Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist ein bundesweit anerkanntes Zertifikat zum Nachweis berufsbezogener Fremdsprachenkompetenzen. Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen können das Zertifikat als Zusatzqualifikation durch das Ablegen einer speziellen Fremdsprachenprüfung erwerben.
Nachweis berufsbezogener Fremdsprachenkompetenzen
Grundlagen und Referenzrahmen
Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung erstellt.
Mit dem KMK-Fremdsprachenzertifikat können in verschiedenen Sprachen berufsbezogene Fremdsprachenkompetenzen auf den Niveaus A2 bis C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen (GER)" nachgewiesen werden.
Berufliche Ausrichtung
Eine Besonderheit dieses Sprachzertifikats liegt in seiner beruflichen Ausrichtung. Die Prüfungen orientieren sich an den fremdsprachlichen Anforderungen in einem Beruf oder einer Berufsgruppe und bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie werden als ergänzendes Angebot von berufsbildenden Schulen durchgeführt.
Prüfungen
Die Prüfungen sind
- freiwillig: Die Schulen bieten Zertifikatsprüfungen als zusätzliche Qualifikation an, die Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.
- kompetenzorientiert: Sie umfassen die Bereiche Rezeption (Hör- und Hörverstehen, Leseverstehen), Produktion, Mediation und Interaktion.
- adressatengerecht: Die Schülerinnen und Schüler können entsprechend ihrer Fremdsprachenkompetenz zwischen berufs- bzw. berufsgruppenbezogenen Prüfungen verschiedener Stufen wählen.
- vertrauenswürdig: Die Prüfungen werden nach länderübergreifend entwickelten Qualitätskriterien erstellt.
Das Zertifikat ist durch die Orientierung am GER international vergleichbar. Es kann als Nachweis fremdsprachlicher Kompetenzen in unterschiedlichen Zusammenhängen, wie z. B. das Europass-Profil verwendet werden.
Länderportale zum KMK-Fremdsprachenzertifikat
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland (bietet kein KMK-Fremdsprachenzertifikat an)
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen