Kultusminister Konferenz

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Neue Regeln für zwei modernisierte Berufe

Zum neuen Ausbildungsjahr 2019 treten die Regeln für zwei modernisierte Ausbildungsberufe mit neuen Ausbildungsordnungen sowie ein Ausbildungsberuf mit aktualisierter Ausbildungsordnung in Kraft. Moderne und an globale und digitale betriebliche Erfordernisse angepasste Berufe sichern die Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeitet im Rahmen der Modernisierung eines Berufes den neuen Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen aller 16 Länder. Dieser ermöglicht mit seinem breiten, lernfeldorientierten Ansatz eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes und stellt die spätere Mobilität der jungen Fachkräfte sicher.

Modernisierte Ausbildungsberufe:

  • Gebäudereiniger und Gebäudereinigerin
  • Orgelbauer und Orgelbauerin

 Teilnovellierter Ausbildungsberuf:

  • Papiertechnologe/Papiertechnologin

 Im Mittelpunkt der Neuordnung des handwerklichen Ausbildungsberufes Gebäudereiniger und Gebäudereinigerin standen eine Anpassung der Ausbildungsordnung an neue Technologien und Reinigungsverfahren sowie die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung. Auch haben Aspekte der Nachhaltigkeit wie beispielsweise Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen verstärkten Einzug erhalten. Die Kultusministerkonferenz hat infolgedessen ihren Rahmenlehrplan überarbeitet.

Die Modernisierung des dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufes Orgelbauer und Orgelbauerin (alte Bezeichnung Orgel- und Harmoniumbauer/Orgel- und Harmoniumbauerin) greift die technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Entwicklungen im Orgelbau, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung im Bereich der Produktionsprozesse, auf. Die bisherige Berufsbezeichnung wurde geändert, da ein Neubau von Harmonien nicht mehr stattfindet, wenngleich deren Reparatur weiterhin in der Ausbildung berücksichtigt wird. Der Rahmenlehrplan wurde erstmals nach dem Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz entwickelt und sieht für den Berufsschulunterricht die Differenzierung zwischen den Fachrichtungen Orgelbau und Pfeifenbau ab dem dritten Ausbildungsjahr mit Hilfe berufsspezifischer Aufgabenstellungen in den jeweiligen Lernsituationen vor.

Im Zuge der Teilnovellierung des Ausbildungsberufs Papiertechnologe/Papiertechnologin wurden die Prüfungsregelungen in ihrem Umfang und in ihrer Komplexität im Sinne einer Entlastung aller Prüfungsbeteiligten reduziert. Die dafür in der Ausbildungsordnung vorgenommen Anpassungen haben keine Änderungen am zugehörigen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2010 erforderlich gemacht.

Seit über 45 Jahren arbeiten die Bundesregierung und die Kultusministerien der Länder bei der Neuordnung von dualen Ausbildungsberufen erfolgreich zusammen. Neuordnungen wer-den nach dem gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972 durchgeführt, das die Ab-stimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung regelt. In dieser Zeit wurden über 633 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für duale Ausbildungsberufe abgestimmt, die eine moderne Grundlage für die Ausbildung in fast allen der derzeit 326 Ausbildungsberufe im dualen System schaffen. Neben einer stetigen Modernisierung der Berufe in den letzten Jahrzehnten wurden auch völlig neue und zeitgemäße Berufe geschaffen. In die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sind auch die Sozialpartner miteingebunden.

Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, die Auszubildenden auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten und der Wirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Die neuen Rahmenlehrpläne können unter www.kmk.org im Bereich „Duale Berufsausbildung“ heruntergeladen werden.