Kultusminister Konferenz

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Verantwortung der Länder für Rechtschreibung in der Schule

Präsidentin erläutert KMK-Position vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Anke Brunn (Nordrhein-Westfalen), hat bei der mündlichen Verhandlung der Neuregelung der Rechtschreibung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 12.05.1998 die Auffassung der Kultusministerkonferenz erläutert und dabei insbesondere folgende Aspekte hervorgehoben:

Die Länder haben bei der Neuregelung der Rechtschreibung in der KMK ihre Verantwortung im Bundesstaat wahrgenommen, die sich insbesondere auf den Schulbereich erstreckt mit dem Ziel, dort durch Koordinierung das notwendige Maß an Einheitlichkeit bzw. Gemeinsamkeit herzustellen. Die KMK hat in dieser Verantwortung die Neuregelung gemeinsam mit der Bundesregierung vorbereitet.
Für die Rechtschreibung in Schulen und Behörden gibt es in Deutschland eine staatliche Normierungstradition seit etwa 150 Jahren. Auch die Neuregelung von 1995 ist keine ungewöhnliche staatliche Einflußnahme. Ebenso wie ihre Vorgänger, die Schulorthographien des 19. Jahrhunderts, die amtliche Regelung von 1901/1902 und der KMK-Beschluß von 1955, der den Duden zur maßgeblichen Instanz in Zweifelsfällen erklärte, ist auch die Neuregelung durch Zurückhaltung des Staates bei der Entwicklung geprägt. Sie wurde von Fachwissenschaftlern unter Berücksichtigung der allgemeinen Vorgaben und Korrekturen der staatlichen Seite entwickelt.
Für die Kultusministerkonferenz war bei der Neuregelung leitender Gedanke, daß die Regeln seit den letzten amtlichen Festlegungen 1901/1902 immer umfangreicher und unnötig kompliziert geworden waren. Der KMK ging es um eine begrenzte Änderung in möglichst konsensfähigen Bereichen. Erreicht wurde in der Tat eine Stärkung der Regelhaftigkeit und eine Verminderung sachlich nicht begründeter Ausnahmen und Ausnahmeregeln.
Dies ist offenbar gelungen: Die Länder stellen aufgrund von Beobachtungen der Schulaufsicht fest, daß die Einführung der neuen Regeln im Unterricht problemlos verläuft, was in Diskrepanz zu aufgeregten und teilweise spitzfindigen Debatten in Teilen der Öffentlichkeit steht. Die Reaktion von Lehrern, Eltern und Schülern auf die neuen Regeln ist in der Regel positiv.

Eine Umfrage an 47 bayerischen Gymnasien hatte z.B. zum Ergebnis, daß an mehr als 70 Prozent der Schulen die Schüler den neuen Regeln gegenüber positiv eingestellt sind. Auch das Nebeneinander von alter und neuer Rechtschreibung in der Einführungs- und Übergangsphase wird nach Mitteilung aus den Ländern als problemlos empfunden. Die Arbeitsgemeinschaft von Jugenbuchverlagen e.V., der Bundeselternrat, der Bundesverband der Lehrer an Beruflichen Schulen, der Deutsche Didacta Verband e.V., der Deutsche Philologen-Verband, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Verband Bildung und Erziehung und der Verband der Schulbuchverlage e.V. unterstützen die Neuregelung der Rechtschreibung.

Insgesamt zeigen alle Erfahrungen bei der Einführung, daß die Akzeptanz mit der Nähe zur Schreibpraxis nach den neuen Regeln zunimmt. Grund der positiven Aufnahme ist die gesteigerte Regelhaftigkeit und die geringere Fehlerquote.
Für die Einführung der neuen Regeln und weitere Entwicklung der Rechtschreibung ist eine ständige Begleitung, Beobachtung und Auswertung durch die wissenschaftliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung vorgesehen. Außerdem hat die KMK mit dem Bundesinnenminister und den anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmt, daß ein Beirat - bestehend aus Vertretern von Schriftstellern, Journalisten, Verlegern, Sprachwissenschaftlern, Eltern und Lehrern - die Arbeit der Kommission begleiten soll. Damit soll für zukünftige Diskussionen des Themas eine breite gesellschaftliche Beteiligung gesichert werden.