Die allgemeine Schulpflicht in Deutschland beginnt für Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Sie beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen je nach Dauer des Bildungsgangs neun oder zehn Vollzeitschuljahre).
Schulpflicht
Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler hat die Kultusministerkonferenz in dem Beschluss „Zur Stellung des Schülers in der Schule“ von 1973 formuliert. Danach sind die Interessen und Rechte der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung von Unterricht und Erziehung zu respektieren und ihnen Möglichkeiten zu geben, unmittelbar (persönlich) oder mittelbar (durch gewählte Vertreter) am Leben und an der Arbeit der Schule mitzuwirken. Institutionalisiert ist diese Mitwirkung nicht zuletzt in der Schul-, in mehreren Ländern auch in der Lehrerkonferenz, vor allem aber im Rahmen der Schülermitwirkung. Diese ist in den Schulgesetzen und Schulmitbestimmungsgesetzen der Länder näher geregelt. Die Bundesschülerkonferenz ist die ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Prävention und Schutz vor sexueller Gewalt
Geschlechtersensible Erziehung
Die Länder regeln das Thema "Geschlechtersensible schulische Bildung" in eigener Verantwortung.
Dokumente und Links
- Beschluss der KMK vom 25.05.1973
Zur Stellung des Schülers in der Schule - Beschluss der KMK vom 20.04.2010 i.d.F. vom 07.02.2013
Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen - Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs