Ausländische und internationale Schulabschlüsse

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Gleichstellung unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Die Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen ist die Hauptaufgabe der Zentralstelle für ausländisch es Bildungswesen (ZAB). Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden. Inhaber einer im Ausland erworbenen Qualifikation können anhand der Datenbank "anabin" eine erste Einschätzung der Wertigkeit ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem gewinnen.

Europäisches Abitur

Das Europäische Abitur (auch Europäisches Baccalauréat) ist eine von allen EU-Ländern anerkannte allgemeine Hochschulreife, die an Absolventinnen und Absolventen der Europäischen Schulen vergeben wird. Die Ermittlung einer dem deutschen Abitur analogen Durchschnittsnote finden Sie hier.

Middle Years Programme (MYP)

Ein nach den Bestimmungen der/des "International Baccalaureate Organisation/Office du Baccalauréat International" (IBO/OBI) erworbener Abschluss des Middle Years Programme (MYP) wird als dem Mittleren Schulabschluss gleichwertig anerkannt, wenn er nach einem Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist und die Bedingungen der nebenstehenden Vereinbarung erfüllt. Die Anerkennung gilt für die in der Vereinbarung namentlich genannten Internationalen Schulen in Deutschland. Für ein an einer anderen Schule erworbenes MYP gelten nach wie vor die entsprechenden Länderregelungen.

International Baccalaureate Diploma (IB)

Ein nach den Bestimmungen der/des "International Baccalaureate Organisation/Office du Baccalauréat International" erworbenes "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (IB) wird als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, wenn es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist. Die Bedingungen der Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International (Beschluss der KMK vom 10.03.1986 in der jeweils geltenden Fassung) müssen ebenfalls erfüllt sein.

Dokumente und Links