Kultusminister Konferenz

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Urheberrechtsreform zugunsten von Bildung und Wissenschaft beschlossen

Kultusministerkonferenz: Wichtiger Schritt zur Schaffung eines zeitgemäßen bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts. Dringend notwendige Rechtssicherheit insbesondere im Bereich digitaler Nutzungen geschaffen.

Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz) wird die schon lange überfällige Reform des Urheberrechts zugunsten der Belange von Bildung und Wissenschaft vollzogen. Die Kultusministerkonferenz begrüßt es daher nachdrücklich, dass mit dem nun verabschiedeten Gesetz, das zum 01.03.2018 in Kraft tritt, ein entscheidender und wichtiger Schritt zur Schaffung eines zeitgemäßen bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts erfolgt ist.

Besonders erfreulich ist aus Sicht der Kultusministerkonferenz, dass das Gesetz den Forderungen nach einem generellen Vorrang der gesetzlich erlaubten Nutzungen (Schranken) für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen, wie etwa Bibliotheken, vor vertraglichen Regelungen sowie nach einer pauschalen Vergütung der Nutzungen Rechnung trägt. Auch unterfallen Lehrbücher nach wie vor der gesetzlichen Nutzungserlaubnis. Lehrenden bleibt es damit auch künftig möglich, urheberrechtlich geschützte Texte im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens ihren Studierenden elektronisch in Digitalen Semesterapparaten zur Verfügung zu stellen, ohne eine vorherige Erlaubnis der Rechteinhaber einholen zu müssen. Das Gesetz schafft damit die dringend notwendige Rechtssicherheit insbesondere im Bereich digitaler Nutzungen und löst den jahrelangen Streit um eine Einzelerfassung von Nutzungen beim Einstellen urheberrechtlich geschützter Texte in elektronische Semesterapparate der Hochschulen im Sinne einer praktikablen und hochschulfreundlichen Regelung.