Gymnasialer Bildungsgang

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Gymnasialer Bildungsgang

Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs an deutschen Auslandsschulen erwerben am Ende der Einführungsphase (10. Jahrgangsstufe) die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. 

Dies erfolgt durch eine Prüfung (an Deutschen Schulen im Ausland mit aufsteigenden Jahrgangsstufen bis zur Jahrgangsstufe 10) oder der Teilnahme an Zentralen Klassenarbeiten im Rahmen des Versetzungsverfahrens (an Deutschen Schulen im Ausland, die zur Deutschen Allgemeinen Hochschulreife führen). Die Versetzung bzw. Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe schließt den Mittleren Schulabschluss ein.

Prüfungen

  • Schriftliche Prüfung: in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Mündliche Prüfung: Schülerinnen und Schüler, die die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase durch eine Prüfung erwerben, absolvierenmindestens eine mündliche Prüfung; neben den schriftlichen Fächern auch Fächer aus dem sprachlichen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld

Grundlage für alle Prüfungen am Ende der Sekundarstufe I sind die Ordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I an Deutschen Schulen im Ausland sowie die Fachspezifischen Hinweise in den Prüfungsfächern für den jeweiligen Bildungsgang.