Bild einer Schülerin
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Bildungswege und Abschlüsse

Das deutsche Bildungssystem zeichnet sich durch qualifizierende Bildungswege und die damit verbundenen Anschlussmöglichkeiten aus. So ist gewährleistet, dass Bildungsabschlüsse und Qualifikationen nahtlos in weitere Bildungs- oder Berufswege münden können. Durch eine durchlässige Struktur und vielfältige Angebote wird den Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden sowie Studierenden ermöglicht, ihre Bildungsbiografie individuell und erfolgreich zu gestalten.

Frühkindliche Bildung

Frühkindliche Bildung bezieht sich auf die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten Lebensjahren bis zum Eintritt in die Grundschule. Diese Phase ist bedeutsam für die Entwicklung kognitiver, sozialer und emotionaler Fähigkeiten und legt den Grundstein für das lebenslange Lernen. Die Stärkung der Bildung, Erziehung und Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern ist zu einem zentralen bildungs- und sozialpolitischen Anliegen geworden. Die Bildungsministerkonferenz kooperiert beim Übergang vom Elementar- in den Primarbereich intensiv mit der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK).

Auf der Grundlage des „Gemeinsamen Rahmens der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen" haben alle Länder Bildungspläne bzw. -vereinbarungen erstellt. Sie gewährleisten eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Primarbereich. Im Mittelpunkt stehen der Erwerb grundlegender Kompetenzen und die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen. Sprachliche Bildung spielt dabei eine besondere Rolle.  

Ein guter Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist von besonderer Bedeutung für den weiteren Bildungsweg des Kindes. Die Jugend- und Familienministerkonferenz und die KMK haben dazu eine Empfehlung verabschiedet. 

Schulpflicht

Grundlegend ist die allgemeine Schulpflicht in Deutschland. Sie beginnt für alle Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Die Schulpflicht beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen je nach Dauer des Bildungsgangs neun oder zehn Vollzeitschuljahre). 

Von der Einschulung bis zur Allgemeinen Hochschulreife

Primarbereich

Mit dem Beginn der Schulpflicht besuchen die Schülerinnen und Schüler die gemeinsame Grundschule. Sie reicht von der ersten bis zur vierten, in Berlin und Brandenburg bis zur sechsten Jahrgangsstufe. 

Die Grundschule ist die erste Stufe des formalen Bildungssystems und legt den Grundstein für die schulische Laufbahn der Kinder. Sie vermittelt grundlegende Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen, die essenziell für das weitere Lernen sind. Neben fachlichen Inhalten fördert die Grundschule auch emotionale und soziale Kompetenzen. Die Grundschule legt Wert auf die individuelle Förderung, um unterschiedlichen Lernbedürfnissen gerecht zu werden. Am Ende der Grundschulzeit steht der Übergang in eine weiterführende Schule. (Mehr zum Thema Primarbereich)

Sekundarbereich I

Die Sekundarstufe I umfasst drei Bildungsgänge mit spezifischen Abschlüssen bzw. Berechtigungen, und zwar den

  • Hauptschulbildungsgang
  • Realschulbildungsgang
  • gymnasialen Bildungsgang.

Diese Bildungsgänge sind in den Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert, die einen Bildungsgang beinhalten (z. B. Realschule, Gymnasium) oder zwei (z. B. Regelschule) bzw. drei (z. B. Gesamtschule) Bildungsgänge pädagogisch zusammenfassen. Schematische Übersicht zur Organisation der Sekundarstufe I in den Ländern

In der Sekundarstufe I werden der Hauptschulabschluss und der Mittlere Schulabschluss vergeben. Ein über den Mittleren Schulabschluss hinausgehender Leistungsstand berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Zwischen den einzelnen Schularten und Bildungsgängen der Sekundarstufe I ist Durchlässigkeit gegeben. Zum einen ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang möglich. Zum anderen können an jeder der genannten Schularten grundsätzlich jeder Abschluss und jede Berechtigung der Sekundarstufe I erreicht werden. (Mehr zum Thema Sekundarbereich I)

Sekundarstufe II - Gymnasiale Oberstufe

Im allgemeinbildenden Bereich schließt die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen an die Sekundarstufe I an. Zugangsvoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Wesentliche Strukturmerkmale der gymnasialen Oberstufe sind die Gliederung in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, die Zuordnung der Fächer zu drei Aufgabenfeldern, die Unterscheidung der Fächer nach Pflicht- und Wahlfächern, die Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung, die Erteilung des Unterrichts auf unterschiedlichen Anspruchsebenen sowie das Creditsystem zur Ermittlung der Gesamtqualifikation.

Die gymnasiale Oberstufe schließt ab mit der Abiturprüfung. Mit dem Abiturzeugnis erhält die Schülerin/der Schüler die Bescheinigung der Allgemeinen Hochschulreife.

(Mehr zur Sekundarstufe II - Gymnasiale Oberstufe)

Allgemeine Weiterbildung

Allgemeine Weiterbildung umfasst Bildungsangebote, die der Auffrischung, Vertiefung oder Erweiterung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen, ohne dabei auf ein spezielles berufliches oder akademisches Ziel ausgerichtet zu sein. Sie richtet sich an Menschen, die ihre erste Bildungsphase abgeschlossen haben. Allgemeine Weiterbildung ist ein wichtiger Teil des lebenslangen Lernens und fördert personenbezogene Kompetenzen wie digitale, soziale und interkulturelle Fähigkeiten. (Mehr Informationen)