Kultusminister Konferenz

Schriftgröße ändern

Zum Ändern der Schriftgröße verwenden Sie bitte die Funktionalität Ihres Browsers. Die Tastatur-Kurzbefehle lauten folgendermaßen:

[Strg]-[+] Schrift vergrößern
[Strg]-[-] Schrift verkleinern
[Strg]-[0] Schriftgröße zurücksetzen

schließen
 

Vergütungsvereinbarung für Intranetnutzungen an Hochschulen mit VG-Bild-Kunst unterzeichnet

Länder und Verwertungsgesellschaften, vertreten durch die VG Bild-Kunst, haben sich über eine Vergütungsvereinbarung zur Abgeltung von Ansprüchen für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke - mit Ausnahme von Schriftwerken - in den digitalen Semesterapparaten der Hochschulen geeinigt.

Ein neuer Vertrag war notwendig geworden, nachdem die maßgebliche Regelung in Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) mit dem am 01. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) aufgehoben und durch die Neuregelungen in den Paragraphen 60a, 60c und 60h UrhG ersetzt wurde. Was die an die Verwertungsgesellschaften zu leistende Vergütung für vorgenommene Nutzungen betrifft, ist nunmehr explizit geregelt, dass eine pauschale Vergütung oder eine repräsentative Stichprobe der Nutzung für die nutzungsabhängige Berechnung der angemessenen Vergütung genügt.

Der Vertrag mit allen Verwertungsgesellschaften, außer der VG WORT, wurde am 07. Januar 2019 unterzeichnet. Die Vertragsparteien haben sich in Fortführung der bisherigen Praxis darauf verständigt, dass die an den Hochschulen vorgenommenen Intranetnutzungen urheberrechtlich geschützter Werke von den Ländern auch weiterhin im Wege einer jährlich zu zahlenden Pauschalvergütung abgegolten werden. Das Verhandlungsergebnis mit der VG Bild-Kunst zeigt, dass die vom Gesetzgeber explizit eröffnete Möglichkeit pauschal zu vergüten, eine für alle Beteiligten praktikable Lösung darstellt.

Entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel, auch mit der VG WORT eine pauschale Vergütung für die Intranetnutzungen von Schriftwerken zu vereinbaren, dauern derzeit noch an.

Beschlossen hat die Kultusministerkonferenz darüber hinaus auch die mit den Verwertungsgesellschaften WORT und Bild-Kunst sowie dem Bund ausgehandelte Neufassung eines Vertrages zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Versand von Kopien im Leihverkehr nach Leihverkehrsordnung durch Bibliotheken („Gesamtvertrag Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“). Des Weiteren wurde auch dem Rahmenvertrag zur Vergütung urheberrechtlicher Ansprüche für die öffentliche Zugänglichmachung von veröffentlichten Schriftwerken an Terminals in öffentlichen Bibliotheken, Museen, Einrichtungen des Bild- und Tonerbes, Archiven und Bildungseinrichtungen zugestimmt. Diese treten nun an die Stelle der bisherigen Verträge.