss erworben hat, kann durch ein Eignungsfeststellungsverfahren unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Dabei regeln die Universitäten den Zugang und die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und das Zusammenwirken mit den Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
Ein derartiges Verfahren gibt es derzeit bereits für ausländische Bachelorabsolventen; dabei geht der Eignungsfeststellung eine Vorbereitung voraus, in der die erforderlichen Kenntnisse erworben, entsprechende Studienleistungen erbracht und der Kontakt zum Betreuer der Dissertation hergestellt wird. Dieses Verfahren soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Die Beschlüsse im Wortlaut sind auf der Homepage der Konferenz im Internet abzurufen.