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Vorbereitung auf eine von Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt geprägte Welt

Der Unterricht von Fremdsprachen ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildungssystems. Er spielt eine entscheidende Rolle in der Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf eine von Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt geprägte Lebenswelt. Dabei geht es sowohl um den Erwerb von Sprachkompetenzen wie um ein erweitertes interkulturelles Verständnis der Schülerinnen und Schüler. Die Kultusministerkonferenz setzt sich fortlaufend mit der Weiterentwicklung des fremdsprachlichen Unterrichts auseinander. 

Qualitätsentwicklung durch Bildungsstandards

Besonderer Schwerpunkt der Koordinierungsarbeit im Bereich Fremdsprachen war die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards für die erste Fremdsprache. Dadurch ist es gelungen, anspruchsvolle und umsetzbare Bildungsziele in Form von Kompetenzen zu beschreiben.  Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Mehrsprachigkeit in einer zusammenwachsenden Welt hat die Kultusministerkonferenz in ihren "Empfehlungen zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" (Beschluss der KMK vom 08.12.2011) Leitlinien und Handlungsfelder für einen zukunftsorientierten Fremdsprachenunterricht formuliert.

Ländervereinbarungen

Grundlegende Regelungen zum Unterricht in den Fremdsprachen sind in den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Primarbereich, Sekundarbereich I und zum Sekundarbereich II getroffen. Zu den Anforderungen in der Abiturprüfung gibt es seit Ende der 70er bzw. 80er Jahre Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.

Beschlüsse und Veröffentlichungen zu den einzelnen Fremdsprachen

Altgriechisch

Chinesisch

 Dänisch

 Englisch

Französisch

 Italienisch

 Japanisch

 Latein

 Niederländisch

 Polnisch

 Russisch

 Spanisch

 Tschechisch

 Türkisch

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* EPA = Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung