Die Kultusministerkonferenz hat zu den einzelnen Schulstufen einen Rahmen für die Unterrichtsfächer vorgegeben. Dies dient der Vergleichbarkeit und der Mobilität zwischen den 16 Ländern.
Die konkrete Gestaltung von Lehrplänen und Unterrichtsinhalten wird nicht durch die Kultusministerkonferenz koordiniert, sondern liegt in der Verantwortung der Kultusministerien der Länder.