Lernmittel sind alle Materialien und Ressourcen, die im Bildungsprozess verwendet werden, um das Lernen von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen und zu fördern. Dazu zählen insbesondere Schulbücher.
Was versteht man unter einem Lernmittel?
Lernmittelfreiheit
Mit der Lernmittelfreiheit soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler Zugang zu den notwendigen Lernmaterialien haben, ohne dass ihre Familien dafür finanziell belastet werden. Dieses Prinzip ist in vielen Bildungssystemen verankert, um Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Der Umfang der Lernmittelfreiheit, der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Zuständigkeit für die Finanzierung können in den Ländern erheblich voneinander abweichen. In den meisten Ländern wird die Lernmittelfreiheit mittels eines Leihsystems umgesetzt, für das oft ein Entgelt gezahlt werden muss.
Lehrmittel
Lehrmittel sind die zur Ausstattung der Schule gehörenden Unterrichtsmittel (z.B. geographische Karten, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht).
Zulassung von Schulbüchern
Die Zulassung von Schulbüchern ist in den Ländern unterschiedlich geregelt: Mehrheitlich bedürfen Schulbücher der Zulassung durch das zuständige Kultusministerium bzw. einer nachgeordneten Behörde. Der Genehmigung geht in der Regel ein förmliches Begutachtungsverfahren voraus. Sie wird erteilt, wenn die Bücher allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, sie lehrplankonform und didaktisch wie sprachlich geeignet sind. Außerdem dürfen sie einen bestimmen Kostenrahmen nicht überschreiten.
In einigen Ländern liegt die Zuständigkeit bei der einzelnen Schule; die Entscheidung für die Auswahl und Einführung eines Lehrbuchs trifft hier zumeist die Lehrerkonferenz oder die Fachkonferenz.
Fotokopieren an Schulen
Ein Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen legt fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Lehrkräfte können pro Schuljahr und Klasse 15 %, maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes kopieren und scannen.
- Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) können vollständig kopiert/gescannt werden. Kleine Werke sind z. B. Noten mit max. 6 Seiten; Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
- Lehrkräfte können diese Kopien und Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch sowie für Prüfungszwecke nutzen.
- Bei abgespeicherten Scans muss ein Zugriff Dritter mit effektiven Mitteln ausgeschlossen werden.
- Inhalte aus Unterrichtswerken dürfen nicht in KI-Systeme und KI-Anwendungen geladen werden (bspw. um durch eine KI Übungsaufgaben erstellen zu lassen).
- Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen des Verlages.
Dokumente und Links
- Beschluss der KMK vom 29.06.1972
Richtlinien für die Genehmigung von Schulbüchern - Übersicht des Internetangebotes der Länder über die zugelassenen Lehr- und Lernmittel
oder beim
Deutschen Bildungsserver.