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Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut startet am 1. Dezember

Am 1. Dezember nimmt die neu eingerichtete Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf. Sie entscheidet künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern, die Menschen infolge der Verfolgung durch die NS-Herrschaft – insbesondere aus jüdischem Besitz – entzogen wurden.

Für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ein wichtiger Schritt zu entscheidenden Verbesserungen: Durch die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit haben Opfer des NS-Kulturgutraubs oder ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger ab sofort einen erleichterten Zugang zu Schiedsverfahren, insbesondere für Kulturgut im Besitz öffentlicher Hand. Die Schiedsgerichte fällen verbindliche Schiedssprüche auf Grundlage eines Bewertungsrahmens mit Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln. Mehr als 80 Jahre nach Kriegsende wird dies den heute noch offenen Fällen besser gerecht.

Für Verfahren der Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut stehen 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Verfügung. Mit Elisabeth Steiner, vormalig Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie Peter Müller, Ministerpräsident a. D. und Richter am Bundesverfassungsgericht a. D., ist das Präsidium der Schiedsgerichtsbarkeit als Doppelspitze besetzt. Die Schiedsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt die Verfahren, ähnlich wie eine Geschäftsstelle, nach den Regeln einer Geschäftsordnung.

Mit der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit wird ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut umgesetzt. Der Koalitionsvertrag sieht zudem die Schaffung eines Restitutionsgesetzes und die Intensivierung der Provenienzforschung vor. Die Schiedsgerichtsbarkeit tritt an die Stelle der bisherigen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz.

Um die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern, verständigten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände 2024 auf eine Reform der Beratenden Kommission und die Weiterentwicklung zur Schiedsgerichtsbarkeit. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Claims Conference waren in den Reformprozess eingebunden.

Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer sagt: „Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut findet ein umfassender Reformprozess seinen erfolgreichen Abschluss. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Der Staat steht zu seiner historischen Verantwortung. Für viele Familien, denen während der NS-Zeit nicht nur ihr Eigentum, sondern auch ihre Würde und ihre Zukunft geraubt wurden, eröffnen wir einen neuen und verbindlichen Weg zu mehr Gerechtigkeit. Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit ist mehr als eine institutionelle Reform – sie ist Ausdruck unserer moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und ihren Erben. Mein Dank gilt allen, die diesen wichtigen Schritt mit Beharrlichkeit und Empathie möglich gemacht haben. Den Mitgliedern der Beratenden Kommission spreche ich meine Anerkennung für ihr langjähriges Engagement aus.“

Dr. Elisabeth Steiner, Gründungspräsidentin der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, erklärt: „Nicht nur im europäischen Vergleich eröffnen wir mit der Schiedsgerichtsbarkeit einen neuen Weg hin zur Lösung von Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut. Ich bin dankbar für das Vertrauen, das in meinen Kollegen Peter Müller und mich gesetzt wird. In der Gründungsphase wird es entscheidend darum gehen, die vielen Vorteile des Verfahrens zu kommunizieren und Vertrauen zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass das gelingen wird.“

Peter Müller, Gründungspräsident der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, betont: „Das Verdienst der Beratenden Kommission um die Rückgabepraxis von NS-Raubgut in Deutschland ist unbestritten. Nun machen wir den nächsten Schritt, um gerechte und faire Lösungen zur Rückgabe von NS-Raubgut zu erleichtern. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit führt zu einem juristisch stärker abgesicherten Verfahren, mit dem wir die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs weiter vorantreiben. Es ist mir eine Ehre, gemeinsam mit meiner Kollegin Elisabeth Steiner und den renommierten Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern an dieser Aufgabe mitzuwirken.“

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. Josef Schuster sagt: „Wir begrüßen den jetzt getätigten Schritt der Schaffung eines Schiedsgerichts ausdrücklich. Die Möglichkeit für Opfer und ihre Rechtsnachfolger, nun verbindlich und auch einseitig den Rechtsweg beschreiten zu können, wenn sich entzogene Kulturgüter in öffentlicher Hand befinden, ist eine klare Verbesserung. Die Einsetzung des Schiedsgerichts ebnet den Weg für den nächsten zentralen Schritt der Gerechtigkeit für Opfer des nationalsozialistischen Kulturgüterraubs: Um Ansprüchen auf solche Kulturgüter auch in privatem Besitz eine Rechtsgrundlage zu geben, muss nun als nächstes, wie von der Koalition festgeschrieben, ein Restitutionsgesetz in die Tat umgesetzt werden.“

Der Repräsentant der Claims Conference in Europa Rüdiger Mahlo sagt: „Die Schiedsgerichtsbarkeit eröffnet einigen Opfern erstmals einen einseitigen Zugang zu einer fairen und gerechten Lösung für die Restitution von Kulturgut, das ihren Familien von den Nazis gestohlen wurde. Doch wir müssen sicherstellen, dass alle Opfer und ihre Nachkommen eine rechtssichere Möglichkeit auf Restitution haben. Dafür brauchen wir nun das umfassende Restitutionsgesetz, zu dem sich die Koalition verpflichtet hat. Wir vertrauen darauf, dass sie dieses Versprechen zeitnah einlöst.“

Barbara Klepsch, Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, erklärt: „Die Schiedsgerichtsbarkeit setzt einen wichtigen Meilenstein für die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland. Sie schafft verlässliche Strukturen, klare Verfahren und echte Rechtssicherheit für die Menschen, deren Familien bis heute unter ihrer Geschichte und dem Verlust ihres Eigentums leiden. Dass Betroffene nun selbst ein Verfahren anstoßen können und auf ein faires, transparentes und verbindliches Vorgehen vertrauen dürfen, ist ein großer Fortschritt. Für die Länder ist es entscheidend, dass wir alles tun, um offene Fälle endlich zu guten Lösungen zu führen.“

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, stellt für die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände fest: „Die Kommunen haben sich mit der Washingtoner Erklärung dazu verpflichtet, faire und gerechte Lösungen für Fälle zu finden, in denen es sich mutmaßlich um NS-Raubgut handelt. Dazu hat die Beratende Kommission einen wichtigen Beitrag geleistet, für den ihr großer Dank gebührt. Die Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit ist der nächste folgerichtige Schritt, um Verantwortung zu übernehmen. Wir danken allen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, die sich in diesen Dienst stellen. Mit der Schiedsgerichtsbarkeit wird jetzt ein rechtlich besser gegründetes Verfahren auf den Weg gebracht.“

Nähere Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut finden Sie unter www.schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de Bei Fragen zu Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit steht die Schiedsstelle unter schiedsstelle@schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de zur Verfügung.


Kontakt:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Pressestelle, Telefon: (030) 18 681-43333, Telefax: (030) 18681-55366, E-Mail: presse@bkm-info.bund.de 

Claims Conference, Büro für Europa, Dr. Ruth Kinet, Telefon: +49 151 72 14 74 73, E-Mail: ruth.kinet@claimscon.org, und Cornelia Levi, Telefon: +49 151 688 56 222, E-Mail: cornelia.levi@claimscon.org 
Zentralrat der Juden in Deutschland, Pressestelle, Telefon: (030) 28 44 56 0, Telefax: (030) 28 44 56 13, E-Mail: presse@zentralratderjuden.de 

Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK), Michael Reichmann, Pressesprecher, Telefon: (030) 25418-462, E-Mail: michael.reichmann@kmk.org 

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: 
Deutscher Städtetag, Timm Steinborn, Pressesprecher, Telefon: (030) 3 77 11-130
Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Telefon: (030) 59 00 97-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Alexander Handschuh, Pressesprecher, Telefon: (030) 7 73 07-253