Lehrerin am Schreibtisch vor einer Klasse
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Allgemeinbildende Schulen

Rund 8,8 Millionen Schülerinnen und Schüler besuchen die allgemeinbildenden Schulen in Deutschland. Sie werden von rund 740.000 Lehrkräften an knapp 32.800 Schulen unterrichtet. 

konzentriert arbeitende Schülergruppe im Unterricht

Bildungsföderalismus in Deutschland

Im Bildungsföderalismus ist die Bildungspolitik nach unserer Verfassung primär Aufgabe der 16 Länder. Jedes Land gestaltet sein Schulwesen eigenverantwortlich, was zu Vielfalt und Wettbewerb zwischen den Ländern führen soll.

Koordination durch die Bildungsministerkonferenz

Um dabei das notwendige Maß an Mobilität und Vergleichbarkeit zu erreichen und zu garantieren, koordinieren die Länder ihre länderübergreifende Bildungspolitik in der Bildungsministerkonferenz. Mit ihren Konferenzbeschlüssen sichern die Länder die Vergleichbarkeit der schulischen Bildungsgänge und Abschlüsse (Link) in ganz Deutschland. Die Vereinbarungen der Bildungsministerkonferenz zu einzelnen Fächern (Link) definieren die fachlichen Anforderungen für die Etappen und Schnittstellen der Schullaufbahn. Empfehlungen zu verschiedenen Unterrichtsinhalten geben inhaltliche Orientierungen, die in Vorgaben der Länder um gesetzt werden. 

Ländervereinbarung von 2020

Über die Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen hat die Konferenz im Oktober 2020 eine Vereinbarung geschlossen. Sie verfolgt dabei folgende Zielsetzungen:

  • Schaffung eines einheitlichen Rahmens im Bildungsbereich
  • mehr Vergleichbarkeit der Schulbildung
  • Sicherung der Mobilität, der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und der Lehrkräfte
  • Sicherung der Qualität im Bildungsbereich (Link)
  • Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens

In 44 Artikeln werden zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung, die Aufgaben von Schulen, die Ferienregelung (Link), die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung beschrieben und geregelt. Zur Umsetzung der Ländervereinbarung haben sich die Länder auf eine Reihe von „Politischen Vorhaben“ verständigt.

Qualitätsentwicklung und Monitoring

In der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung (Link) schulischer Bildung sieht die Bildungsministerkonferenz eine ihrer zentralen Aufgaben und eine weiter bestehende Herausforderung. Vor diesem Hintergrund wurden für alle Phasen der schulischen Entwicklung - von der Grundschule bis zur Allgemeinen Hochschulreife (Link) länderübergreifende Bildungsstandards (Link) in zentralen Fächern entwickelt und verbindlich eingeführt. 

Mit der Teilnahme an internationalen Vergleichsstudien, der laufenden Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards sowie Bildungsstandards (Link) im Turnus von zwei Jahren existiert ein Bildungsmonitoring (Link), das die Entwicklungen im deutschen Bildungssystem genau analysiert und beschreibt. Es liefert die Grundlage für weitere bildungspolitische Entscheidungen. Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) und das Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) tragen dazu mit ihrer wissenschaftlichen Expertise bei.

Individuelle Förderung und Inklusion

Schulpolitisch und pädagogisch richtet sich der Blick verstärkt auf die Lernsituation und individuelle Bildungsbiografie der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Das schließt Überlegungen für wirksame Maßnahmen der individuellen Förderung ebenso ein wie die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund wie die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen (Inklusion).