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Was Ganztagsbildung ausmacht

Ganztagsschulen und weitere ganztägige Angebote bieten ein erweitertes Bildungs- und Betreuungsangebot, das die schulische und persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fördert. Durch die Integration von Lern-, Freizeit- und Förderangeboten können Ganztagsschulen und weitere ganztägige Angebote dazu beitragen, die Bildungsqualität zu verbessern, Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Der Ausbau von Ganztagsangeboten zählte zum Maßnahmenkatalog, der als Antwort auf die ersten PISA-Ergebnissen 2001 beschlossen wurde.

Ausbau und Qualität von Ganztagsangeboten

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung ab 2026 hat die Kultusministerkonferenz zwölf „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ verabschiedet. Sie geben Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität des formalen, non-formalen und informellen Lernens über den ganzen Tag und benennen, was die pädagogische Qualität umfasst. Eines der Ziele ist, den erweiterten Zeitrahmen der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote pädagogisch zu nutzen und damit Kindern erweiterte Lernchancen zu ermöglichen.

Bereits die 2020 beschlossenen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und der Jugend- und Familienministerkonferenz „Entwicklung und Ausbau einer kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I“ betonen die Bedeutung qualitätsvoller Ganztagsangebote für die vertiefte individuelle Förderung und die Persönlichkeitsentwicklung, die Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort und die Erhöhung der Bildungs- und Chancengerechtigkeit. 

Was ist eine Ganztagsschule? – Definition

Die Kultusministerkonferenz berücksichtigt bei ihrer zu statistischen Zwecken erstellten Definition von Ganztagsschulen sowohl den Gesichtspunkt der ganztägigen Beschulung als auch den der Betreuung. Ganztagsschulen sind demnach Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich I

  • an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst;
  • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird;
  • die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.