Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Urheberrechtsform stärkt die Belange von Bildung und Wissenschaft

Mit dem am 20.05.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts werden zukunftsweisende Weiterentwicklungen des nationalen Urheberrechts für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung vollzogen.

Besonders erfreulich ist, dass mit der beschlossenen Entfristung der Regelungen des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (§§ 60a ff. UrhG) das Kernanliegen der Kultusministerkonferenz für die im Zuge der Umsetzung der DSM-Richtlinie notwendig gewordene Novellierung des Urheberrechtsgesetzes umgesetzt worden ist. Damit wird die seit langem geforderte und für die Nutzung digitaler urheberrechtlich geschützter Inhalte in Lehre und Forschung dringend notwendige dauerhafte Rechtssicherheit für Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen hergestellt.

Mit Blick auf diese nun auf Dauer gesicherte Rechtslage erwartet die Kultusministerkonferenz jetzt von der VG WORT, dass sie von ihrer Blockadehaltung gegen das faktengestützte und seit September 2020 auf dem Tisch liegende Angebot der Kultusministerkonferenz zur Abgeltung der Vergütungen nach den §§ 60a, 60c UrhG Abstand nimmt und im Interesse der Rechteinhaber sowie zur Vermeidung eines langjährigen Rechtsstreits unverzüglich die Verhandlungen mit den Ländern wieder aufnimmt.

Zu begrüßen sind ferner die neu eingefügten Erlaubnisse für das Text und Data Mining sowie die Vergütungsfreiheit dieser Nutzungen.

Bedauerlicherweise haben weitere von der Kultusministerkonferenz adressierte Novellierungsbedarfe, insbesondere die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum E-Lending für die Öffentlichen Bibliotheken und die notwendige Weiterentwicklung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen im Kulturbereich (die Etablierung einer Museumsschranke sowie die Aufnahme der Theater in den Kanon der Gedächtnisinstitutionen) keinen Eingang in das Gesetz gefunden. Die Kultusministerkonferenz wird sich dafür einsetzen, dass diesen in der kommenden Legislaturperiode im Rahmen einer weiteren zeitnahen Urheberrechtsnovelle entsprechend Rechnung getragen wird.