Kultusminister Konferenz

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Präsenzbetrieb an Schulen trotz Omikron sicherstellen

Zum Schulbeginn im neuen Jahr hat die Kultusministerkonferenz bekräftigt, dass das Präsenzlernen weiterhin höchste Priorität hat.

„Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen ist wichtig, weil wir den Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Bildung, ihr soziales Miteinander und ihr Recht auf Teilhabe sichern wollen. Auch wenn sich die Pandemie durch eine neue Virusvariante verändert, müssen wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Blick nehmen. Das bedeutet, dass wir die Schulen erst dann schließen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind“, erklärte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien nach den Beratungen der Kultusministerkonferenz am Mittwoch. Um angemessen auf die aktuelle Corona-Lage zu antworten, hat die Kultusministerkonferenz ihren Beschluss vom 09.12.2021 um Aussagen zu den Themen Quarantäneregelungen und Impfempfehlungen für Kinder ergänzt.

Der Beschluss vom 05.01.2022 lautet wie folgt:

  1. Die sich ausbreitende Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus stellt eine neue Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar. Da die Variante der aktuellen Datenlage zufolge deutlich infektiöser als die Delta-Variante zu sein scheint, könnte in den kommenden Wochen unter Umständen ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen eintreten. Allerdings gibt es deutliche Hinweise, dass eine mögliche Erkrankung milder verläuft.
     
  2. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder bekräftigen auch vor diesem Hintergrund ausdrücklich den gemeinsamen Beschluss vom 09.12.2021. Das Präsenzlernen hat auch unter dem Eindruck der Omikron-Variante höchste Priorität, damit Bildungschancen weitestgehend sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern und Jugendlichen verhindert bzw. erkannt werden können. Das vom Bundesverfassungsgericht kürzlich hervorgehobene Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung gilt es daher zu wahren.
     
  3. Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter den an Schulen Beschäftigten zeugen von einem außerordentlichen Verantwortungsbewusstsein der Akteure. Zugleich betonen die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder erneut ihre Erwartungshaltung gegenüber allen Erwachsenen, sich und ihre Kinder durch Impfungen zu schützen. Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen, sollen Impfangebote in der Altersgruppe ab 12 Jahren – soweit dies noch nicht erfolgt ist – noch stärker ausgebaut werden. Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erwarten die Kultusministerinnen und Kultusminister von den zuständigen Stellen eine weitere Präzisierung der Impfempfehlungen.
     
  4. Neben Erst- und Zweitimpfungen stellen insbesondere auch Auffrischungsimpfungen einen wesentlichen Baustein des Infektionsschutzes dar. Die Kultusministerinnen und Kultusminister begrüßen vor diesem Hintergrund die deutliche Positionierung des Bundes zum Thema Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und betonen die Notwendigkeit klarer rechtlicher Regelungen sowie eines flächendeckenden Angebots in allen Ländern.
     
  5. Wenngleich Schulen durch umfassende Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen gesamtgesellschaftlich Verantwortung übernehmen, wird die neue Dynamik des Pandemiegeschehens auch dort zu spüren sein. Um das Lehren und Lernen und zugleich die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in den Schulen weiterhin sicherstellen zu können, regen die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder eine Überarbeitung der Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal im Sinne einer Gleichbehandlung der Schulen mit den zur Kritischen Infrastruktur zählenden Einrichtungen an. Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ist für Kinder und Jugendliche systemrelevant und darüber hinaus eine Grundlage für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit anderer Kritischer Infrastrukturen.
     
  6. Das Infektionsgeschehen an Schulen kann durch Testungen auch der immunisierten Schülerinnen und Schüler sowie des Personals insbesondere an den weiterführenden Schulen zusätzlich kontrolliert und eingedämmt werden.