Personen mit einer beruflichen Qualifizierung können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur oder Fachhochschulreifezeugnis zu einem Studium an einer Hochschule zugelassen werden.
Studium auch ohne Abitur?
Zugangsmöglichkeiten
Inhaber eines landesrechtlich geregelten Abschlusses der Fachschule (z. B. Technikerinnen oder Techniker) sowie Absolventen einer Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung (z. B. Meisterinnen oder Meister, Fachwirtinnen oder Fachwirte) erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studienfächern ermöglicht.
Personen, die über einen Berufsabschluss einer dualen Berufsausbildung (d.h. nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) oder einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen, werden unter bestimmten Bedingungen zu einem fachgebundenen Studium an einer Hochschule zugelassen.
Dokumente und Links
- Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung