Eltern und Erziehungsberechtigte

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Zusammenwirken von Eltern und Schule

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner im Bildungsprozess. Sie tragen maßgeblich zum Bildungserfolg ihrer Kinder bei. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrkräften sowie durch die aktive Unterstützung des Lernens und der persönlichen Entwicklung ihrer Kinder können Eltern einen positiven Einfluss auf den Bildungsweg von Schülerinnen und Schülern ausüben. Eine starke Partnerschaft zwischen Schule und Eltern fördert maßgeblich eine unterstützende und erfolgreiche Lernumgebung.

Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Kultusministerkonferenz für eine von gegenseitigem Respekt getragene Kooperation von Eltern und Schule aus (Empfehlung "Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule"). Kernanliegen ist es, das gemeinsame Verständnis der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu beschreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie Ziele gemeinsam erreicht werden können. Dabei soll auch den Ansprüchen der Bildungsgerechtigkeit, einer breiten Partizipation, der Transparenz, der Qualität und der Wirksamkeit Rechnung getragen werden. 

Im Jahr 2023 hat die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit den Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund eine Erklärung zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern verabschiedet.

Rechtliche Grundlagen

Nach Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes sind „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, Die schulische Erziehung legt Art. 7 Abs. 1 GG in die Verantwortung des Staates. 

Für die Mitwirkung in der Schule hat jedes Land ein eigenes Konzept verwirklicht, wonach die kollektive Mitwirkung der Eltern auf schulischer und überschulischer Ebene in unterschiedlichem Umfang und in vielfältiger Ausgestaltung in den Landesverfassungen sowie den Schulgesetzen geregelt ist. Generell gilt aber, dass die Elternmitwirkung innerhalb der Schule auf zwei Ebenen erfolgen kann: auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkinds (Klassenelternversammlung, Klassenpflegschaft), auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat, Elternvertretung). Danach folgt in einzelnen Ländern die regionale Ebene und schließlich die Ebene des Landes (Landeselternbeirat). Auf Bundesebene haben sich Landeselternbeiräte zum Bundeselternrat zusammengeschlossen.