Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs an deutschen Auslandsschulen erwerben am Ende der Einführungsphase (10. Jahrgangsstufe) die Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
Dies erfolgt durch eine Prüfung (an Deutschen Schulen im Ausland mit aufsteigenden Jahrgangsstufen bis zur Jahrgangsstufe 10) oder der Teilnahme an Zentralen Klassenarbeiten im Rahmen des Versetzungsverfahrens (an Deutschen Schulen im Ausland, die zur Deutschen Allgemeinen Hochschulreife führen). Die Versetzung bzw. Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe schließt den Mittleren Schulabschluss ein.