Berufsschulstandorte länderübergreifender Fachklassen

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Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl an Auszubildenden (sogenannte Splitterberufe) werden länderübergreifende Fachklassen gebildet. 

Beschlussgrundlage der Kultusministerkonferenz

Mit Beschluss zur Bildung länderübergreifender Fachklassen am 26.01.1984 in der Fassung vom 26.09.2024 hat die Kultusministerkonferenz

  • die Organisation des Berufsschulunterrichts,
  • die Zahlung von Schulbeiträgen beim Besuch länderübergreifender Fachklassen,
  • die Gewährung von Zuschüssen zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten an Berufsschüler beim Besuch länderübergreifender Fachklassen,
  • die Zuschüsse zu den Beförderungs- und Lernmittelkosten und
  • die bilaterale Regelung zwischen den Ländern

geregelt.

Verzeichnis der Berufsschulstandorte länderübergreifender Fachklassen