Mit ihren vollzeitschulischen Angeboten leisten die Beruflichen Schulen einen wichtigen Beitrag zur Durchlässigkeit im Bildungssystem und zur Chancengerechtigkeit. Mit den Möglichkeiten zum Erwerb einer Studierfähigkeit werden anschlussfähige Übergänge in den Hochschulbereich hergestellt.
Beitrag zur Durchlässigkeit
Fachoberschule (Fachhochschulreife)
Wer die Fachoberschule erfolgreich abschließt, erwirbt damit die Berechtigung zum Studium an jeder Fachhochschule in Deutschland.
Je nach persönlicher Neigung kann die Fachoberschule in einer der Fachrichtungen
- Wirtschaft und Verwaltung,
- Technik,
- Informatik
- Gesundheit und Soziales,
- Gestaltung,
- Ernährung und Hauswirtschaft oder
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
besucht werden.
Der zweijährige Bildungsgang an einer Fachoberschule ist durch einen unmittelbaren Bezug zur Berufs- und Arbeitswelt geprägt. Innerhalb des ersten Jahrs findet eine fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb entsprechend der gewählten Fachrichtung statt. Wer bereits über einen einschlägigen Berufsabschluss verfügt, kann direkt in das zweite Schuljahr der Fachoberschule einsteigen. Voraussetzung zum Besuch ist ein mittlerer Bildungsabschluss.
Berufsoberschule – Fachgebunde Hochschulreife oder Abitur
Die Berufsoberschule ist ein Angebot, das sich an Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Erstqualifizierung richtet, die eine schulische Höherqualifizierung für den Übergang in eine Universität anstreben.
Innerhalb von zwei Jahren Vollzeitunterricht kann die Fachgebundene Hochschulreife oder - mit dem Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache - auch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden.
Die Aufnahme in die Berufsoberschule setzt nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule den Mittleren Schulabschluss und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit voraus. Entsprechend der beruflichen Vorqualifikation kann die Berufsoberschule in den Ausbildungsrichtungen
- Technik,
- Informatik
- Wirtschaft und Verwaltung,
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie,
- Ernährung und Hauswirtschaft,
- Gesundheit und Soziales,
- Gestaltung
besucht werden.
Absolventinnen und Absolventen, die über die geforderte berufliche Erstausbildung und eine Fachhochschulreife verfügen, können direkt in das zweite Ausbildungsjahr der Berufsoberschule eintreten.
Berufliches Gymnasium – Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Das berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang in der Sekundarstufe II. Im Unterschied zum allgemeinen Gymnasium umfasst der Unterricht an den Beruflichen Gymnasien neben allgemeinbildenden Fächern auch ein berufsbezogenes Profilfach. Jugendliche mit besonderem Interesse an der Berufs- und Arbeitswelt bzw. spezifischen Begabungen und Neigungen können auf diesem Weg eine allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben, die den Zugang zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht, aber auch den weiteren Weg in eine berufliche Ausbildung eröffnet.
Die Aufnahme an ein berufliches Gymnasium setzt den Mittleren Schulabschluss oder einen nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand voraus.
Je nach der Angebotsgestaltung in den Ländern können Berufliche Gymnasien in den Fachrichtungen
Wirtschaft,
Technik,
Berufliche Informatik,
Ernährung,
Agrarwirtschaft
Gesundheit und Soziales
besucht werden. Innerhalb der Fachrichtungen kann zusätzlich noch eine schwerpunktbezogene Differenzierung vorgesehen werden (Verzeichnis der gegenseitig anerkannten Fachrichtungen, Schwerpunkte und Prüfungsfächer).
Hochschulzugang mit Abschlüssen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Personen mit einer beruflichen Qualifizierung, die formal nicht über das Zeugnis einer Studierfähigkeit verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zu einem Studium an einer Hochschule zugelassen werden.
Inhaber eines landesrechtlich geregelten Abschlusses der Fachschule (z. B. Technikerinnen oder Techniker) sowie Absolventen einer Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung (z. B. Meisterinnen oder Meister, Fachwirtinnen oder Fachwirte) erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht.
Personen, die über einen Berufsabschluss einer dualen Berufsausbildung (d.h. nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) oder einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen, werden unter bestimmten Bedingungen zu einem fachgebundenen Studium an einer Hochschule zugelassen.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter finden Sie hier.
Dokumente und Links
- Beschlüsse und Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz
- Information des Sekretariats der KMK vom 08.09.2015
Hochschulzugang über berufliche Bildung - Wege und Berechtigungen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung